Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

News

Schulden geerbt? So verhalten Sie sich richtig

Nicht immer hinterlassen die Eltern ein Vermögen. Oft kommt die böse Überraschung wenn der Erbe dann feststellt, dass nur Schulden vorhanden sind. Frau Heinrich kam zu mir, weil kurz nach Beerdigung ihres Vaters Gläubiger aufgetaucht waren und sich eine Gesamtverschuldung in Höhe von über 35.000 € abzeichnete. Das war weit mehr, als ihr Vater auf […]

DSCF4937
Nicht immer hinterlassen die Eltern ein Vermögen. Oft kommt die böse Überraschung wenn der Erbe dann feststellt, dass nur Schulden vorhanden sind.

Frau Heinrich kam zu mir, weil kurz nach Beerdigung ihres Vaters Gläubiger aufgetaucht waren und sich eine Gesamtverschuldung in Höhe von über 35.000 € abzeichnete. Das war weit mehr, als ihr Vater auf dem Konto hinterlassen hatte. Außer ein paar persönlichen Gegenständen gab es keine Vermögenswerte. Die Gläubiger wollten nunmehr das Geld von Frau Heinrich direkt bekommen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehen nicht nur die Vermögenswerte sondern auch die Schulden im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Das bedeutet, dass der Erbe automatisch, ohne eigenes Zutun, plötzlich zum Schuldner wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erbe gesetzlicher Erbe ist oder durch ein Testament eingesetzt wurde.

Grundsätzlich haftet der Erbe mit seinem gesamten eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers!

Eventuell vorhandene Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde …) können die Gläubiger auf den Erben umschreiben lassen und müssen nicht erst erneut gegen den Erben klagen.

Ausschlagung des Erbes

Der Erbe hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab sicherer Kenntnis vom Tod des Erblassers sowie der Tatsache selbst Erbe geworden zu sein, das Erbe auszuschlagen. Bei einem durch Testament eingesetzten Erben beginnt die Frist erst mit Bekanntgabe durch des Nachlassgericht.

Die Ausschlagung selbst muss beim zuständigen Nachlassgericht entweder persönlich durch Niederschrift oder durch Vorlage einer notariell beglaubigten Erklärung erfolgen.

ACHTUNG: Hat der Erbe die Erbschaft ausdrücklich zum Beispiel durch die Beantragung eines Erbscheins angenommen, erlischt auch vor dem Ablauf der Frist das Ausschlagungsrecht. Daher sollte nicht vorschnell ein Erbschein beantragt werden.

Aufgebotsverfahren

In vielen Fällen weiß der Erbe nicht, welche Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind. Hier kann ein Aufgebotsverfahren beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Durch das Gericht werden die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert, die Forderungen gegen den Erblasser anzumelden. Wenn sich ein Gläubiger auf die öffentliche Bekanntmachung nicht melden, kann er nicht mehr auf das Vermögen des Erben zugreifen, sondern bekommt nur das, was gegebenenfalls noch vom Nachlass übrig ist.

Nachlassverwaltung

Hat der Erbe die Ausschlagungsfrist verpasst und kann daher die Erbschaft nicht mehr ausschlagen gibt es noch andere Möglichkeiten, die Haftung zu beschränken, um die Schulden nicht aus dem eigenen Vermögen bezahlen zu müssen.

Bei der Nachlassverwaltung, die beim Nachlassgericht beantragt werden muss, kann ein Nachlassverwalter (in der Regel ein Rechtsanwalt ) eingesetzt werden. Der Nachlassverwalter regelt die Verbindlichkeiten und verwertet das Erbe. Der Resterlös wird an die Erben ausgekehrt. Eine Nachlassverwaltung kommt dann in Betracht, wenn genügend Masse für das Verfahren vorhanden ist. Das prüft das Nachlassgericht vor Einsetzung des Verwalters.

Dürftigkeitsseinrede /Erschöpfungseinrede

Lehnt das Gericht die Nachlassverwaltung ab, weil nicht genügend Masse vorhanden ist, kann der Erbe die Gläubiger auf die eventuell vorhandenen Nachlassgegenstände verweisen. Das Privatvermögen des Erben ist geschützt.

Sofern keine Nachlassgegenstände mehr vorhanden sind, kann der Erbe die Erschöpfungseinrede erheben und haftet nicht mit seinem Privatvermögen.

Beerdigungskosten

Als Verwandter in „gerader Linie“ (Eltern, Kinder) sowie Ehegatte haften Sie auch nach Ausschlagung ggf. für die Begräbniskosten, da dies eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung ist. Diese Haftung besteht aber nur dann, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass beglichen werden können.

Frau Heinrich hatte sich glücklicherweise rechtzeitig und innerhalb der Ausschlagungsfrist Hilfe gesucht. Sie hat das Erbe bei der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts rechtzeitig ausgeschlagen. Die Schulden ihres Vaters haftet sie daher nicht.

Starten Sie jetzt

N

Finanzieller Neuanfang

Bestimmen Sie wieder selbst über Ihr Geld und Ihre Zukunft
N

Stressabbau

Beenden Sie den Druck durch Gläubiger und eine schwer zu ertragende Situation
N

Freier Kopf

Konzentrieren Sie sich wieder auf die wirklich wichtigen Dinge

Wir haben schon hunderten Selbständigen, Freiberuflern und Privatpersonen geholfen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin.

Was unsere Mandanten sagen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

Das könnte Sie auch interessieren:

0 Kommentare