Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Natürlich wollen Sie die schnellste, angenehmste und sicherste Art, um sich zu entschulden. Aber ist der Vergleich immer die beste Alternative ?

Gläubigervergleich

Den Gläubigervergleich gibt es in den unterschiedlichsten Spielarten, vom Ratenzahlungsvergleich über die Einmalzahlung, den Drittmittelvergleich, das Schneeballsystem, den Besserungsschein,…

Vorteile

maßgeschneiderte Lösung kein zusätzlicher Eintrag bei der Schufa bei einer Einmalzahlung schnelle Lösung

Nachteile

hängt von der Zustimmung der Gläubiger ab keine Sicherheit bei Ratenzahlungsvergleich bei Einkommensänderung oder Vollstreckung durch Gläubiger

 Der Gläubigervergleich hat den Vorteil, dass er schnell und ohne großes Aufsehen eine Lösung der Schuldenproblematik herbeiführt. Er ist flexibel und es sind maßgeschneiderte Lösungen möglich. Allerdings ist der Gläubigervergleich (fast) immer von der Zustimmung der Gläubiger abhängig. Verringert sich später das Einkommen des Schuldners oder kann dieser aus anderen Gründen plötzlich weniger zahlen, bedeutet dies zumeist auch den das Ende der Vereinbarung und der Schuldner hat Zeit verloren. Außerdem ist der Schuldner nicht vor der Vollstreckung zum Beispiel durch Neugläubiger geschützt.

Zustimmung: das Problem mit Gläubigervergleichen

Ein Gläubigervergleich oder Schuldenbereinigungsplan ist eine schöne Sache, wenn da nicht die Gläubiger zustimmen müßten. Die Zustimmung der Gläubiger zu erlangen ist das Hauptproblem bei den Vergleichen und kann viel Zeit in Anspruch nehmen oder aber auch komplett scheitern.

Bei der Zustimmung scheinen sich ein paar Grundregeln immer wieder zu bewahrheiten:
  • Je mehr Gläubiger, um so wahrscheinlicher werden einige Gläubiger ablehnen
  • Je jünger der Schuldner, um so geringer ist die Motivation der Gläubiger zuzustimmen.
  • Je höher die Gesamtverschuldung, um so leichter findet der Schuldener eine Zustimmung
  • Je kleiner die Forderung des einzelnen Gläubigers, um so mehr ist er geneigt, die Zustimmung zu versagen.

Mehr zum Thema Vergleich

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Durch das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren kann die Zustimmung von einzelnen Gläubigern ersetzt werden. Dabei müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Das Gericht versendet dann nochmals an alle Gläubigern einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Wenn sich ein Gläubiger nicht meldet, gilt dies automatisch als Zustimmung. Die gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist ein wirksames Mittel wenn einzelne Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan blockieren.

Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist eine sichere Lösung, um die Befreiung von allen Verbindlichkeiten zu erlangen. Sie erhalten während des gesamten Verfahrens Vollstreckungsschutz, die Restschuldbefreiung ist auch gegen den Willen der Gläubiger möglich. Dabei muss der Schuldner kein Zahlungen an die Gläubiger leisten, wenn er dazu nicht in der Lage ist, damit auch Bürger, die kein pfändbares Einkommen haben, Restschuldbefreiung erlangen können. Bestimmte Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen wie zum Beispiel Geldstrafen und die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens. Wenn der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt, können die Gläubiger einen Versagungsantrag stellen, der durch das Gericht geprüft wird.

Seit dem 01.10.2020 wurde die Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung für alle Schuldner auch ohne Zahlung einer bestimmten Quote von sechs auf drei Jahre verkürzt.

Vorteile

hängt nicht von der Zustimmung der Gläubiger ab Restschuldbefreiung selbst ohne Zahlungen an Gläubiger möglich Schutz vor Vollstreckung durch Gläubiger

Nachteile

öffentliche Bekanntmachung festgelegte Verfahrensdauer „unerlaubte Handlungen“ bekommen keine Restschuldbefreiung

Das Insolvenzplanverfahren

Durch die Reform der Privatinsolvenz haben Verbraucher die Möglichkeit, mit ihren Gläubigern im bereits eröffneten Verfahren eine Vereinbarung zu schließen, mit der das Verfahren vorzeitig beendet wird. Die Zahl der Insolvenzplanverfahren wird sicherlich in Zukunft zunehmen.

Wir beraten Sie gerne ausführlich, welche Entschuldungsmöglichkeit in Ihrem Fall der beste Weg ist.

Alternative : Nix tun

Wir hatten einmal ein Mandanten, die den Winter in den Münchner S- und U-Bahnen verbracht hat, um der Bank nicht offenbaren zu müssen, dass er die Raten des Kredites wegen seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr tragen kann. Er hatte seine Wohnung aufgegeben und mit dem dadurch ersparten Geld weiter die Raten an die Bank gezahlt. Die S- und U-Bahnen sind zwar beheizt, trotzdem hat der Mann durch diesen Lebensstil seine Gesundheit eingebüßt. Er hatte schließlich nur noch eine Lungenfunktion von etwa 30 % und konnte kaum mehr als 20 Schritte gehen ohne stehen bleiben zu müssen. Wie unser Mandant tragen auch viele Bürger ihre Schulden länger mit sich herum, als für sie gut ist und gefährden damit ihre Gesundheit. Wie Sie sehen, gibt es viele Wege in die Entschuldung. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt gehen und sich beraten lassen. Wenn Ihr Fall nicht dringend oder schwierig ist, können Sie sich kostenlos bei einer karitativen Schuldenberatungsstelle beraten lassen.

Wir beraten Sie schnell und kompetent

  • kurzfristige Terminsvergabe innerhalb weniger Tage, damit Sie nicht lange mit der Unsicherheit leben müssen und schnell auf Ihre Probleme reagiert werden kann
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