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Wenn Kleingläubiger den Schuldenbereinigungsplan blockieren

Gerade Inhaber kleinerer Forderungen stellen sich oft quer und verhindern durch ihre Ablehnung das Zustandekommen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans.

Einige Gläubiger sind hartnäckiger als andere. Gerade Inhaber kleinerer Forderungen stellen sich oft quer und verhindern durch ihre Ablehnung das Zustandekommen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Dass ist gerade dann sehr bitter, wenn bereits fast alle übrigen Gläubiger dem Plan zugestimmt haben. Diesen “Kleingläubigern” mit einer höheren Teilzahlung entgegenzukommen bringt wenig, da dann die anderen Gläubiger ihre Zustimmung wiederrufen. Bleibt dem Schuldner nur noch der Weg in die Privatinsolvenz ?

Kleingläubiger behindern die Einigung

Bild Quelle : “ceased” via flickr, creative Commons

Wir betreuten einen jungen Mann, der nur zwei Gläubiger hatte. Es bestanden Steuerforderungen (Steuerschätzung) aus einer gescheiterten Selbständigkeit in einer Größenordnung von 25.000 EUR und lediglich eine weitere Forderung über 538,41 EUR die von einem Inkassounternehmen durchgesetzt werden sollte. Das Finanzamt stimmt dem Plan zu, der eine Einmalzahlung vorsah. Doch auch durch mehrfache Anrufe ließ sich die Inkassofirma nicht dazu bewegen, dem Plan zuzustimmen. Der Hinweis, dass im Insolvenzverfahren voraussichtlich gar nichts für die Gläubiger übrig bleiben würde, beeindruckte die Inkassofirma nicht. Sie wollten lediglich auf die angefallenen Zinsen verzichten. Das wiederum hätte das Finanzamt nicht mitgemacht, weil dann das Inkassounternehmen eine viel höhere Quote bekommen hätte. Der außergerichtliche Plan war damit gescheitert.

Warum sind gerade Kleingläubiger so hartnäckig ?

Da Inhaber von kleinen Forderungen haben in einem Insolvenzverfahren ohnehin keine Chancen auf Auszahlung eines Geldbetrags, der die Mühe der Forderungsanmeldung rechtfertigen würde. Außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne orientieren sich an den Zahlungen, die der Gläubiger auch im Insolvenzverfahren erhalten würde. Dies ist für Kleingläubiger auch nicht attraktiv. Daher bleibt ihnen im Schuldenbereinigungsverfahren nur die Möglichkeit “Sand ins Getriebe” zu streuen und die Zustimmung zu verweigern. Die Zustimmung lassen sie sich dann durch die Berücksichtigung mit einer höheren Quote erkaufen.

Das wissen auch viele Schuldner und versuchen bereits vorab mit den “Kleingläubigern” Vereinbarungen zu treffen, so dass diese später nicht mehr im Schuldenbereinigungsplan beteiligt sind. So können diese später auch nicht den Plan “sabotieren”.

Alternative : Zustimmungsersetzung durch das Gericht

Im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gelten andere Regeln als beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan :

  • schweigt ein Gläubiger auf den Plan, gilt das als Zustimmung
  • verweigert ein oder mehrere Gläubiger die Zustimmung, kann das Gericht die Zustimmung ersetzen

Voraussetzung für die Zustimmungsersetzung ist, dass :

  1. von der Kopfzahl der Gläubiger mehr als die Hälfte zugestimmt hat – und –
  2. auch von der Summe der Gläubiger mehr als die Hälfte zugestimmt hat – und –
  3. der Gläubiger durch den Plan nicht schlechter gestellt wird, als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens

Der Schuldner muss also einen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren stellen und ausdrücklich mitteilen, dass ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gewünscht wird. Dabei sollte dem Gericht auch mitgeteilt werden, aus welchen Gründen die Erwartung besteht, dass der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan Erfolg haben wird. Sollte das Gericht die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ablehnen, hat der Schuldner auch die Möglichkeit seinen Insolvenzantrag zurückzunehmen.

Wir haben für unseren Mandanten diesen Weg gewählt. Das Gericht hat den Gläubigern bereits ein vorläufiges Vollstreckungsverbot ausgesprochen und die Pläne versandt. Wenn der Plan durch das Gericht festgestellt wird, hat dies die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs.

Haben Sie Probleme mit Kleingläubigern ? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in der Kommentarfunktion !

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Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

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Martin Müller via Google-Bewertung

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19 Kommentare

  1. Das Problem ist leider, dass gerade die „Kleingläubiger“ oftmals auf die volle Zahlung angewiesen sind. Andernfalls droht ihnen manchmal selbst die Insolvenz. Den Kampf gegen einen Bruchteil dessen, was ihnen zusteht, aufzugeben, kommt für viele daher einfach nicht in Frage – rechtliche Situation hin oder her.

    • Ich meine hier Forderungen in der Größenordnung von 100,00 bis 300,00 EUR, die sicherlich niemanden in die Insolvenz treiben.

      • Bitte denken Sie etwas weiter. So mancher Gläubiger hat nicht nur einen Schuldner, der säumig ist. Und mancher Gläubiger ist leider auf jede Forderung angewiesen. Beispiel: Vermieter, deren Objekt sich selbst tragen muss und das nicht viel Gewinn abwirft, weil das Grundstück noch belastet ist.

  2. In meinem Fall, als Kleingläubiger, kam dann plötzlich die Oma mit den 120 Euro um die Ecke. Es war also doch noch Geld da. Ich hätte den Ausfall wohl verkraftet. Aber dem unsympathischen Schuldner wollte ich den Erfolg nicht gönnen.

  3. @Richard
    Ich will hier auf keinen Fall alle Kleingläubiger verteufeln. Ich habe selbst zahlreiche Forderungen, die ich beitreibe.

    Aus Sicht eines Schuldenberaters wäre es nur frustrieren, wenn ein Schuldenbereinigungsplan an einer vergleichsweise geringen Forderung scheitert. Außerdem stellt ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren für alle Beteiligten schon einen gewissen Aufwand dar.

  4. Aber wie kann denn bei nur zwei Gläubigern von der Kopfzahl her mehr als die Hälfte zustimmen, wenn bereits einer die Zustimmung verweigert hat?

    • Bei nur zwei Gläubigern reicht es aus, wenn der Gläubiger mit der höheren Forderung zustimmt. Sonst wären ja Schuldner mit nur zwei Gläubigern von der Möglichkeit des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens abgeschnitten.

      Jedenfalls hat das Gericht die Zustimmung tatsächlich ersetzt.

      • Ob davon grundsätzlich auszugehen ist? Ein Freund von mir hat derzeit genau diese Konstellation, ein Gläubiger (80% der Forderungen) stimmt dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu, doch der andere Gläubiger (20%) lehnt bislang ab. Bei wörtlicher Auslegung von §309 InsO wäre dies doch eigentlich gar kein Fall für Zustimmungsersetzung, da keine Mehrheit nach Köpfen. Präzedenzurteile dazu findet man leider kaum.

        • Wir haben schon die gerichtliche Zustimmungsersetzung für einen Plan mit nur zwei Gläubigern bekommen.

  5. Grundsätzlich würde ich als Gläubiger auch nicht quer stellen. Ich hatte allerdings vor 6 Jahren einen ähnlichen Fall, bei dem ich ebenfalls den Schuldenbereinigungsplan blockiert habe.

    Das lag aber einzig und allein daran, dass mich die unglaublich dreiste Art und Weise des Schuldners ziemlich angekotzt hat. So hieß es wortwörtlich, dass ich mich „lieber mit ein Paar Kröten“ zufrieden geben soll, anstatt „im Falle einer Insolvenz gar nix zu bekommen“.

    Das Geld war abgeschrieben. Aber ihm auch noch den Gefallen zu tun, einer Insolvenz zu „entgehen“, wollte ich ihm bei bestem Willen nicht auch noch tun.

    • Es gibt durchaus Schuldner, bei denen ich die Verärgerung der Gläubiger nachvollziehen kann. 🙂

  6. Auch ich habe als sog „Kleingläubiger“ schon mehrmals meine Zustimmung verweigert. In einem Fall lag dies am Verhalten des Schuldners (dickes Auto im Eigentum der Ehefrau, Haus auf Tochter überschrieben, dutzende geprellte Handwerker die ohnehin auch dem Plan nicht zugestimmt haben). In den vier weiteren Fällen lag es an der angebotenen Quote von 0,0 % … also wenn mir der Schuldner nicht mal Geld anbietet, sich m.E. also kein bißchen Mühe gibt und offenbar auch keine Einsicht zeigt, lediglich zusichert, zukünftige Änderungen seiner Einkommensverhältnisse freiwillig zu melden …

    also ich wollte das dann lieber unter gerichtlicher Aufsicht laufen lassen …

    Dazu kam, dass in allen 5 Fällen der Schuldner nicht persönlich schrieb, sondern irgendeine karitative Stelle bzw. Schuldnerberater dies tat. Ich möchte mich in die Behauptung versteigen, dass ich einem persönlich erscheinenden und „einen ehrlichen Eindruck“ machenden Schuldner keinesfalls meine Zustimmung verweigert hätte …

    Ach ja, in einem Fall war es auch auschlaggebend, dass der Plan von einem gewerblich tätigen Schuldnerberater kam … ich sehe nicht ein, warum ich auf Forderungen verzichten soll damit sich dieser aus dem Restvermögen bedienen kann …

    • Guten Tag Herr Ernst,

      Bei einem sogenannten Nullplan, also einer Quote von 0,0 % erwartet sicherlich niemand eine Zustimmung. Derzeit ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes noch immer Pflicht, auch wenn absehbar ist, ist dabei nichts herauskommt.

      Schlimm ist es aus meiner Sicht nur dann, wenn der von uns angebotene Plan tatsächlich Sinn macht aber daran scheitert, dass sich ein klein Gläubiger ohne sachlichen Grund einspreizt.

      In vielen Fällen werden die Kosten unserer aussergerichtlichen Schuldenbereinigungspläne im übrigen nicht durch das Restvermögen des Schuldners finanziert, sondern durch die Beratungshilfe. Die meisten Gläubiger sind in der Regel froh, wenn Sie anstelle des Schuldners, der seinen Überblick verloren hat, ein Rechtsanwalt meldet.

      Viele Grüße aus München

  7. Guten Tag,

    ich habe eine Frage. Ich habe bei 13 Gläubigern Schulden und habe jedem ein individuellen Einigungsversuch mit einer Einmalzahlung gesendet. Bei den meisten lag es zwischen 30-50% des geschuldeten Betrages. Nun haben 2 Gläubiger denen ich 50% angeboten habe dies abgelehnt. Kann ich nun über das Gericht die Zustimmung bekommen aufgrund das die Mehrheit zugestimmt hat und es hier sich nur um Kleine Beträge handelt oder geht das nur wenn mein einer richtigen Quote nachgegangen ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Bei individuellen Einigungsversuchen haben Sie keinen Schuldenbereinigungsplan durchgefüht. Zudem dürften Gläubigerverzeichnis, Forderungsverzeichnis und Vermögensübersicht fehlen. Auch muss eine Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle vorliegen, dass der außergerichtliche SBP gescheitert ist (§ 305 InsO).

      Ich gehe davon aus, dass Ihre individuellen Vereinbarungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen und daher keine Zustimmungsersetzung möglich ist.

  8. Guten Tag,

    ich habe bei 19 Gläubigern Schulden und habe jedem ein Individuelle einigungsversuchen mit einmalzahlung (in höhe von 36.03% der Hauptforderungen) gesendet. Es gibt aber die Gläubigern wo nicht zugestimmt haben Ich möchte gern wissen ob ich an die Gläubigern wo zugestimmt haben schon zahlen kann?.. vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    • Sie haben vielleicht die Möglichkeit die Zustimmungen der Gläubiger durch das Gericht ersetzen zu lassen. Es wäre daher gut, wenn Sie die zustimmenden Gläubiger n i c h t zahlen ! Sonst fehlt Ihnen die Mehrheit um die restlichen Gläubiger zu überstimmen !

      Holen Sie sich gegebenenfalls fachliche Hilfe !

  9. Ich bin Kleingläubiger (2850€) und habe einen Vergleich 15% angeboten bekommen, Gesamtschulen liegen wohl bei ca 130.000€. Aufgrund dreisten Verhalten und unmoralischen Vorwürfen vom Schuldner will ich dem Vergleich nicht zustimmen. Was erwartet mich dann.

    • Wenn Sie dem Vergleich nicht zustimmen, kann der Schuldner voraussichtlich Insolvenz beantragen. Sie erhalten dann eine Mitteilung des Insolvenzverwalters und müssen Ihre Forderung anmelden. Gerade Kleingläubiger erhalten im Insolvenzverfahren aber wenn überhaupt nur sehr geringe Quoten.