Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Bei einer Lohnpfändung tauchen viele Fragen auf:

  • wie viel Geld bleibt mir eigentlich nach der Pfändung
  • darf der Chef mich wegen Schulden kündigen
  • was passiert mit dem Einkommen meines Ehepartners
  • was erfahren die Nachbarn oder mein Chef
  • kann die Lohnpfändung wieder beseitigt werden
  • wie gehen ich mit den anderen Gläubigern um

Wir klären gerne mit Ihnen im Erstgespräch, was gegen die Lohnpfändung unternommen werden kann und zeigen Ihnen mögliche Perspektiven auf.

In vielen Fällen ist die Lohnpfändung ein Anzeichen dafür, dass noch weitere Probleme lauern. Wir suchen mit Ihnen eine Lösung für alle Schuldenprobleme.

Als anwaltliche Schuldnerberatung sind wir spezialisiert auf den Abschluss von Gläubigervergleichen und die Durchführung und Betreuung von Privatinsolvenzverfahren. Was wir für Sie tun können, klären wir in der Erstberatung.

Wir finden die passende Lösung für Ihre Situation und helfen Ihnen dabei schuldenfrei zu werden.

Was ist bei Ihnen zu tun?

  • Gibt es die Möglichkeit eines Gläubigervergleichs ?
  • Wie werden die Schulden auf Sie und Ihren Partner auswirken ?
  • Wir begleiten Sie durch die Untiefen und geleiten Sie sicher um die Klippen einer Entschuldung
  • Hier verhandeln und erstellen die Rechtsanwälte die Schuldenbereinigungspläne selbst, nicht das Backoffice

Informieren Sie sich und nutzen Sie unsere Erstberatung. Falls Sie keinen Beratungshilfeschein vorlegen können, verlangen wir eine pauschale Beratungsgebühr von 150,00 EUR. Die Beratungsgebühr wird auf die nachfolgenden Kosten angerechnet, wenn Sie uns beauftragen.