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Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz ?

Hier finden Sie Infos zu den Kosten einer Verbraucher­insolvenz, Insolvenz­verwaltergebühren, Treuhänder­kosten und Gerichtsgebühren

Die Kosten des Verfahrens

Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Kosten des Insolvenzverwalters zusammen.
Diese können Ihnen mit einem entsprechenden Antrag, den Sie gleich mit dem Insolvenzantrag stellen gestundet werden.

In der Regel werden Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen. Die gestundeten Verfahrenskosten fallen selbstverständlich nicht in die Restschuldbefreiung.

Kosten des InsolvenzverwaltersGrundsätzlich werden die Gerichts- und Treuhändergebühren ausgehend von der Insolvenzmasse, also dem Betrag, den der Treuhänder durch Verwertung und die Abtretungserklärung erlangt, ermittelt. Je höher die Masse, um so mehr bekommt der Insolvenzverwalter.

Es gibt allerdings Mindestgebühren.

Aufstellung der Kosten

Gerichtsgebühren

2,5 Gerichtsgebühren entsprechend dem Streitwert der Insolvenzmasse zur Schlussrechnung nach § 34 Abs.1 GKG allerdings mindestens 87,50 EUR
Auslagen für die Veröffentlichung (in der Regel 0,00 EUR) 0,00 EUR
Auslagen für die Zustellung (in der Regel 0,00 EUR) 0,00 EUR

Kosten des Insolvenzverwalters

40% der Insolvenzmasse bis 25.000 EUR plus davon 15% Auslagenpauschale im 1.Jahr / 10% im 2. Jahr + 5% im 3. Jahr)
Mindestvergütung bis 10 Gläubiger 800 EUR | 150 EUR je 5 weitere Gläubiger, ab 30 Gläubiger je 100,00 EUR je 5 weitere Gläubiger 1.231,55 EUR
Wohlverhaltensperiode
Regelvergütung: 5% der in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge bis 25.000 EUR
Mindestvergütung: 119,00 EUR (incl. MwSt) pro Jahr  

 

Auslagen des Treuhänders (Erfahrungswert 100,00 EUR) Vertr

Mindestgebühren WVP gesamt:

695,00 EUR

Bei einem vermögenslosen Schuldner betragen die Gerichtsgebühren und Treuhänderkosten zusammen mindestens 2.000,00 – 3.000,00 EUR.

Stundung der Verfahrenskosten

Die Treuhänder- und Gerichtskosten können auf Antrag gestundet werden. Wenn Geld in die Masse kommt, werden davon zunächst die Verfahrenskosten ausgeglichen, bevor Gelder anteilig an die Gläubiger ausgezahlt werden.

Die gestundeten Verfahrenskosten fallen nicht in die Restschuldbefreiung und können nach dem Verfahren weiter geltend gemacht werden.

Wenn Sie die Verfahrenskosten schon im fünften Jahr aus der Masse zahlen können, kann auf Antrag die Wohlverhaltensperoide um ein Jahr verkürzt werden.

Unsere Kosten zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz

Unsere Kosten finden Sie auf einer eigenen Seite. Folgen Sie einfach dem Link.

Die Frage nach den Kosten einer Privatinsolvenz wird uns in der Beratung häufig gestellt. Bevor ich auf die Unterscheidung zwischen den eigentlichen Verfahrens­kosten (Gerichts- und Treuhänderkosten) und den notwendigen Anwaltskosten zu sprechen komme, möchte ich eine andere Frage aufwerfen :

Was kostet es, nichts zu machen?

Um es auf einen Punkt zu bringen : ein Insolvenzverfahren zu verzögern kostet Sie durchschnittlich so viel wie der Kauf eines neuen Fiat Panda, das Insolvenzverfahren selbst gibt es deutlich günstiger.

Wenn Sich mich fragen, müssen Sie nicht allein die Kosten des Insolvenzverfahrens abwägen, sondern diese im Verhältnis dazu sehen, was es Sie kostet, nichts gegen Ihre Schulden zu unternehmen.

Dabei können die die emotionalen Kosten, wie Stress, Depression, Selbstzweifel und Isolation gar nicht beziffert werden.

Ein Insolvenzverfahren dauert bis zur Restschuldbefreiung 3 Jahre (= 36 Monate). Während dieser Zeit würden bei einer durchschnittlichen Verschuldung eines Mannes 40.364,00 EUR (Quelle Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 238 vom 29.06.2015) in 6 Jahren (wir erinnern uns, das ist die Laufzeit bis zu einer Restsschuldbefreiung) und dem derzeit niedrigen Basiszinssatz bereits 10.099,07 EUR an Zinsen anfallen. In der Praxis dürften die Kosten durch höhere Zinsen und zusätzliche Kosten aber höher sein. Der Betrag um den sich die Schulden erhöht haben entpricht den Anschaffungskosten eines Kleinwagens !

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Wir haben schon hunderten Selbständigen, Freiberuflern und Privatpersonen geholfen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin.

Was unsere Mandanten sagen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

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36 Kommentare

  1. Ich Arbeite auf 850,-euro brutto bei den Malteser in Buxtehude.Meine Privatinsolvenz ist durch und nun habe ich Gerichtskosten in höhe von 1.830 euro erhalten.Und auch eine vorherige Rechnung an den Treuhändler über 714.-euro.Wie kann ich Zahlen und muß ich zahlen da ich ja unter der Pfändungsgrenze liege.Außerdem sind bei den 1830,-euro auch die Treuhändlerrechnung mit drin.Muß ich nun zweimal zahlen?Was kann ich machen?
    Danke im vorraus. J.S.

    • Ob und in welcher Höhe Sie Raten auf die Verfahrenskosten zahlen müssen richtet sich nach den Regelungen über die Prozesskostenhilfe. Teilen Sie dem Gericht Ihr Einkommen mit. Bei einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze werden Sie im Zweifel keine Raten zahlen müssen. Die Forderung wird, wenn sie nicht beitreibbar ist nach drei Jahren niedergeschlagen.

      • Ich habe fuer 42000.00 € Schulden 28000.00 € verfahrenskosten bezahlt ist das nicht zu viel ?

        • Das kommt mir hoch vor, aber ich kenne Ihr Verfahren nicht. Die Höhe der Kosten bemisst sich auch nicht an den Schulden, sondern an der Höhe der Insolvenzmasse.

  2. Hallo Herr RA,

    Darf der Treuhändler ein Konto mit Pfändungsschutz aktivieren lassen?Damit er die überschrittene Pfändungschutzgrenze Beträge bekommt?
    bei welcher Bank kann ich ein Konto auf Guthaben basis eröfnen kann?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nora K

    • Grundsätzlich hat der Treuhänder während der Insolvenzphase Zugriff auf das gesamte pfändbare Vermögen. Der Freibetrag auf dem Pfändungschutzkontos ist daher also vom Zugriff des Treuhänders ausgenommen.

      Ohne Pfändungsschutzkonto hätte der Treuhänder Zugriff auf das vollständige Guthaben und könnte davon einen Teilbetrag an den Schuldner freigegeben.

      Es ist schwierig, Ihnen eine konkrete Bank zu empfehlen. Viele Schuldner haben mit den Sparkassen gute Erfahrungen gemacht.

  3. Hallo,

    ich habe 4 Gläubiger und ca.5000€ Schulden.Wieviel Verfahrenskosten kämen nach neuem Recht auf mich zu?
    Kann man die über 5 Jahre verteilt zahlen?

    Danke und Grüße
    Michael

    • Die Verfahrenskosten richten sich nicht nach der Anzahl der Gläubiger, sondern nach der Insolvenzmasse. Es kommt daher in erster Linie darauf an, wie hoch Ihr pfändbares Einkommen und das verwertbare Vermögen ist.
      Die Verfahrenskosten werden automatisch aus der Insolvenzmasse entnommen. Sie müssen sich daher keine Gedanken machen, wann Sie die Verfahrenskosten bezahlen.

  4. Hallo
    Ist es möglich die Wohlverhaltensperiode-Vergütung (357€)in Raten zu zahlen?
    Danke

    • Sprechen Sie bitte mit Ihrem Treuhänder. Bitte beachten Sie, dass das Nichtzahlen der Treuhänder Vergütung einen Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung darstellen kann.

  5. Hallo Her RA,

    ich war in Privatinso und habe heute den Beschluss zur Restschuldbefreiung bekommen.Darin steht, nach dem Gesetz ist eine Anhörung des Treuhänders und den Insolvenzgläubigern vorgeschrieben.
    Kann meine Restschuldbefreiung nun doch noch gekippt werden und wie verhält sich das nun mit den Kosten für Treuhänder und Gericht für mich, da ich Harz 4 beziehe.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Gerhard

    • Es hört sich für mich so an, als ob Sie die Ankündigung der Restschuldbefreiung erhalten haben. Das ist dann noch nicht die endgültige Restschuldbefreiung. Sehen Sie sich den Beschluss bitte noch einmal genau an.
      Wegen der Treuhänder- und Gerichtskosten gehe ich davon aus, dass Sie einen Antrag auf Kostenstundung gestellt haben, sonst wäre das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden.

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Fall:

    seit drei Jahren in Insolvenz – Gesamtmasse ca. 30.000 Euro – habe 700 Euro die letzten zwei Jahre gezahlt pro Monat – im Topf beim Treuhändler/Insolvenzverwalter sind ca. 28.000 Euro drin, vor kurzem bekomme ich ein Brief, dass der Rechtsanwalt (Treuhändler/Insolvenzverwalter) 20.000 Euro kosten für sich aus dem Topf entnommen hat.

    Ist dies rechtens ?

    Vielen Dank im voraus!

    • Die Verfahrenskosten sind tatsächlich vorranging aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Das Insolvenzgericht prüft (in der Regel) den Vergütungsantrag des Treuhänders, bevor dieser auf die Masse zugreift. Der Erste, der also Geld aus der Masse bekommt ist der Treuhänder und nicht der Gläubiger. Zur Höhe der Vergütung kann ich leider nichts sagen, da ich die Umstände des Einzelfalls nicht kenne.

  7. Ich bin seit gut einem Jahr in der Privatinsolvenz. Habe heute eine Info vom Treuhänder erhalten wo die Gläubiger und die Summe eingetragen sind. Es sind 23000€ und 6 Gläubiger. Mit welchen Treuhänderkosten ist zu rechnen? Bisher sind ca. 7800€ in die Insolvenzmasse geflossen.

    • Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Die Höhe der Treuhändervergütung hängt von der Höhe der Masse ab. Zudem gibt es Zuschläge, die im Einzelfall erfüllt sein können.

  8. Hallo,ich befinde mich seit September 2014 in der privatinsolvenz,ich habe 65000 euro schulden und es sind 7 gläu iger angemeldet, ich möchte nach drei jahren die 35% zurück bezahlen, wie hoch sind die Gerichtskosten? und wieviel bekommt der treuhänder?und welche kosten habe ich noch zu tragen?

  9. hallo herr miehler.

    habe meine privat-inso (6jahre) hinter mir.
    im april 2011 bekam ich die kostenaufstellung für die anwaltskosten des verfahrens i.h.v. 2.119,57 €.
    ich bin hartz4 empfänger und habe mit der landesjustizkasse eine ratenzahlung vereinbart. aufgrund meiner finanziellen situation zahle ich monatlich 10 € seit april 2011.

    ich meine gelesen zu haben, das die ratenzahlung maximal über 4 jahre laufen soll – dannach wird der restbetrag nicht weiter eingefordert.

    meine frage- ist das so richtig? oder müßte ich solange monatlich zahlen, bis der gesamte betrag getilgt worden ist?
    wenn ja- auf welche gesetzliche grundlage könnte man sich in dem fall beziehen?

    vielen dank –
    Spike

    • Die Auskunft ist richtig, nach spätestens vier Jahren ist Schluss. Geregelt ist das in den Regelungen der Prozesskostenhilfe (PKHG).

  10. Hallo,
    ist der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zur Erstellung der Steuererklärungenverpflichtet, wenn keine Masse (Masse reicht nicht aus) mit der deren Erstellung finanziert werden könnte, zur Verfügung steht.

    Vielen Dank

    Rosa Lie

  11. Guten Tag,ich befinde mich seit Januar 2016 im Insolvenzverfahren.meine Situation lässt mir nun zu die Verwaltungskosten der PI in raten abzuzahlen.muss ich mich da an den Treuhänder wenden und wenn ja wie kann man mit dem Treuhänder reden darüber,oder ist ein Anwalt hinzuzustellen?

    • Grundsätzlich werden die Treuhänderkosten zunächst aus der Masse gezahlt. Aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen müssen Sie keine zusätzlichen Zahlungen leisten !

  12. Hallo,

    ich bin gerade in folgender Situation:

    Sparkassen-Bildungskredit (seit 2010) über 22.500€. Ich zahle seither nur Zinsen ab.
    Ich bin arbeitslos und suche eine Ausbildung. Heißt, die nächsten 3-4 Jahre mind. im HartzIV-Bereich was mein Gehalt angeht.

    Sparkasse habe ich von 22,5k€ auf 7k€ (Sofortzahlung)heruntergehandelt ansonsten eben mit Inso. „angedroht“. Soll ich die 7k€ einfach annehmen und versuchen umzuschulden. Oder direkt in die Inso.?

    Ich brauche die nächsten 6 Jahre keine Veträge oder gar neue Kredite (nie wieder ^^ )

    LG

    J.

    • So ganz einfach und pauschal lässt sich die Frage mit so wenigen Daten leider nicht beantworten. Ich empfehle auf jeden Fall eine persönliche Beratung. Bei uns oder einer anderen Schuldnerberatungsstelle.

  13. Hallo Herr Miehler
    Habe seit September 2014 eine Privatinsolvenz. Meine Frage ist, wie viel Geld darf ich verdienen. Das bei mir nicht abgezogen wird. Möchte mich im Voraus bei Ihnen bedanken.LG P.Ach.

  14. Sehr geehrter Herr RA,

    ich befinde mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. 8 Gläubiger und ca 50.000 € Schulden. Seit Juni 2017 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode und habe Stand heute 33.000 € an den Treuhänder abgeführt.
    Nun zu meinen Fragen:
    Meine Einkommenssteuererstattung 2016 wurde automatisch durch das Finanzamt an den Treuhänder abgeführt. Bekomme ich die Erstattung für 2017 dann wieder automatisch für mich oder muss das gesondert an das Finanzamt gemeldet werden?
    Besteht die Möglichkeit die Privatinsolvenz früher als nach 3 Jahren zu beenden durch einen Vergleich ggf.? Habe ja bereits mehr als die Hälfte der SChuldensumme an den Treuhänder geezahlt wenn man die Verfahrenkosten nicht berücksichtig

    Vielen Dank

    • Sie können in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich mit den Gläubigern schliessen. Hier müssen aber alle Gläubiger zustimmen.
      Ansonsten bleibt es bei der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Hierfür müssen Sie aber einen Antrag stellen !

  15. Hallo, bin seit 3,5 Jahren in der privatinsolvenz und hatte 12.000 Euro Schulden die ich aber nun komplett im Topf habe, was kommen nun noch für Kosten auf mich zu?
    Vielen Dank schon mal

    • Grundsätzlich werden aus der Insolvenzmasse zunächst die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters bezahlt. Ich gehe daher davon aus, dass nach Aufhebung des Privatinsolvenzverfahrens keine weiteren Kosten auf Sie zukommen werden.

  16. Sehr geehrter Herr RA,

    Ich bin nun seit 2 Monaten fertig mit meiner Privatinsolvenz. Als der Beschluss gekommen ist habe ich jedoch keine Auflistung oder sonstiges schreiben bekommen (abgesehen vom Beschluss) was ich im Nachhinein noch an das Gericht zahlen muss.
    Kann es sein das ich nichts mehr zahlen muss oder wird diese Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt bei mir im Briefkasten sein ?

    • Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten des Gerichts und des Insolvenzverwalters entnommen. Es kann daher sein, wenn Geld in die Masse geflossen ist, dass am Ende des Verfahrens keine Kosten mehr offen sind. – Anderenfalls bekommen Sie noch eine Rechnung über die offenen Kosten.

  17. Hallo meine Insolvenz ist Ende April vorbei, heute bekomme ich Von ARD Rundfunk eine Zahlungsaufforderung von 1257,48 € ist das so richtig das die Rundfunkgebühren nicht ion der Insolvenz enthalten sind

    • Grundsätzlich fallen alle Forderungen in die Restschuldbefreiung, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon bestanden. Das gilt auch für Rundfunkgebühren die vor Insolvenz angefallen sind. Neue Forderungen (ab Insolvenzeröffnung) fallen nicht in die Restschuldbefreiung.

      Ich würde den ARD Beitragsservice an Ihrer Stelle auf die Restschuldbefreiung hinweisen.

  18. hallo ich habe frage ich habe 10000 euro schulden das ist 5 tausend mitte 3 tausend otto und die rest schon kleine ratten ab vie viel kann ich insolvenz machen und vie viel kostet das

    • Es gibt keine gesetzliche Regelung, ab welchem Betrag Sie Insolvenantrag stellen dürfen. Wenn Sie die Schulden nicht zurückzahlen können, ist für Sie die Insolvenz die richtige Lösung.
      Die Kosten des Verfahrens haben wir oben auf dieser Seite aufgeführt.