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Muss ich wegen Schulden in den Knast ?

Viele Menschen haben Angst, wegen Schulden ins Gefängnis zu müssen. Gefährlich ist aber nur, die Abgabe der Vermögensauskunft zu verweigern.
Die Angst wegen der Schulden hinter Gitter zu kommen ist genauso weit verbreitet wie weitgehend unbegründet. Während der Schuldturm noch bis ins 19. Jahrhundert die übliche Vorgehensweise war, um säumige Schuldner zur Zahlung zu animieren, haftet heute der Schuldner grundsätzlich nur mit seinem Vermögen, nicht mit seiner Freiheit. Aber es gibt Ausnahmen. Einmal rief mich eine völlig aufgelöste Mandantin an : “Herr Miehler, die Polizei ist gerade bei mir und will mich verhaften !” Die Mandantin war so aufgeregt, dass ich mir den Polizisten ans Telefon geben ließ, um mir erklären zu lassen, was vorgefallen war. Die Mandantin war zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte sich auf die Mahnungen der Staatsanwaltschaft nicht gemeldet. Jetzt sollte sie die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. “Ich hatte einfach kein Geld” meinte sie, als ich sie kurz darauf in der Vorführzelle im Polizeipräsidium München besuchte. Dem Schuldner droht nur in folgenden Fällen die Festnahme :
  • wenn er nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erscheint
  • eine Geldstrafe oder Bußgeld nicht bezahlt (Ersatzfreiheitsstrafe)
  • ein Ordnungsgeld trotz Androhung nicht begleicht (in einem Zivilrechtlichen Verfahren wurde zu einem bestimmten Verhalten unter Zwangsgeldandrohung verurteilt).

Bei einer Verhaftung wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung wird der Schuldner unmittelbar nach Abgabe eidesstattlichen Versicherung entlassen.

Handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe bleibt der Schuldner grundsätzlich in Haft, bis die Geldstrafe verbüßt oder die Geldstrafe bezahlt ist. Dabei entspricht ein Tag Haft einem Tagessatz (die Geldstrafe wird vom Gericht mit der Anzahl der Tagessätze und Höhe des einzelnen Tagessatzes angegeben). Bei einer offenen Strafe von 90 Tagessätzen bedeutet dies 90 Tage Haft.

In vielen Fällen ist die Ersatzfreiheitsstrafe unnötig, da die Möglichkeit besteht, mit der Staatsanwaltschaft Zahlungserleichterungen in Form einer Zahlungsfrist oder einer Ratenzahlung zu vereinbaren (§ 42 StGB). Wenn es allerdings so weit ist, dass der Schuldner bereits festgenommen wurde, ist die Verhandlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft eher gering. Hier hilft nur noch, wenn Verwandte den Rest der Geldstrafe schnellstmöglich bezahlen.

wegen Schulden in den Knast

Meine Mandantin hatte Glück. Sie hatte einen Geldbetrag bei sich, der einen guten Teil der Geldstrafe abdeckte. Da sie zudem nachweisbar schwer erkrankt war und darlegen konnte, dass sie aufgrund schwerer Schicksalsschläge kaum in der Lage war, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, konnte ich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, sie wieder auf freien Fuß zu setzen. Eine Nacht musste sie allerdings in Haft bleiben, da aufgrund des Oktoberfesttrubels die Freigabeerklärung, die meine Mandantin zu unterschreiben hatte, nicht mehr rechtzeitig an sie übergeben werden konnte.

Tipp : es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Sollten Sie wegen einer offenen Geldstrafe angemahnt werden, melden Sie sich unbedingt bei der Staatsanwaltschaft und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung !
Ergibt sich, dass dem Betroffenen die Zahlung der Gesamtgeldbuße aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht zumutbar ist, hat das Gericht zwingend eine Ratenzahlung zu bewilligen oder die Bewilligungsentscheidung der Vollstreckungsbehörde zu.

Rechtsprechung

Erzwingungshaft nach § 96 OWiG „Ergibt sich, dass dem Betroffenen die Zahlung der Gesamtgeldbuße aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht zumutbar ist, hat das Gericht zwingend (M. in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflage 2006, § 96 Rn. 23) eine Ratenzahlung zu bewilligen oder die Bewilligungsentscheidung der Vollstreckungsbehörde zu.“

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Was unsere Mandanten sagen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

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6 Kommentare

  1. Was in der Auflistung fehlt ist die Erzwingungshaft für nicht bezahlte Bußgelder.

    Sicherlich das, was in der heutigen zeit dem Schuldturm am nächsten kommt.

  2. @Dante
    Ich hab das Bußgeld noch mit aufgenommen. – Danke für den Hinweis

  3. Wie ist das, wenn A ins Ausland verzogen ist, sich beim Meldeamt abgemeldet hat, aber einen Nachsendeantrag an die Adresse eines Freundes B bei der Post hinterlegt hat. Nun kommt ein gelber Brief vom Amtsgericht Coburg für A an die Adresse von B reingeflattert. Wohl ein Mahnbescheid. Der Freund B hat den gelben Brief an das Amtsgericht zurückgeschickt, mit dem Vermerk, dass dies keine Meldeadresse für A ist, da dieser keine neuen Wohnung im Inland bezogen hat und sich bei der Meldebehörde abgemeldet hat. Muss A fürchten, dass er eingesperrt wird, sobald er wieder deutschen Boden betritt. Mahnt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über Mahnbescheide ??

    • Mit einem Mahnbescheid wird eine „nur“ zivilrechtliche Forderung also ein Anspruch geltend gemacht. Wenn A im Ausland ist und niemand im Innland eine Empfangsvollmacht hat, kann zunächst nicht zugestellt werden. Allerdings hat der Antragsteller die Möglichkeit unter Umständen eine sogenannte öffentliche Zustellung zu veranlassen. Dann wird die Zustellung öffentlich bekannt gemacht und gilt nach Ablauf bestimmter Fristen als zugestellt. Daher kann dann ohne Wissen des A ein rechtskräftiger Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid) gegen ihn ergehen.

  4. Hallo binn in der dom rep mochte wieder nach Deutschland ein reisen aber hatte dort schulden von otto versant Deutsche telekom und so mocgte wiesse ob ich am flughafen probleme haben konnte

    • Grundsätzlich werden Sie nicht am Flughaften verhaftet. Der „Haftbefehl“ weil Sie eine Vermögensauskunft nicht abgegeben haben bedeutet nicht, dass aktiv nach Ihnen verhandet wird.