Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

News

Was tun bei Mietschulden ?

Mietrückstände sind für den Schuldner besonders gefährlich, da diese zur Kündigung der Wohnung und einer (teuren) Räumungsklage führen können.
Mietrückstände sind für den Schuldner besonders gefährlich, da diese zur Kündigung der Wohnung und einer (teuren) Räumungsklage führen können. Die Kündigung der Wohnung zieht in der Regel noch einen ganzen Rattenschwanz von anderen Problemen nach sich. Zunächst muss eine andere Wohnung gefunden werden, die Kinder müssen durch den Umzug oftmals die Schule wechseln, die Vermittlungschancen für einen neuen Job verschlechtern sich, Beziehungen zum alten Umfeld werden auseinandergerissen und nicht zuletzt leidet das eigene Selbstwertgefühl.

Die allgemein verbreitete Ansicht, dass eine fristlose Kündigung erst dann droht, wenn zwei oder gar drei Monatsmieten nicht bezahlt wurden ist falsch!

Vielmehr gilt:

  • der Mieter hat zwei mal aufeinander folgend die Miete nicht rechtzeitig gezahlt und ist insgesamt mit mindestens einer Miete in Verzug §§ 543 Abs. 2 Nr.3a, 569 Abs.3 BGB (Bsp.: Miete für Januar und Februar nicht bezahlt)
  • der Mieter ist länger als zwei Monate insgesamt mit einem Betrag in Verzug, der gleich oder mehr als zwei Monatsmieten ist §§ 543 Abs. 2 Nr.3a BGB. (Bsp.: über sechs Monate jeden Monat 50,00 EUR Miete zu wenig gezahlt. Miete beträgt 300,00 EUR) Der zweite Fall tritt gerne bei einer unberechtigten Mietminderung ein.

Der Vermieter kann den Mieter allerdings nicht einfach vor die Türe setzen, sondern muss zuvor auf Räumung klagen. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind bedingt durch den relativ hohen Streitwert nicht ganz unerheblich. Die Kosten muss im Fall der Verurteilung der Mieter tragen. Dazu kommt, dass der Schuldner in der Regel bei dieser Art von Räumungsklagen keine Prozesskostenhilfe erhält. Auch die Kosten der Räumung selbst können enorm sein. Diese werden zwar zunächst vom Vermieter vorgestreckt, treffen aber später den Schuldner.

Daher gilt bei Mietschulden:

  • Mietschulden nach Möglichkeit vermeiden und lieber die Zahlung anderer Forderungen zurückstellen. Notfalls sprechen Sie mit Ihrem Vermieter wegen einer Stundung der Miete
  • bei Zugang der Kündigung schnell reagieren. Falls möglich, die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen den Vermieter erklären
  • die Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb einer Frist von einem zwei Monaten nach Zugang der Räumungsklage (also nicht schon beim Zugang der Kündigung) alle Rückstände des Mieters vollständig bezahlt werden (“Zahlen schafft Frieden”). Suchen Sie daher sofort das für Sie zuständige Wohnungsamt auf, da die Mietschulden unter Umständen übernommen werden können. Lassen Sie sich beraten. In München wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Migration
  • Räumungsfrist bei Gericht beantragen (vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung)
  • wenn alle Stricke reißen, kann noch ein Antrag auf Räumungssschutz versucht werden, diese sind allerdings bis auf wenige Härtefälle (Suizidgefahr, Geburt eines Kindes zum beabsichtigten Räumungstermin) erfolglos. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin gestellt werden.

Besser ist es daher, Mietschulden auf jeden Fall zu vermeiden ! Mit dem in diesem Fall sicherlich vorhandenen Negativvermerk bei der Schufa ist es schwer, eine neue Wohnung zu finden.

Starten Sie jetzt

N

Finanzieller Neuanfang

Bestimmen Sie wieder selbst über Ihr Geld und Ihre Zukunft
N

Stressabbau

Beenden Sie den Druck durch Gläubiger und eine schwer zu ertragende Situation
N

Freier Kopf

Konzentrieren Sie sich wieder auf die wirklich wichtigen Dinge

Wir haben schon hunderten Selbständigen, Freiberuflern und Privatpersonen geholfen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin.

Was unsere Mandanten sagen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

Das könnte Sie auch interessieren:

4 Kommentare

  1. Das sind wirklich ein paar ganz tolle Tipps. Wer tatsächlich mal in eine solche Situation kommt, sollte sich unbedngt auch Hilfe holen, bevor das ganze eskaliert. Manchmal kann man durch Gespräche einiges erreichen.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren, ich und meine Frau sind eine ernsten missliche Lage verwickelt und haben deswegen keine Ausweg als sie zu Kontaktieren. Wie haben eine Fristlose Kündigung erhalten.

  3. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern haben eine Räumungsklage erhalten. Der Vermieter sagt, dass dass wir 2 Monatsmieten Rückstand(Juli+August) hätten, es ist richtig, dass eine offen ist für August die für Juli hatten wir Bar gezahlt dies haben wir schon 3 oder 4 mal gemacht jedoch ohne Quittung, Bekannte von uns könnten jedoch bezeugen, dass wir die Miete Juli Bar an ihn gezahlt haben, da diese uns noch 75€ an diesem Tag geliehen hatten und anwesend waren als meine Frau dem Vermieter das Geld übergeben hat. Ich bin Chronisch Kranke leide an MS (MULTIPLE SKLEROSE) Wie können wir jetzt beweisen, dass dass wir das Geld für Juli an den Vermieter gezahlt haben?