Das Insolvenzverfahren dauert für Anträge ab dem 01.10.2020 nur noch drei Jahre. Danach erhalten Sie automatisch die Restschuldbefreiung.
Bevor allerdings der Insolvenzantrag gestellt werden kann, ist für viele Schuldner ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erforderlich, der ebenfalls Zeit benötigt.
Schuldenbereinigungsplan oder nicht ?
Während Verbraucher vor dem Insolvenzverfahren einen sogenannten „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan“ – das ist ein Angebot an die Gläubiger – machen müssen, können Selbständige und Freiberufler direkt einen Insolvenzantrag stellen.
Der Schuldenbereinigungsplan wird von uns erstellt. Sie müssen nicht aktiv werden. Das außergerichtliche Verfahren dauert ca. 2 Monate. Wenn erst Gläubiger oder die Höhe der Forderungen recherchiert werden müssen, kann es entsprechend länger dauern.
Wie viel Geld bleibt Ihnen ?
In der Insolvenz darf Ihnen nicht mehr weggenommen werden, als auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Das bedeutet, es gibt einen pfändungsfreien Betrag von Ihrem Einkommen, Haushaltsgegenstände sind bei einer üblichen Haushaltsführung unpfändbar, so dass Ihre Lebenshaltung gesichert ist. Es gilt die Pfändungstabelle. Ihr Konto sollten Sie unbedingt vor dem Insolvenzantrag umgewandelt werden.
Wer erfährt von der Insolvenz ?
Die Insolvenz wird zwar öffentlich bekanntgemacht. Darüber erfährt auch die Schufa und macht einen entsprechenden Eintrag. In der Regel bekommen die Nachbarn und Ihre Kollegen aber von Ihrer Insolvenz nichts mit.
Auch Gerichtstermine finden nicht statt. Beim Schlusstermin müssen Sie als Schuldner nicht anwesend sein.
Der genaue Ablauf:
- Sie besprechen mit Ihrem Anwalt, die Besonderheiten Ihres Falles, den Ablauf des weiteren Verfahrens sowie die möglichen Fallstricke.
Danach macht sich der Anwalt an die Arbeit, aktuallisiert die Forderungen und stellt einen Schuldenbereinigungsplan zusammen. Wenn der Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wurde, stellt der Schuldenberater eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus.
- Zusammen mit dem Anwalt füllen Sie den Insolvenzantrag aus.
- Wenn das Verfahren durch das Gericht eröffnet wurde, bekommen Sie einen Treuhänder. Zugleich beginnt die Frist für die Wohlverhaltensphase an zu laufen. Sie führen eine Besprechung mit dem Treuhänder. In der Regel haben Sie nicht mehr viel mit dem Treuhänder zu tun. Die Gläubiger können nicht mehr vollstrecken und lassen Sie in Ruhe.
- Sie werden gelegentlich vom Verwalter / Treuhänder aufgefordert, Ihre Daten zu aktualisieren, wenn dieser wieder einen Bericht an das Gericht schreiben muss.
- Hin und wieder erhalten Sie Beschlüsse des Gerichts, die zum Beispiel den Schlusstermin vorbereiten.
- In einem masselosen Verfahren haben Sie in der Wohlverhaltensperiode jährlich an den Treuhänder 119,00 EUR zu bezahlen. Vorsicht, bei Nichtzahlung droht die Versagung der Restschuldbefreiung.
- Nach Ablauf der Frist erhalten Sie die Mitteilung, dass Sie Restschuldbefreiung erlangt haben.
Sobald sich die anfängliche Aufregung gelegt hat, läuft das Leben einfach weiter.
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