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Was Sie bei Unterhaltsschulden beachten sollten (bevor Sie ins Gefängnis müssen)

Für Unterhaltsschulden gelten besondere Regeln. Das gilt in der Vollstreckung, in der Insolvenz aber auch in Bezug auf die Strafbarkeit

Viele Schuldner wissen nicht, dass es strafbar ist, Unterhaltsschulden nicht zu bezahlen. Die Höchststrafe beträgt drei Jahre, in der Praxis werden gerne kurze Freiheitsstrafen von einigen Monaten mit Bewährung verhängt.

Vorsicht bei Unterhaltsschulden

Unterhaltsschulden sind strafbar

Unterhaltsschulden

Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Mein Mandant, ein junger, schlanker Mann, LKW-Fahrer wartet auf die Verhandlung. Seine Unterhaltsrückstände betragen für nur eines seiner zwei Kinder bereits fast 30.000 EUR. Er wurde bereits vor 3 Jahren wegen Unterhaltspflichtverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Bewährungszeit ist noch nicht abgelaufen. Seit fast 1 1/2 Jahren hat er keinen Unterhalt mehr bezahlt.”Ich hatte so viele Schulden, ich wusste gar nicht, wo ich anfangen soll “. Diesen Einwand meines Mandanaten ließ der Richter nicht gelten.

Unterhalt hat in den Gesetzen einen anderen Stellenwert als andere Schulden.

Zwangsvollstreckung von Unterhaltsschulden

Unterhaltsschulden sollten vom Schuldner ernst genommen werden. Neben der Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) gibt es auch Besonderheiten in der Zwangsvollstreckung.

In der Zwangsvollstreckung wird bei der Lohnpfändung nicht die allgemeine Pfändungstabelle angewendet, sondern das Gericht legt fest, was dem Schuldner bleibt. “Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt (…) bedarf”, heißt es im Gesetz (§ 850d ZPO).

Auch in diesem Fall wurde der Lohn meines Mandanten gepfändet. Ihm blieb nach Pfändung ein Auszahlungsbetrag von 900,00 EUR. Dennoch habe ich meinem Mandanten geraten, monatliche Raten von mindestens 50,00 EUR auf den Unterhalt zu bezahlen.

Das sollten Sie bei Unterhaltsrückständen beachten :

Unterhaltsschulden sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da ernsthafte Konsequenzen drohen. Beachten Sie folgende Tipps :

  • lassen Sie prüfen, ob der Unterhalt nicht herabgesetzt werden kann, damit nicht noch höhere Unterhaltsschulden anfallen. Gegebenenfalls ist eine Anpassung des Unterhaltstitels erforderlich
  • lassen Sie (einen Teil des Unterhalts) vom Jobcenter übernehmen. Nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II sind Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag vom Einkommen abzuziehen. Mehr Informationen bei “Sozialrechtsexperte”
  • melden Sie sich beim Unterhaltsgläubiger. Beachten Sie, dass bei der Zahlung von Unterhaltsvorschuss die Unterhaltsansprüche an die zahlende Stelle abgetreten sind. Teilen Sie Ihre finanzielle Situation mit und vereinbaren Sie zumindest eine Teilzahlung

Unterhaltsschulden und Restschuldbefreiung

Pflichtwidrig nicht gezahlte gesetzliche Unterhaltsschulden fallen nicht in die Restschuldbefreiung ! Das bedeutet, die Forderung bleibt bestehen, während alle anderen Forderungen nicht mehr vollstreckbar sind.

Das setzt eine strafrechtliche Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung voraus.

Lassen Sie sich beraten.

Die Teilzahlungen meines Mandanten haben verhindert, dass er eine Haftstrafe antreten muss, auch wenn die Staatsanwaltschaft eine Vollzugsstrafe forderte. Letztlich hat aber niemand etwas davon, wenn der Unterhaltsschuldner im Gefängnis sitzt, weil dann kein Einkommen für die Unterhaltszahlung zur Verfügung steht.

Bildquelle : © olly – Fotolia.com

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Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

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9 Kommentare

  1. Hallo John Miehler

    ich habe jetzt das Geliche wegen Unterhalt
    mein Netto lohn ist 1010Euro
    ist es da Richtig mir 99,00 Euro zu pfänden

    • Bei Unterhaltsforderungen steht im Unterhaltstitel und nicht in der Pfändungstabelle, was gepfändet werden darf. Sehen Sie bitte in Ihrem Unterhaltstitel nach.

  2. Sehr geehrter Herr Miehler, vielen Dank für dies wertvollen Informationen. Auch ich hab hihe Unterhaltsschulden in den letzten 16 Jahren für drei Kinder angesammelt. Überwiegend aus dummheit und naivität. Seit 12 Monaten jedoch bin ich bemüht Unterhalt zu zahlen da ich mit etwas Glück an einen guten Job gekommen bin. Allerdings verlor ich diesen vor kurzem da mein Arbeitgeber aufgrund einer versehentlichen Pfändung nicht mehr mit mir zusammenarbeiten wollte. Der Grund war dann logischerweise ein anderer. Ich habe mir natürlich gleich eine andere Stelle gesucht. Allerding möchte man mir jetzt ein fiktives Einkommen anrechnen und man hat mich zudem rückwirkend von 2008 wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. Verstehe wirklich nicht das man mich im Endeffekt 9 Jahre in Ruhe gelassen obwohl ich wirklich nicht geabeitet hat u jetzt enorm Druck aufbaut obwohl ich kooperativ bin. Denke ich werde bald vor Gericht stehen.

    • Aus strafrechtlicher Hinsicht kann ich nur empfehlen, so schnell wie möglich wieder Unterhalt zu leisten. Eine Verurteilen wegen Unterhaltspflichtverletzung führt dazu, dass die Unterhaltsforderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden.

  3. Ich habe Unterhaltsschulden die ohne mein Wissen vertitelt wurden ? Die Schulde rühren aus einer Arbeitslosigkeit und Krankheitm her. Seit Jahren bezahle ich püntlich meinen Unterhalt. Jetzt nur noch für meine Tochter. Mein Sohn ist mittlerweile 20 j. geworden und hat im Juni seine aufgelaufenen Unterhaltskosten von meinem Arbeitsgeber gepfändet, obwohl ich bereit war, im Monat 300,– zu bezahlen. Ich habe gds. ein P Konto. Jetzt habe ich rechtlichen Rat angefordert – hier ist nur zu erfahren, daß das so o.k. wäre und ich gegen die Pfändung nichts unternehmen könne. Da ich genau zu dem Zeitpunkt der Pfändung vom Leiharbeiter zur Festanstellung gelang habe ich jetzt rausgehört, daß eine Anstellung erst nach 1 Jahr erfolgen könne und das nicht mit einer Pfändung ! Was kann ich – bzw. kann ich hier noch etwas tun ??? Wo kann ich die jeweiligen Titel einsehen ? Für eine Antwort wäre ich dankbar – mfg Walter Schnetz

    • In dem Pfändungsbeschluss erfahren Sie, wer den Titel erlassen hat. Dort können Sie dann Akteneinsicht beantragen.
      Am sinnvollsten scheint mir, Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und eine Ratenzahlungsvereinbarung zu verhandeln.

  4. Mein Vater hat 25000 Unterhaltsschulden bei mir ( Festgelegt durch Titel beim Jugendamt. der Titel ging bis 2001) Wie lange sind diese Unterhaltsschulden noch gültig? 30 Jahre? Oder verfallen die?

    • Grundsätzlich verjähren titulierte Forderungen nach 30 Jahren, wenn zwischenzeitlich keine Zwangsvollstreckung betrieben wurde. Mit jeder Vollstreckung beginnt die Frist neu zu laufen. Zusätzlich beginnt die Verjährungsfrist für Unterhaltsschulden erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit.

  5. Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich denke das Rechtsgebiet Unterhaltsrecht ist ein sehr komplexes Thema. Bestenfalls sollte man sich hier immer an einen Rechtsanwalt wenden.