Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Münchener Schuldenberatung Miehler & Müller Rechtsanwälte

Als Münchner Schuldnerberatung helfen wir Ihnen, sich von der Last der Schulden schnell und unbürokratisch durch Vereinbarungen mit den Gläubigern zu lösen. Nur wenn keine anderen Optionen vorhanden sind, bereiten wir für Sie die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) vor. Die Verhandlung mit den Gläubigern und die Erstellung der Schuldenbereinigungspläne erfolgt bei uns ausschließlich durch Rechtsanwälte.

Haben Sie als Schuldner eine Frage an uns? Wir beraten Sie gerne.

Was unsere Mandanten über uns sagen:

Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Miehler. Ich wurde in Sachen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut vertreten ( in einem Zeitraum von fast 3 Jahren ). Zuletzt in der Angelegenheit wegen Bankrott. Es bestand immer beste Kommunikation und ich hatte bei Herr Miehler immer ein sicheres und gutes Gefühl.
Martin Müller via Google-Bewertung

War mein erster Kontakt zu einem Rechtsanwalt. Ich war sehr zufrieden mit Herrn Miehler. Unkompliziert und Erwartungen erfüllt.
Christian Werner via Google Bewertungen

Herr Miehler hat mich äußerst kompetent und umfassend beraten. Doch was mich wirklich beeindruckt hat, war die professionelle Ruhe, die er dabei ausstrahlte. Das machte es mir dann ebenfalls leichter, die Dinge wieder etwas gelassener zu sehen. Für mich hat sich das mehr als gelohnt.
Anonym via ProvenExpert

Gerne freuen wir uns auch über Ihre Bewertung bei Google !.

Warum zu uns ?

Die Wohlfahrtsverbände und institutionelle Schuldnerberatungsstellen bieten teilweise kostenlose Schuldnerberatung an. Was sind die Vorteile einer Schuldenberatung durch den Anwalt ?

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Zeitfaktor

Sie müssen nicht bis zu 6-9 Monate auf eine Erstberatung warten, sondern werden schnell und unbürokratisch beraten. Bei einer kostenlosen Schulden­beratungs­stelle kann es bis zu 1,5 Jahre dauern, bevor überhaupt der Insolvenz­antrag gestellt wird.
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Persönliche Betreuung

Wir unterscheiden uns von den überregional tätigen Groß­kanzleien, bei denen Ihr Fall wie in einer Fabrik nach Schema „F“ abgearbeitet wird.
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Selbständige

Wir beraten auch Selbständige und Gewerbetreibende, die von den Schulden­beratungs­stellen der Wohlfahrts­verbände nicht vertreten werden.

Selbstverständlich sind wir als Rechtsanwälte berechtigt, die für die Verbraucherinsolvenz notwendige Bescheinigung nach § 305 InsO auszustellen.

Im Rahmen der Schuldnerberatung bieten wir Ihnen :

  • Ermittlung des genauen Schuldenstandes
  • Hilfe bei drohender oder laufender Zwangsvollstreckung
  • Bescheinigung für Aufstockungsbeträge für das P-Konto
  • Insolvenzvermeidung und Schuldenabbau ohne Privatinsolvenz durch Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereiniungsplans zur Vorbereitung der Privatinsolvenz
  • Bescheinigung nach § 305 InsO
  • Beratung und Vertretung im gesamten gerichtlichen Verfahren (Antragstellung, Eröffnungsverfahren, Insolvenzverfahren sowie im Verfahren über die Restschuldbefreiung)

Haben Sie als Schuldner Fragen zum Umgang mit Ihren Gläubigern oder zum Ablauf einer Verbraucherinsolvenz ? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine kostenlose Anfrage

 

Wer wir sind

Wir kennen uns bereits aus dem gemeinsamen Studium in Regensburg. Nachdem jeder nach der Anwaltszulassung zunächst seinen eigenen Weg gegangen ist, haben wir uns im Jahr 2010 entschlossen, im Bereich der Schuldnerberatung für Privatpersonen zusammen zu arbeiten. Seitdem haben wir als Schuldnerberater schon zahlreiche Gläubigervergleiche geschlossen und viele Insolvenzverfahren beantragt.

John Miehler

John Miehler

Rechtsanwalt

Seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht, Strafrecht, Zivilrecht

Rechtsanwalt Miehler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung und Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltsverein.

Jens A. Müller

Jens A. Müller

Rechtsanwalt

Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht, Steuerrecht und Familienrecht

Schuldnerberatung in München

Wir sind vorwiegend lokal im Raum München tätig. Wir legen Wert darauf, einen persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten zu pflegen. Als Rechtsanwälte sind wir berechtigt, die Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und die für die Verbraucherinsolvenz erforderliche Bescheinigung nach § 305 InsO auszustellen.