- wenn er nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erscheint
- eine Geldstrafe oder Bußgeld nicht bezahlt (Ersatzfreiheitsstrafe)
- ein Ordnungsgeld trotz Androhung nicht begleicht (in einem Zivilrechtlichen Verfahren wurde zu einem bestimmten Verhalten unter Zwangsgeldandrohung verurteilt).
Bei einer Verhaftung wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung wird der Schuldner unmittelbar nach Abgabe eidesstattlichen Versicherung entlassen.
Handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe bleibt der Schuldner grundsätzlich in Haft, bis die Geldstrafe verbüßt oder die Geldstrafe bezahlt ist. Dabei entspricht ein Tag Haft einem Tagessatz (die Geldstrafe wird vom Gericht mit der Anzahl der Tagessätze und Höhe des einzelnen Tagessatzes angegeben). Bei einer offenen Strafe von 90 Tagessätzen bedeutet dies 90 Tage Haft.
In vielen Fällen ist die Ersatzfreiheitsstrafe unnötig, da die Möglichkeit besteht, mit der Staatsanwaltschaft Zahlungserleichterungen in Form einer Zahlungsfrist oder einer Ratenzahlung zu vereinbaren (§ 42 StGB). Wenn es allerdings so weit ist, dass der Schuldner bereits festgenommen wurde, ist die Verhandlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft eher gering. Hier hilft nur noch, wenn Verwandte den Rest der Geldstrafe schnellstmöglich bezahlen.
Meine Mandantin hatte Glück. Sie hatte einen Geldbetrag bei sich, der einen guten Teil der Geldstrafe abdeckte. Da sie zudem nachweisbar schwer erkrankt war und darlegen konnte, dass sie aufgrund schwerer Schicksalsschläge kaum in der Lage war, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, konnte ich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, sie wieder auf freien Fuß zu setzen. Eine Nacht musste sie allerdings in Haft bleiben, da aufgrund des Oktoberfesttrubels die Freigabeerklärung, die meine Mandantin zu unterschreiben hatte, nicht mehr rechtzeitig an sie übergeben werden konnte.
Was in der Auflistung fehlt ist die Erzwingungshaft für nicht bezahlte Bußgelder.
Sicherlich das, was in der heutigen zeit dem Schuldturm am nächsten kommt.
@Dante
Ich hab das Bußgeld noch mit aufgenommen. – Danke für den Hinweis
Wie ist das, wenn A ins Ausland verzogen ist, sich beim Meldeamt abgemeldet hat, aber einen Nachsendeantrag an die Adresse eines Freundes B bei der Post hinterlegt hat. Nun kommt ein gelber Brief vom Amtsgericht Coburg für A an die Adresse von B reingeflattert. Wohl ein Mahnbescheid. Der Freund B hat den gelben Brief an das Amtsgericht zurückgeschickt, mit dem Vermerk, dass dies keine Meldeadresse für A ist, da dieser keine neuen Wohnung im Inland bezogen hat und sich bei der Meldebehörde abgemeldet hat. Muss A fürchten, dass er eingesperrt wird, sobald er wieder deutschen Boden betritt. Mahnt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über Mahnbescheide ??
Mit einem Mahnbescheid wird eine „nur“ zivilrechtliche Forderung also ein Anspruch geltend gemacht. Wenn A im Ausland ist und niemand im Innland eine Empfangsvollmacht hat, kann zunächst nicht zugestellt werden. Allerdings hat der Antragsteller die Möglichkeit unter Umständen eine sogenannte öffentliche Zustellung zu veranlassen. Dann wird die Zustellung öffentlich bekannt gemacht und gilt nach Ablauf bestimmter Fristen als zugestellt. Daher kann dann ohne Wissen des A ein rechtskräftiger Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid) gegen ihn ergehen.
Hallo binn in der dom rep mochte wieder nach Deutschland ein reisen aber hatte dort schulden von otto versant Deutsche telekom und so mocgte wiesse ob ich am flughafen probleme haben konnte
Grundsätzlich werden Sie nicht am Flughaften verhaftet. Der „Haftbefehl“ weil Sie eine Vermögensauskunft nicht abgegeben haben bedeutet nicht, dass aktiv nach Ihnen verhandet wird.