Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Kosten

Wie verstehen, dass finanzielle Investitionen in Ihrer aktuellen Situation wohl überlegt sein wollen.

Informationen zu unseren Kosten finden Sie auf dieser Seite weiter unten dargestellt.

Häufige Fragen

Warum nicht eine kostenlose Schuldenberatungsstelle in Anspruch nehmen ?

Es gibt viele kostenlose Schuldnerberatungsangebote wie zum Beispiel von der Caritas. Die Mitarbeiter sind gut geschult und professionell. Ihre Anspruchnahme kann für Sie durchaus wertvoll sein, insbesondere, wenn Zeit keine große Rolle für Sie spielt.

In diesen Fällen macht es Sinn, Geld für einen Anwalt zu investieren

  • Sie wollen oder können die lange Warte- und Bearbeitungszeit der überfüllten Schuldnerberatungsstellen nicht hinnehmen. Einen ersten Termin erhalten Sie oft erst nach einigen Monaten. Bis zur Eröffnung des Insolvenzantrages können bis zu 1,5 Jahre vergehen.
  • Im Zusammenhang mit Ihren Schulden treten weitere rechtliche Probleme auf, die sinnvollerweise von einem Anwalt bearbeitet werden sollten (Forderungen aus unerlaubter Handlung, Strafverfahren im Zusammenhang mit den Schulden wie z.B. Bankrott).
  • Kostenlose Schuldnerberatungsstellen haben gar nicht die Kapazitäten, aufwändige Verhandlungen mit Gläubigern zu führen um eine Insolvenz zu vermeiden.
  • Als Selbständiger oder als Freiberufler werden Sie nicht von einer kostenlosen Schuldnerberatungsstelle angenommen, da diese auf Verbraucher spezialisiert sind.
Werden die Kosten von meiner Rechtschutzversicherung übernommen ?

Die Antragstellung ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Rechtschutzversicherungen von der Leistung ausgenommen. Ein Schadensfall besteht im Übrigen immer nur dann, wenn ein rechtlicher Konflikt vorliegt. Das ist bei einem Insolvenzantrag aber nicht der Fall.

Neuere Versicherungsverträge sehen auch Leistungem im Falle einer Insolvenzvorbereitung vor. Hier sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Kann ich Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen ?

Prozesskostenhilfe setzt ein streitiges Verfahren voraus, in dem gewisse Chancen auf eine erfolgreiche Rechtsverfolgung bestehen. Das ist bei einer Insolvenz nicht der Fall. Prozesskostenhilfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn Sie Ihre Rechte wegen Analphabetismus nicht allein ausüben können.

Stundung der Verfahrenskosten

Die Kosten des Verfahrens werden aber auf Antrag des Gerichts gestundet. Können die Kosten nicht aus der Masse getragen werden, versucht das Gericht nach der Restschuldbefreiung die Kosten von Ihnen zu bekommen.

Beratungshilfe

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe erhalten, so dass die Staatskasse die Kosten für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan übernimmt. Durch die Beratungshilfe werden daher nicht alle Kosten abgegolten, sondern nur die Kosten, die vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren entstehen.

Die Gerichte sind zudem sehr zurückhaltend geworden, Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren zu bewilligen. Meist wird verlangt, dass Sie eine Bescheinigung einer karitativen Schuldnerberatungsstelle vorlegen, wonach aufgrund Überlastung in zumutbarer Zeit keine Schuldnerberatung durchgeführt werden kann.

Bei Fragen zur Beratungshilfe können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind gerne bereit den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan bei Vorlage eines Beratungshilfescheins durchzuführen.

Kann ich das Honorar in Raten bezahlen ?

Wir haben uns entschlossen, unseren Mandanten keine Ratenzahlung auf unser Honorar anzubieten. Die Zahlung in Kleinstraten ist für uns nicht wirtschaftlich. Wir müssen die laufenden Kosten der Kanzlei und unser Einkommen sichern. Daher wir uns entschlossen Ratenzahlungen nur dann zuzustimmen, wenn bereits 50% unserer Forderung bezahlt sind.

Auch haben wir festgestellt, dass sich das außergerichtliche Verfahren bei einer Ratenzahlung viel zu lange hinzieht, da wir erst nach vollständiger Zahlung Insolvenzantrag stellen können. Wenn sich das außergerichtliche Verfahren aufgrund der Ratenzahlung an uns verzögert und Sie neue Schulden machen, hat es die Staatsanwaltschaft auch mit einem Betrugsverfahren einfach. Wir dürfen Sie nicht gleichzeitig im Verfahren vertreten und Insolvenzgläubiger sein.

Bei einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Zwischenabrechnung.

Darf ich kurz vor der Insolvenz überhaupt noch das Honorar bezahlen ?

Vielleicht haben Sie schon von Anfechtungstatbeständen und Gläubigerbegünstigung gehört. Grundsätzlich können Zahlungen, die Sie kurz vor der Insolvenz tätigen angefochten werden. Ausgenommen sind Zahlungen, die sogenannte Bargeschäfte darstellen.

Bargeschäfte sind wie das Einkaufen beim Bäcker: Sie erhalten 5 Semmeln und zahlen den Preis. Es besteht ein Austauschverhältnis, bei dem sich Leistung und Gegenleistung wertig gegenüberstehen und auch ein gewisser zeitlicher Rahmen eingehalten ist.

Ebenso wie beim Bäcker handelt es sich bei unseren Kosten um ein Bargeschäft, da unsere Leistung und Ihre Bezahlung in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgen.

Unsere Preise

Grundsätzlich berechnen wir unser Preise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Insolvenzangelegeneiten schliessen wir mit unseren Mandanten eine Vereinbarung über das Honorar. Bei der Zielsetzung durch Verhandlungen eine Insolvenz zu vermeiden arbeiten wir auf der Basis eines Stundenhonorars.

Obwohl die Ermittlung der Gläubiger nicht zu den anwaltlichen Aufgaben zählt, bieten wir einen besonderen Zusatzservice an, wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Ihre Gläubiger vollständig sind.

Ausführliche Beratung

Beratung für Verbraucher

Als Arbeitnehmer, Angestellter oder Rentner bieten wir Ihnen die Erstberatung zum Festpreis von 150,00 EUR an.

Beratung für Selbständige

Für Selbständige kostet die Beratung 297,50 EUR.

Vorbereitung der Privat- oder Regelinsolvenz

Hinweise

Unsere Gebühren sind nicht repräsentativ oder verbindlich für andere Anwälte. Es handelt sich auch nicht um gesetzliche Gebühren.

Folgende Leistungen werden gesondert berechnet: Verteidigung gegen Versagungsanträge von Gläubigern, Durchführung eines Insolvenzplans, Maßnahmen zur Vollstreckungsabwehr im Vorfeld der Insolvenz, Klagen auf Feststellung, dass eine Forderung nicht auf einer unerlaubten Handlung beruht, Vertretung in strafrechtlichen Verfahren

Unsere Kosten sind meist geringer als die Zinsen die in einem Jahr anfallen oder anders ausgedrückt als die Anwaltskosten einer Klage mit einem Streitwert von 7.000,00 EUR

Einigung im außergerichtlichen Verfahren

Die oben genannten Preise gelten für die Vorbereitung einer Insolvenz. Für eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern schliessen wir vor unserer Tätigkeit individuelle Honorarvereinbarung ab, die dem erwarteten Aufwand, der Anzahl der Gläubiger und der Gesamtverschuldung Rechnung tragen. Sollten wir im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren eine Einigung mit allen Gläubigern erziehlen, entsteht eine zusätzliche Einigungsgebühr.

Bedenken Sie: durch unsere anwaltliche Dienstleistung können Sie sich von Schulden in Höhe von einigen zehntausend bis einige hunderttausend Euro befreien.

Folgende Tätigkeiten sind im Pauschalhonorar enthalten:

  • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens falls geeignet
  • Ausstellen der Bescheinigung nach § 305 InsO
  • Antragstellung für das Insolvenzverfahren
  • Vertretung in der Eröffnung (z.B. Nachfragen des Gerichts)

Nicht enthalten sind:

  • Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Kosten für einen Insolvenzplan
  • Kosten für eine Einigung in der Wohlverhaltensperiode
  • Vertretung bei Versagungsantrag eines Gläubigers

Die gründliche Aufarbeitung der Schuldensituation, die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes und die Vorbereitung des Insolvenzantrages stellt einen Arbeitsaufwand dar. Bei einer Vergütung im unteren Preissegment müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fall nur nach Schema F abgehakt wird. Dies kann später für Sie enorme Kosten und Unannehmlichkeiten nach sich ziehen.

Sie können davon ausgehen, dass Ihnen kein Anwalt seine Gebühren über die Antragstellung hinaus Stunden wird, da er ansonsten selbst zum Insolvenzgläubiger werden würde. Die Regel ist daher in diesem Fall die Vorauskasse.

Beratungshilfe

Gerne werden wir für Sie auf der Basis eines Beratungshilfescheines tätig. Diesen müssen Sie bei Beginn der Beratung vorlegen. Den Beratungsschein erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort.

Die Beratungshilfe übernimmt nur die Kosten für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Nicht vergütet wird unsere Tätigkeit bei der Antragstellung und Vertretung im Insolvenzverfahren. Sollten Sie hier unsere Vertretung wünschen, fallen zusätzliche Kosten an. Derzeit berechnen wir eine Pauschale von 600,00 EUR.

Übernahme der Kosten durch die Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung tragen nicht die Kosten für die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung oder die Antragstellung im Insolvenzverfahren.

Suchen Sie unsere Bankverbindung ?

Unsere Kontoverbindung und andere Zahlungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite „Zahlungsinformationen“.