Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Privatinsolvenz in drei Jahren für Alle !

Verkürzung auf drei Jahre seit 01.10.2020

Die Laufzeit der Verbraucherinsolvenz wurde rückwirkend Fuß alle Anträge ab dem 01.10.2020 auf drei Jahre verkürzt !

Die wesentlichen Änderungen erläutern wir in den Video.

Die aktuelle Rechtslage :

Egal wie viele Schulden Sie haben, wir verstehen Ihr Interesse möglichst schnell durch eine zügige Privatinsolvenz aus der Situation wieder heraus zu kommen und wirtschaftlich handlungsfähig zu werden.

So verlieren Sie viel Zeit !

Die Vorbereitungszeit der Privat­insolvenz kann den Ablauf bis zur Rest­schuld­befreiung erheblich verzögern. Bei den städtischen und caritativen Schuldner­beratungs­stellen bestehen Wie lange dauert die Privatinsolvenz ?erhebliche Wartenzeiten bis zum ersten Termin. Das liegt daran, dass die zwar zum Teil kosten­losen Angebote hoffnungs­los überlaufen sind. Auch nach dem ersten Termin dauert die Bearbeitung bei diesen Schuldner­beratungs­stellen wegen der extremen Fall­zahlen und dem pädagogischen Ansatz erfahrungs­gemäß sehr lange.

Wir haben unsere Abläufe optimiert, um Sie schnell­stmöglich in das Verfahren zu bringen. Die notwendigen Bescheinigungen können wir Ihnen ebenfalls ausstellen. Wenn es nach uns geht, haben Sie Ihren Neustart so schnell wie möglich verdient.

Rechtslage für Insolvenzanträge vor dem 01.10.2020

Für Altanträge dauert der Zeitraum bis zur Restschuld­befreiung längstens 6 Jahre. Eine Verkürzung um ein Jahr ist vorgesehen, wenn der Schuldner die Kosten des Verfahrens (Gerichts- und Verwalter­kosten) aus der Masse innerhalb von 5 Jahren bezahlt hat.

Die Verfahrenskosten betragen bei einem geringen Einkommen ca. 3.000,00 EUR. Das bedeutet, wenn auch nur 50,00 EUR im Monat in die Masse fliessen, kann das Verfahren nach 5 Jahren enden !

Antrag nicht vergessen !

Das Gericht prüft nicht von sich aus, ob Sie genügend gezahlt haben. Auch der Treu­händer wird nicht für Sie tätig. Sie selbst müssen aktiv werden und einen Antrag bei Gericht stellen (lassen).

Für Einkommensstarke: raus aus der Privat­insolvenz schon nach 3 Jahren

Schuldenfrei werden Sie derzeit schon nach 3 Jahren, wenn die Verfahrenskosten und 35 % der angemeldeten Gläubiger­forderungen aus der Masse getragen werden können. Die angemeldeten Forderungen können geringer sein, als die Gesamt­schulden, da nicht alle Gläubiger ihre Forderung bei Gericht anmelden.

Um also innerhalb von drei Jahren die Verfahrens­kosten plus 35% der angemeldeten Forderungs­summe zahlen zu können muss entweder ein sehr hoher Betrag zur Masse fliessen oder sehr wenige Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben. Der Mittel­zufluss zur Masse kann durch die Ver­wertung Ihres Eigentums (z.B. Grundstück) oder durch ein hohes pfändbares Einkommen erfolgen. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Geht es noch schneller zur Restschuldbefreiung ?

Insolvenzplan

Durch ein Insolvenz­plan­ver­fahren können Sie die Zeit weiter verkürzen, wenn Ihnen z.B. Dritt­mittel zur Verfügung stehen und die Gläubiger gegen eine Teil­zahlung mit der vorzeitigen Erteilung der Rest­schuld­befreiung einverstanden sind. Ein Insolvenz­plan­ver­fahren kann kompliziert sein. Gerne sind wir Ihnen behilflich.

Das bringt Ihnen die Privatinsolvenz:

Gläubiger behelligen Sie nicht mehr

Wenn wir Ihre Vertretung bei den Gläubigern anzeigen korrespondieren diese in der Regel nur noch mit uns. Sie bekommen keine Telefonanrufe und Briefe von Gläubigern mehr. Bei einer zügigen Regulierung warten die Gläubiger auch in der Regel mit einer Titulierung (Einklagen der Forderung) oder Vollstreckung.

Ende der Vollstreckung

Während des Insolvenzverfahrens dürfen die Gläubiger nicht mehr vollstrecken. Es gibt weder eine Gehalts- noch eine Kontopfändung. In der Privatinsolvenz darf Ihnen nicht mehr genommen werden, als bei einer Pfändung.

Restschuldbefreiung

Ziel des Verfahrens ist die spätere Restschuldbefreiung. Am Ende des Verfahrens können die Gläubiger nicht mehr wegen der Forderungen vollstrecken. Die Forderungen sind daher wirtschaftlich wertlos.

Sie brauchen keine Zustimmung der Gläubiger

Selbst gegen den Willen der Gläubiger können Sie Ihre Schulden loswerden, da die Restschuldbefreiung nicht vom Willen der Gläubiger abhängt. Auch Gläubiger, die Ihnen vorher das Leben schwer gemacht haben, verlieren durch die Restschuldbefreiung ihre Forderung.

 

 

 

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Was muss ich von meinem Einkommen und Vermögen abgeben ?

In der Insolvenz ist der Schuldner vor der Vollstreckung durch die Gläubiger geschützt. Es gibt keine Lohnpfändungen, keine Vorladungen zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses, keine Besuche des Gerichtsvollziehers und keine Kontopfändung mehr.

Vielen Mandanten bleibt in der Insolvenz mehr, als sie zuvor an die Gläubiger gezahlt haben!

Was in die Masse fließt, ist gesetzlich geregelt. In den meisten Fällen ist es nur das pfändbare Einkommen (Pfändungstabelle). Haushaltsgegenstände, die keine reinen Luxusgegenstände sind, bleiben Ihnen. Wenn Ihr Auto für die Arbeit notwendig ist (hierzu beraten wir gerne), bleibt es Ihnen ebenfalls. Sie müssen also nicht befürchten, dass Ihnen alles weggenommen wird.

Werden mein Partner, Kinder, Eltern … durch meine Insolvenz in Mitleidenschaft gezogen?

Das Insolvenzverfahren wird nur über Ihr Vermögen eröffnet. Das Vermögen Ihrer Angehörigen bleibt grundsätzlich unangetastet. Bitte beachten Sie folgendes:

  • Haftung für gemeinsame Schulden. Wenn die Ehepartner einen Darlehensvertrag gemeinsam unterschrieben haben, kann die Bank auf das Vermögen der Ehefrau zugreifen, wenn nur der Ehemann Insolvenz angemeldet hat
  • Hat der Ehepartner des Insolvenzschuldners ein hohes Einkommen oder Vermögen, kann er für die Verfahrenskosten im Insolvenzverfahen haften
  • Muss der Insolvenzschuldner Barunterhalt leisten, wird er diesem möglicherweise nicht mehr in voller Höhe leisten können und eine Anpassung des Unterhaltstitels versuchen

Wann ist die Privatinsolvenz für mich die richtige Lösung?

Wenn Sie die nachfolgenden Fragen mit „Ja“ beantworten, könnte eine Privatinsolvenz für Sie sinnvoll sein. Natürlich kann trotzdem im Einzelfall eine Gläubigerereinbarung möglich und sinnvoll sein.

  • verfügen Sie nicht über die Mittel, den Gläubigern eine monatliche Rate anbieten zu können ?
  • stehen Ihnen keine Drittmittel, also Geldmittel von Eltern, Verwandten oder Freunden zur Verfügung ?
  • liegt Ihr Einkommen unter der Pfändungsgrenze ?
  • Sie haben einen oder mehrere Gläubiger, die keiner Vereinbarung zugänglich sind. Manche Gläubiger stimmen bereits aus Prinzip einer Einigung nicht zu oder sind persönlich verärgert und weigern sich Zugeständnisse zu machen

Wenn Sie diese Fragen für sich bejahen, empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin zu vereinbaren, da Sie voraussichtlich nicht ohne Hilfe aus den Schulden herausfinden werden.

Wie kann ich in der Privatinsolvenz die Dauer von 6 Jahren verkürzen ?

Die vom Gesetz vorgesehene Regeldauer bis zur Schuldbefreiung durch die Restschuldbefreiung beträgt sechs Jahre. Es gibt aber zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren abzukürzen.

  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, wenn 35% der festgestellten Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten innerhalb dieses Zeitraums bezahlt sind
  • Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn die Verfahrenskosten innerhalb dieses Zeitraumes bezahlt sind
  • Insolvenzplan im Insolvenzverfahren, der zu jedem Zeitpunkt während des Insolvenzverfahrens durchgeführt werden kann und nicht an eine bestimmte Quote gebunden ist (Sie können also anbieten, was wirtschaftlich möglich ist und Aussicht bietet, dass die Mehrheit der Gläubiger akzeptiert)
  • Vorzeitige Restschuldbefreiung durch Zustimmung der Gläubiger nach einem Vergleich in der Wohlverhaltensperiode

Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten, das Verfahren nach einem Jahr abzuschliessen

Wir können nicht alle denkbaren Fragen an dieser Stelle klären, aber wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!