Sie haben eine Kontopfändung erhalten?
Sehen Sie die Kontopfändung als Weckruf !
Wir können helfen:
- Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aus – oder –
- Wir verhandeln mit dem pfändenden Gläubiger um eine Ratenzahlung und Aufhebung der Pfändung zu erreichen – oder –
- Wir kümmern uns insgesamt um die zugrundeliegende Problematik (Gesamtentschuldung)
Wir klären gerne mit Ihnen im Erstgespräch, was wir für Sie tun können und zeigen Ihnen mögliche Perspektiven auf.
Als anwaltliche Schuldnerberatung sind wir spezialisiert auf den Abschluss von Gläubigervergleichen und die Durchführung und Betreuung von Privatinsolvenzverfahren. Was wir für Sie tun können, klären wir in der Erstberatung.
Wir finden die passende Lösung für Ihre Situation und helfen Ihnen dabei schuldenfrei zu werden.
Viele Fragen tauchen auf:
- wie viel Geld bleibt mir eigentlich noch
- was passiert mit dem Konto meines Ehepartners
- brauche ich ein Pfändungsschutzkonto
- kann die Kontopfändung wieder beseitigt werden
- wie gehe ich mit den anderen Gläubigern um
- Gibt es die Möglichkeit eines Gläubigervergleichs ?
- Wie werden die Schulden auf Sie und Ihren Partner auswirken ?
Informieren Sie sich und nutzen Sie unsere Erstberatung. Wenn wir nur eine P-Kontobescheinigung erstellen, betragen die Kosten 60,00 EUR. Bei einer über eine P-Kontobescheinigung hinausgehende Beratung betragen die Kosten, falls Sie keinen Beratungshilfeschein vorlegen, pauschal 150,00 EUR. Die Beratungsgebühr wird auf die nachfolgenden Kosten angerechnet, wenn Sie uns beauftragen.
Wir beraten menschlich, denken betriebswirtschaftlich und verhandeln lösungsorientiert.
Wir sind seit einigen Jahren als Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht für Selbständige und Angestellte aktiv haben Erfahrung aus vielen hundert Schuldnerberatungen und Privatinsolvenzen, die wir als Schuldenberater vorbereitet haben. Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig mitten in München am Karlsplatz/Stachus.