Wir werden öfters gefragt, ob die Rechtschutzversicherung die Kosten für die Beratung oder die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens übernimmt.
Nach den allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB) ist grundsätzlich keine Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung möglich.
“Rechtschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (…) in ursprünglichen Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll.”
3 Abs. 3 c ARB 2000
Allerdings vereinbaren die Versicherungen unterschiedliche Bedingungen. Manche Rechtschutzversicherung (wir nennen hier aber keine Namen) bietet zumindest die Übernahme der Beratung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren an.
Schuldner mit einer Rechtschutzversicherung sollten daher bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob nicht zumindest die Beratung von den Versicherungsbedingungen mit umfasst ist.
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