Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Privatinsolvenz

P-Konto-Bescheinigung

Anstatt sich vor Ort jemanden suchen zu müssen, der eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen darf oder sich bei unseren Kollegen im Internet durch seitenlange Formulare kämpfen zu müssen, können Sie sowohl die Beratung als auch die Erstellung der Bescheinigung ganz einfach bei uns am Telefon erledigen.

Denn gerade wenn das Konto gesperrt ist, bedeutet Zeit Geld

59,90 EUR

P-Kontobescheinigung mit ausführlicher telefonischer anwaltlicher Beratung (incl. MwSt)

Persönliche Betreuung durch einen Anwalt und schnellste Bearbeitung ist, was sich unsere Mandanten bei einer Kontopfändung wünschen. Wir beraten Sie daher persönlich am Telefon, nehmen Ihre Daten auf und begleiten Sie Schritt für Schritt. Kein umständliches Ausfüllen von Formularen !

Erhalten Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung in drei einfachen Schritten :

Ihre Vorteile:

  • keine lästigen Formulare ausfüllen
  • Schnellste Bearbeitung, da Sie Ihre Daten telefonisch übermitteln
  • Unmittelbar nach dem Telefonat (und Eingang der Unterlagen) verschicken wir die P-Konto-Bescheinigung
  • Persönliche Beratung durch einen Anwalt am Telefon
  • Unsere P-Konto-Bescheinigung wird von jeder Bank akzeptiert
Folgende Unterlagen werden je nach Einzelfall (also nicht immer) benötigt

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
  • Leistungsbescheid

Schritt 1

Anrufen und telefonisch Daten übermitteln

Rufen Sie uns einfach während der üblichen Büroöffnungszeiten (09:00 – 17:00 Uhr) an. Wir beraten Sie und gehen mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Schritte durch. Heirats- und Geburtsurkunden können Sie uns per E-Mail, Fax oder direkt online zukommen lassen.

Rechtsanwalt John Miehler

Rechtsanwalt Jens Müller

Auf Ihrem Mobiltelefon können Sie direkt die Nummer anklicken um zu wählen.

Schritt 2

Auftrag für P-Konto-Bescheinigung erteilen

Zahlen Sie für Ihre P-Konto-Bescheinigung einfach mit Paypal oder per Nachname

Per Nachname bestellen

Sie können die Bescheinigung auch per Nachnahme bestellen. Hier fallen allerdings zusätzliche Kosten in Höhe von 4,40 EUR an.

Falls Sie per Nachnahme bezahlen wollen, gehen Sie direkt weiter zu Schritt 2. Der Postbote wird Ihnen dann die P-Konto-Bescheinigung gegen Zahlung unserer Kosten aushändigen.

Schritt 3

Sie erhalten Ihre P-Konto-Bescheinigung

Wir senden Ihnen die Bescheinigung im Original zu, so dass Sie diese zumeist bereits am nächsten Tag haben. Sie legen diese Bescheinigung bei Ihrer Bank vor. Die Bank richtet Ihren Freibetrag ein.

Unsere Leistungen beinhalten:

Auch andere Anwälte bieten online eine P-Konto-Bescheinigung an. Meißt werden Sie mit der Bescheinigung sich selbst überlassen. Daher bieten wir Ihnen eine telefonische anwaltliche Beratung an.

  • Sichern Sie jetzt Ihre Existenzgrundlage
  • Aufgestockte Freibeträge eintragen und nach spätestens 3 Werktagen wieder verfügen können
  • Ein Pfändungsschutzkonto ist Vorraussetzung für eine Anhebung der Pfändungsgrenzen durch das Gericht
  • Vor der Antragstellung im Insolvenzverfahren wird die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos von den Insolvenzgerichten empfolen

Fragen zur P-Konto-Bescheinigung

Wie viele P-Konten darf ich haben ?

Im Gesetz ist vorgesehen, dass jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto haben darf. Es ist nicht möglich, mehrere P-Konten einzurichten, da die Daten abgeglichen werden

Muss die Bank ein P-Konto einrichten ?

Ein bestehendes Konto muss die Bank innerhalb von drei Tagen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Bildquelle: fotolia, vgstudio