Insolvenz- und Schuldenberatung für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer

Für Privatpersonen | Privatinsolvenz

Fragen zur Privatinsolvenz

Erfahren Sie mehr, was eine Privatinsolvenz für Sie bedeutet.

 

Was bedeutet eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ermöglicht es dem Schuldner, Restschuldbefreiung, d.h. die Befreiung von ein Verbindlichkeiten zu erhalten. Seit dem 01.10.2020 dauert das Verfahren drei Jahre. Dafür müssen Sie bestimmte formelle Hürden überwinden und Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) erfüllen. Während des gesamten Verfahrens ist der Schuldner vor der Vollstreckung durch die Gläubiger geschützt.

Das bedeutet für den Schuldner: keine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, keinen Besuch durch den Gerichtsvollzieher, keine Konto – oder Gehaltspfändung.

Was kann mir in der Privatinsolvenz genommen werden?

Im Insolvenzverfahren dürfen Sie alles behalten, was auch im Falle einer Zwangsvollstreckung unpfändbar ist wie z.B. den unpfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens. Auch Ihre normal üblichen Haushaltsgegenstände bleiben Ihnen erhalten. Was von Ihrem Gehalt unpfändbar ist und Ihnen bleibt, bestimmt sich nach der Pfändungtabelle, die jedes zweite Jahr aktualisiert wird.

Notwendige Arbeitsmittel sind ebenfalls nicht der Pfändung unterworfen und damit auch im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht in Gefahr. Es gibt zahllose Vorschriften darüber, was gepfändet werden darf und was nicht. Hierzu sollten Sie bei Zweifelsfragen einen Fachmann fragen.

Viele Schuldner stellen fest, dass Ihnen in der Insolvenz mehr bleibt, als zuvor, als sie aus Angst hohe Raten an die Gläubiger gezahlt haben.

Muss ich einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen, wenn ich überschuldet bin?

Wenn Sie als „natürliche Person“ Schulden haben, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie können sich auch nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Grundsätzlich kann jedoch auch jeder Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Dies kommt aber bei Privatpersonen nur sehr selten vor.

Dies ist anders, wenn Sie Geschäftsführer einer juristischen Gesellschaften (zum Beispiel GmbH) sind, die überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Dann sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen und können sich wegen Insolvenzverschleppung sogar strafbar machen.

Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz?

Hierzu haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben:https://www.ent-schuldigung.de/welche-kosten-entstehen-bei-einer-privatinsolvenz/

Werden alle Schulden von der Restschuldbefreiung erfasst?

Grundsätzlich fallen alle Schulden in die Restschuldbefreiung und können nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden. 

Ausgenommen sind folgende Forderungen :

  • Geldstrafen und Geldbußen,
  • Forderungen aus unerlaubter Handlung, wenn diese angemeldet und bestätigt wurden
  • Forderungen aus Steuerhinterziehung
  • aus der Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht  
  • und die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens, soweit diese nicht im Verfahren bereits beglichen wurden 

Wie läuft eine Verbraucherinsolvenz ab?

Vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vorgeschrieben. Nach der Eröffnung des Verfahrens, in der so genannten Insolvenzphase versucht der Treuhänder Ihr Vermögen zu verwerten. Das bedeutet, alles was im Fall einer Zwangsvollstreckung pfändbar wäre, gehört zur Insolvenzmasse.

Nach Abschluss dieser Phase und der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch das Gericht beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Phase haben Sie nur den pfändbaren Anteil ihres Einkommens einen Treuhänder abzuführen. Falls Sie etwas erben, müssen Sie die Hälfte des Erbteils an den Treuhänder herausgeben. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von derzeit drei Jahren entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Mit dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung können die Gläubiger dann ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen.

Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch?

Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden.

Dabei muss den Gläubigern ein Angebot zur Bereinigung der Schulden unterbreitet werden. Für dieses Angebot sind grundsätzlich eine Gläubigerübersicht, ein Verteilungsplan und eine Vermögensübersicht vorgeschrieben.

Das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans muss von einer Schuldenberatungsstelle oder einer geeigneten Person wie zum Beispiel Rechtsanwälten bescheinigt werden. Zwar kann der Schuldenbereinigungsplan direkt vom Schuldner selbst erstellt werden, in der Regel ist es jedoch sinnvoll, wenn die Schuldenberatungsstelle bzw. der Rechtsanwalt auch den Schuldenbereinigungsplan erstellt.

Falls wir Ihre Fragen nicht in diesem Artikel beantworten konnten, beraten wir Sie gerne. 

 

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7 Kommentare

  1. Mein Freund hat ein Online Geschäft vor ein paar Jahren gegründet. Wegen Krise und hoher Konkurrenz ist er leider Pleite gegangen. Die Tipps zum Verbraucherinsolvenz und Schuldenbereinigungsversuch werden ihm sehr behilflich sein, danke!

    Antworten
  2. Interessant, dass notwendige Arbeitsmittel nicht der Pfändung unterworfen sind. Ich überlege meinen LKW zu einer Autopfandleihe zu bringen, da ich große Schulden habe. Gut zu wissen, dass ich mich nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen kann.

    Antworten
  3. Ich bin seit ungefär 1 Jahr in Privater Insolvenz. Die Gerichtskasse zueht direkt von meinem Lohn den Pfändbaren betrag ein. Aus irgendeinen Grund sammelt sich aber seit 1 Jahr jeden Monat geld auf meinem Bankkonto was aber nicht verfügbar ist. Es ist mittlerweile auf 800€ aufgelaufen. Sieht dann so aus wenn mein Gehalt kommt:
    1420€ Gehalt bis auf 1170€ Freibetrag gepfändet + 800€ = Kontostand 1970€. Verfügbar 1170€. Im nächsten Monat dann 1170€ + 850€. Ich versteh das nicht.

    Antworten
    • Ich vermute, dass nicht die Gerichtkasse, sondern der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag bei Ihrem Arbeitgeber holt.

      Fragen Sie bitte bei Ihrer Bank nach, ob Sie ein Pfändungsschutzkonto haben. Das könnte Ihre Frage klären.

      Antworten
  4. Danke für die hilfreichen und sehr transparenten Informationen. Das hier ist eine tolle Anlaufstellung für Menschen in einer Notlage. Dafür wollte ich einfach mal ein Lob aussprechen.

    Antworten

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