Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Für Selbständige

Coaching für Selbständige in der Krise

Wir beraten Sie als Selbständigen kurzfristig telefonisch oder im Livestream zu durch Corona verursachten finanziellen Problemen

Coaching für SelbständigeDie Hotlines der Berufsverbände sind überlaufen, Informationen aus dem Internet sind meist fragwürdig und wenig fundiert. Wir beraten Selbständige und Freiberufler zu finanziellen Problemen.

Sie haben Zukunftsängste ? Sprechen Sie mit uns !

Wir sind Rechtsanwälte die seit über 10 Jahren Verbraucher und Selbständige in finanziellen Krisensituationen beraten und vertreten.

In einem Online Termin oder in der Kanzlei beantworten wir alle Ihre Fragen Rund um das Thema Schulden und drohende Insolvenz. Wir weisen auf Risiken und wichtige nächste Schritte hin und geben Ihnen praktische Anleitungen.

Schon so oft haben sich Mandanten nach der Beratung bedankt und erklärt, das Gespräch habe ihnen viele ihrer Ängste genommen.

  • Wie gehe ich damit um, dass mein Einkommen wegbricht aber meine Kosten gleich bleiben ?
  • Wie kommuniziere ich mit den Gläubigern ?
  • Welche finanzielle Hilfen kann ich in Anspruch nehmen ?
  • Muss ich Insolvenz anzumelden ?
  • Was bedeutet für mich der „schlimmste Fall“ ?
  • Wo muss ich jetzt aktiv werden ?

Mehr Informationen zu einer Insolvenz von Selbständigen finden Sie in unserem Artikel
Regelinsolvenz für Selbständige

Kontakt

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Sollte Ihnen das Beratungsgespräch keinen Nutzen gebracht haben, erstatten wir Ihnen das bezahlte Honorar ohne Fragen zurück !

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Risiken vermeiden

Vermeiden Sie die Fallstricke bereits im Vorfeld eines Regelinsolvenzverfahrens

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Freigabe der selbständigen Tätigkeit

Wir beraten Sie, wie es trotz Insolvenz weiter gehen kann

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Freier Kopf

Konzentrieren Sie sich wieder auf die wirklich wichtigen Dinge

Wir haben schon hunderten Selbständigen, Freiberuflern und Privatpersonen geholfen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin.

Wie schnell kann der Insolvenzantrag gestellt werden ?

Das kommt sehr individuell auf die Umstände an. Wir haben bereits an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Regelinsolvenzanträge für insgesamt 16 miteinander verknüpfte GmbHs gestellt. 

Entscheidende Kriterien für die schnelle Bearbeitung sind:

  • Anzahl der Gläubiger
  • Aufbearbeitung und Vollständigkeit der Unterlagen

 

Kann ich in der Regelinsolvenz Restschuldbefreiung erlangen ?

Sie können als natürliche Person auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn Sie Selbständiger oder Freiberufler sind. Das Verfahren dauert dann drei Jahre.  

Eine GmbH oder andere juristische Person erhält keine Restschuldbefreiung. 

Wie lange dauert die Regelinsolvenz ?

Wenn Sie als natürliche Person (Selbständiger / Freiberufler) einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, dauert das Insolvenzverfahren drei Jahre. 

Ohne Antrag auf Restschuldbefreiung (nicht möglich bei einer GmbH) dauert das Verfahren so lange, bis der Insolvenzverwalter das Vermögen verwertet hat. 

Kann ich während der Insolvenz weiter selbständig oder freiberuflich arbeiten ?

Ja, Sie können beim Insolvenzverwalter die Freigabe der Tätigkeit beantragen. Nach unserer Erfahrung gibt der Insolvenzverwalter gerne die Tätigkeit frei, um nicht selbst haftbar zu sein.

Mit der Freigabe fallen Einnahmen der Tätigkeit nicht mehr in die Masse. Sie müssen allerdings das sogenannte „fiktiv pfändbare Einkommen“ an die Masse abführen. Dabei handelt es sich um den errechneten Betrag der sich aus der Pfändungstabelle ergeben würde, wenn Sie mit Ihren Qualifikationen angestellt arbeiten würden.

 

Aufgrund Ihrer Ausbildung, Berufserfahrung, Ihres Alters und soweit möglich weiteren Kriterien wird bestimmt, was Sie hypothetisch verdienen würden, wenn Sie als Arbeitnehmer arbeiten würden.

Ausgehend von diesem ermittelten Nettobetrag wird Ihr pfändbares Einkommen ermittelt, wobei berücksichtigt wird, wenn Sie gegenüber einem Ehegatten oder Kindern unterhaltspflichtig sind. Der zu zahlende Betrag ermittelt sich dann aus der gültigen Pfändungstabelle und ist vollkommen unabhängig von dem Gewinn Ihrer selbständigen Tätigkeit.

Wie gehe ich mit dem Gutachter um ?

Bei einem laufenden Geschäftsbetrieb bestimmt das Insolvenzgericht vor der Eröffnung einen Gutachter, der die Insolvenzreife und die Fortführungsprognose ermitteln soll. Der Gutachter prüft auch, ob genug Vermögen für die Durchführung des Verfahrens vorhanden ist.

Der Gutachter wird nach Insolvenzeröffnung Ihr Insolvenzverwalter sein. Dieser entscheidet dann z.B. auch über die Freigabe Ihrer selbständigen Tätigkeit. Daher sollten Sie sich gut mit dem Gutachter stellen. Beachten Sie aber auch, dass der Gutachter / Insolvenzverwalter nicht Ihre Interessen vertritt ! Auch wenn Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, sollten Sie im Gespräch mit dem Gutachter Vorsicht walten lassen.

Was darf ich nicht vor der Insolvenz tun ?

Übertragungen von Vermögen und Zahlungen an einzelne Gläubiger können zu Problemen führen.

Problematisch ist es auch, mit dem noch flüssigen Vermögen luxeriöse Urlaubsreisen zu machen. Dies könnte zu einer Anzeige wegen Bankrott führen.

Als Geschäftsführer einer GmbH kann es zu persönlichen Haftungsansprüchen gegen Sie persönlich führen, wenn Sie trotz Insolvenzreife Verfügungen treffen, die nicht mit den Grundsätzen eines „ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes“ übereinstimmen. 

Wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen ?

Als natürliche Person sind Sie nicht verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie können sich nicht wegen einer Insolvenzverschleppung strafbar machen. 

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine juristische Person (z.B. eine GmbH) handelt. Hier besteht eine Antragspflicht. Die Frist beträgt 3 Wochen ab dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Als Geschäftsführer können Sie sich wegen Bankrott und Insolvenzverschleppung strafbar machen. Es droht auch die Durchgriffshaftung, wenn Sie trotz Insolvenzreife noch Verfügungen für die GmbH tätigen. 

Bei einer GmbH sollten Sie sich schnellstmöglich Hilfe suchen !

Kann ich einen Insolvenzplan machen ?

In der Regelinsolvenz ist ein Insolvenzplan möglich. Dieser ist in der Regel sehr aufwändig und empfiehlt sich, wenn Sie bereits wissen, dass Sie die Zustimmung der Gläubigermehrheit haben. 

Fragen Sie uns gerne, wenn Sie einen Insolvenzplan anstreben. 

Kosten des Regelinsolvenzantrags

Informationen zu unseren Kosten für Selbständige und Freiberufler finden Sie unter Kosten für die Regelinsolvenz.

Was unsere Mandanten sagen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

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