Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Wie kann ich den Antrag auf Privatinsolvenz stellen ?

Grundsätzlich können Sie selbst die Privatinsolvenz beantragen. Bevor Sie allerdings den Antrag stellen benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 305 InsO, da der Antrag ansonsten unzulässig ist.

Privatinsolvenz beantragen

Das Formular für den Insolvenzantrag finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Justiz (falls Sie in einem anderen Bundesland wohnen, werden Sie sicherlich mit einer Suchmaschine das passende Formular für Ihr Bundesland finden).

Formular zum Insolvenzantrag (Bayern)

Es reicht nicht, das Formular auszufüllen und abzusenden! Sie brauchen zuerst eine Bescheinigung nach § 305 InsO, die Ihnen nur eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt ausstellen kann.

Beratung zur Bescheinigung

Was bedeutet die Bescheinigung nach § 305 InsO ?

Vor einem Privatinsolvenzverfahren muss ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden, das von einer berechtigten Schuldnerbereinigungsstelle oder von einem Rechtsanwalt bestätigt wird. In der Regel wird die Schuldenbereiniungsstelle oder der Anwalt den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan auch selbst durchführen.

Ein Schuldenbereinigungsplan muss den Gläubigern vorgelegt werden, auch wenn es keine Aussicht gibt, dass die Gläubiger dem Angebot zustimmen. Der typische Fall ist, dass überhaupt kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Dann genügt auch ein sogenannter „Nullplan“, also ein Angebot, bei denen die Gläubiger nichts erhalten.

Achtung !Nicht alle „Schuldnerbereinigungsstellen“ dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Hierfür ist eine spezielle offizielle Genehmigung erforderlich. Wenn die Schuldnerbereinigungsstelle diese nicht vorweisen kann, handelt es sich zumeist um ein nicht seröses Angebot. Anwälte wie wir benötigen keine besondere Genehmigung, sondern sind von Gesetz aus berechtigt die Bescheinigung auszustellen und Privatinsolvenz zu beantragen.

Was sollten Sie vor dem Insolvenzantrag beachten ?

Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen, sollten Sie folgende Punkte beachten :

  • Ihre Bank ist auch Ihr Gläubiger ?

    Falls Sie Schulden bei Ihrer Bank haben und diese im Verfahren Insolvenzgläubiger ist, sollten Sie vor der Antragstellung ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Sollte Ihre Bankverbindung im laufenden Insolvenzverfahren gekündigt werden, haben Sie es schwer ein neues Konto zu eröffnen.

  • Trennen Sie Ihre Konten

    Falls Sie mir Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten ein gemeinsames Konto haben, empfielt es sich, die Konten zu trennen und für jeden Partner ein eigenes Konto zu führen. Ansonsten müssen Sie ständig mit dem Insolvenzverwalter klären, welcher Zahlungseingang nicht zur Insolvenzmasse zählt.

  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten

    Mit der Insolvenzeröffnung wird der Insolvenzverwalter Ihre Bank informieren. Diese erlaubt dann erst einmal keinen Zugriff mehr auf das Konto. Dem können Sie vorleugen, indem Sie vor der Antragstellung Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sie können nur ein einziges P-Konto und nicht mehrere führen.

    Auch die Insolvenzgerichte drängen zunehmend darauf, dass Pfändungsschutzkonten eingerichtet werden. Kontofreigaben sieht das Insolvenzgericht nicht mehr gerne.

Privatinsolvenz beantragen – was brauchen Sie noch ?

Der Antrag muss vollständig und richtig sein. Es ist daher sinnvoll, für alle Vermögengegenstände (z.B. KfZ-Schein, Grundbuchauszug,…) und das Einkommen Nachweise zu erbringen. Im Regelfall benötigen Sie Kontoauszüge, Lohn- oder Gehaltsbescheinigung der letzten zwei Monate und Ihren Mietvertrag.

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