Die Kosten des Verfahrens
Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Kosten des Insolvenzverwalters zusammen.
Diese können Ihnen mit einem entsprechenden Antrag, den Sie gleich mit dem Insolvenzantrag stellen gestundet werden.
In der Regel werden Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen. Die gestundeten Verfahrenskosten fallen selbstverständlich nicht in die Restschuldbefreiung.
Grundsätzlich werden die Gerichts- und Treuhändergebühren ausgehend von der Insolvenzmasse, also dem Betrag, den der Treuhänder durch Verwertung und die Abtretungserklärung erlangt, ermittelt. Je höher die Masse, um so mehr bekommt der Insolvenzverwalter.
Es gibt allerdings Mindestgebühren.
Aufstellung der Kosten
Gerichtsgebühren |
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2,5 Gerichtsgebühren entsprechend dem Streitwert der Insolvenzmasse zur Schlussrechnung nach § 34 Abs.1 GKG allerdings mindestens | 87,50 EUR | |
Auslagen für die Veröffentlichung (in der Regel 0,00 EUR) | 0,00 EUR | |
Auslagen für die Zustellung (in der Regel 0,00 EUR) | 0,00 EUR | |
Kosten des Insolvenzverwalters |
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40% der Insolvenzmasse bis 25.000 EUR plus davon 15% Auslagenpauschale im 1.Jahr / 10% im 2. Jahr + 5% im 3. Jahr) | ||
Mindestvergütung bis 10 Gläubiger 800 EUR | 150 EUR je 5 weitere Gläubiger, ab 30 Gläubiger je 100,00 EUR je 5 weitere Gläubiger | 1.231,55 EUR | |
Wohlverhaltensperiode | ||
Regelvergütung: 5% der in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge bis 25.000 EUR | ||
Mindestvergütung: 119,00 EUR (incl. MwSt) pro Jahr |
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Auslagen des Treuhänders (Erfahrungswert 100,00 EUR) | Vertr | |
Mindestgebühren WVP gesamt: |
695,00 EUR |
Bei einem vermögenslosen Schuldner betragen die Gerichtsgebühren und Treuhänderkosten zusammen mindestens 2.000,00 – 3.000,00 EUR.
Stundung der Verfahrenskosten
Die Treuhänder- und Gerichtskosten können auf Antrag gestundet werden. Wenn Geld in die Masse kommt, werden davon zunächst die Verfahrenskosten ausgeglichen, bevor Gelder anteilig an die Gläubiger ausgezahlt werden.
Die gestundeten Verfahrenskosten fallen nicht in die Restschuldbefreiung und können nach dem Verfahren weiter geltend gemacht werden.
Wenn Sie die Verfahrenskosten schon im fünften Jahr aus der Masse zahlen können, kann auf Antrag die Wohlverhaltensperoide um ein Jahr verkürzt werden.
Unsere Kosten zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz
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Was kostet es, nichts zu machen?
Um es auf einen Punkt zu bringen : ein Insolvenzverfahren zu verzögern kostet Sie durchschnittlich so viel wie der Kauf eines neuen Fiat Panda, das Insolvenzverfahren selbst gibt es deutlich günstiger.
Wenn Sich mich fragen, müssen Sie nicht allein die Kosten des Insolvenzverfahrens abwägen, sondern diese im Verhältnis dazu sehen, was es Sie kostet, nichts gegen Ihre Schulden zu unternehmen.
Dabei können die die emotionalen Kosten, wie Stress, Depression, Selbstzweifel und Isolation gar nicht beziffert werden.
Ein Insolvenzverfahren dauert bis zur Restschuldbefreiung 3 Jahre (= 36 Monate). Während dieser Zeit würden bei einer durchschnittlichen Verschuldung eines Mannes 40.364,00 EUR (Quelle Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 238 vom 29.06.2015) in 6 Jahren (wir erinnern uns, das ist die Laufzeit bis zu einer Restsschuldbefreiung) und dem derzeit niedrigen Basiszinssatz bereits 10.099,07 EUR an Zinsen anfallen. In der Praxis dürften die Kosten durch höhere Zinsen und zusätzliche Kosten aber höher sein. Der Betrag um den sich die Schulden erhöht haben entpricht den Anschaffungskosten eines Kleinwagens !