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Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz ?

Hier finden Sie Infos zu den Kosten einer Verbraucher­insolvenz, Insolvenz­verwaltergebühren, Treuhänder­kosten und Gerichtsgebühren

Die Kosten des Verfahrens

Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Kosten des Insolvenzverwalters zusammen.
Diese können Ihnen mit einem entsprechenden Antrag, den Sie gleich mit dem Insolvenzantrag stellen gestundet werden.

In der Regel werden Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung stellen. Die gestundeten Verfahrenskosten fallen selbstverständlich nicht in die Restschuldbefreiung.

Kosten des InsolvenzverwaltersGrundsätzlich werden die Gerichts- und Treuhändergebühren ausgehend von der Insolvenzmasse, also dem Betrag, den der Treuhänder durch Verwertung und die Abtretungserklärung erlangt, ermittelt. Je höher die Masse, um so mehr bekommt der Insolvenzverwalter.

Es gibt allerdings Mindestgebühren.

Aufstellung der Kosten

Gerichtsgebühren

2,5 Gerichtsgebühren entsprechend dem Streitwert der Insolvenzmasse zur Schlussrechnung nach § 34 Abs.1 GKG allerdings mindestens 87,50 EUR
Auslagen für die Veröffentlichung (in der Regel 0,00 EUR) 0,00 EUR
Auslagen für die Zustellung (in der Regel 0,00 EUR) 0,00 EUR

Kosten des Insolvenzverwalters

40% der Insolvenzmasse bis 25.000 EUR plus davon 15% Auslagenpauschale im 1.Jahr / 10% im 2. Jahr + 5% im 3. Jahr)
Mindestvergütung bis 10 Gläubiger 800 EUR | 150 EUR je 5 weitere Gläubiger, ab 30 Gläubiger je 100,00 EUR je 5 weitere Gläubiger 1.231,55 EUR
Wohlverhaltensperiode
Regelvergütung: 5% der in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge bis 25.000 EUR
Mindestvergütung: 119,00 EUR (incl. MwSt) pro Jahr  

 

Auslagen des Treuhänders (Erfahrungswert 100,00 EUR) Vertr

Mindestgebühren WVP gesamt:

695,00 EUR

Bei einem vermögenslosen Schuldner betragen die Gerichtsgebühren und Treuhänderkosten zusammen mindestens 2.000,00 – 3.000,00 EUR.

Stundung der Verfahrenskosten

Die Treuhänder- und Gerichtskosten können auf Antrag gestundet werden. Wenn Geld in die Masse kommt, werden davon zunächst die Verfahrenskosten ausgeglichen, bevor Gelder anteilig an die Gläubiger ausgezahlt werden.

Die gestundeten Verfahrenskosten fallen nicht in die Restschuldbefreiung und können nach dem Verfahren weiter geltend gemacht werden.

Wenn Sie die Verfahrenskosten schon im fünften Jahr aus der Masse zahlen können, kann auf Antrag die Wohlverhaltensperoide um ein Jahr verkürzt werden.

Unsere Kosten zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz

Unsere Kosten finden Sie auf einer eigenen Seite. Folgen Sie einfach dem Link.

Die Frage nach den Kosten einer Privatinsolvenz wird uns in der Beratung häufig gestellt. Bevor ich auf die Unterscheidung zwischen den eigentlichen Verfahrens­kosten (Gerichts- und Treuhänderkosten) und den notwendigen Anwaltskosten zu sprechen komme, möchte ich eine andere Frage aufwerfen :

Was kostet es, nichts zu machen?

Um es auf einen Punkt zu bringen : ein Insolvenzverfahren zu verzögern kostet Sie durchschnittlich so viel wie der Kauf eines neuen Fiat Panda, das Insolvenzverfahren selbst gibt es deutlich günstiger.

Wenn Sich mich fragen, müssen Sie nicht allein die Kosten des Insolvenzverfahrens abwägen, sondern diese im Verhältnis dazu sehen, was es Sie kostet, nichts gegen Ihre Schulden zu unternehmen.

Dabei können die die emotionalen Kosten, wie Stress, Depression, Selbstzweifel und Isolation gar nicht beziffert werden.

Ein Insolvenzverfahren dauert bis zur Restschuldbefreiung 3 Jahre (= 36 Monate). Während dieser Zeit würden bei einer durchschnittlichen Verschuldung eines Mannes 40.364,00 EUR (Quelle Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 238 vom 29.06.2015) in 6 Jahren (wir erinnern uns, das ist die Laufzeit bis zu einer Restsschuldbefreiung) und dem derzeit niedrigen Basiszinssatz bereits 10.099,07 EUR an Zinsen anfallen. In der Praxis dürften die Kosten durch höhere Zinsen und zusätzliche Kosten aber höher sein. Der Betrag um den sich die Schulden erhöht haben entpricht den Anschaffungskosten eines Kleinwagens !

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Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin.

Was unsere Mandanten sagen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

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