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	<title>Schuldnerberatung Miehler &#38; Müller Rechtsanwälte</title>
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	<description>Informationen zu Entschuldung und Verbraucherinsolvenz</description>
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		<title>BGH : auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 10:26:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden.
</p></blockquote>
<div class="urteil">Beschluss des IX. Zivilsenats vom 1.12.2011 &#8211; <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=af7347ff834246ad3821143fe41af5f4&#038;nr=58942&#038;pos=0&#038;anz=1">IX ZB 260/10</a> -</div>
<p><br/></p>
<p>Der Schuldner hatte seiner Anwältin die Anweisung gegeben, die Kontoauszüge seiner Ex-Frau ohne ihm diese zur Prüfung vorzulegen, zur Antragstellung nach dem SGB II vorzulegen. Der von der Ex-Frau vorgelegte Kontoauszug war allerdings eine Totalfälschung. Der BGH ist der Auffassung, der Schuldner habe, da er auf die Prüfung verzichtet habe, grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstoßen. Der Schuldner war der Auffassung, da es sich um das Konto seiner Frau handelte habe er ohnehin keinen Einfluss, was auf deren Konto ein- und abgehe. </p>
<div class="info">Der Bundesgerichthof setzt seine Tendenz, Versagungsgründe auszuweiten fort. Teilweise wurde bislang die Ansicht vertreten, der Versagungsgrund des § 290 Abs.1 Nr.2 bestehe nur bis zur Verfahrenseröffnung. </div>
<div class="bildunterschrift">B4ZJRPXTA8VF </div>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sperrfirstfiktion nun auch bei Rücknahmefiktion ?</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/sperrfirstfiktion-nun-auch-bei-rucknahmefiktion/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 10:49:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrfist]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in mehreren Entscheidungen eine Dreijahressperre für die Wiederbeantragung einer Restschuldbefreiung entwickelt, wenn der entsprechende Antrag zuvor in einem Vorverfahren abgewiesen worden ist. (BGH v. 12.5.2011 &#8211; IX ZB 221/09, ZInsO 2011, 1127; s. auch LG Hamburg v. 25.2.2011, ZInsO 2011, 886) Nach Auffassung der ersten Insolvenzgerichte ist die &#8220;Sperrfrist-Rechtsprechung&#8221; des BGH auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in mehreren Entscheidungen eine Dreijahressperre für die Wiederbeantragung einer Restschuldbefreiung entwickelt, wenn der entsprechende Antrag zuvor in einem Vorverfahren abgewiesen worden ist. </p>
<div class="urteil">(BGH v. 12.5.2011 &#8211; IX ZB 221/09, ZInsO 2011, 1127; s. auch LG Hamburg v. 25.2.2011, ZInsO 2011, 886)</div>
<p><br/></p>
<p>Nach Auffassung der ersten Insolvenzgerichte ist die &#8220;Sperrfrist-Rechtsprechung&#8221; des BGH auch auf die Rücknahmefiktion anzuwenden. Rücknahmefiktion bedeutet, dass nach § 305 Abs.3 InsO der Schuldner Mängel, auf die das Insolvenzgericht hinweist, innerhalb einer First von einem Monat beseitigen muss, da sonst der Antag als zurückgenommen gilt. </p>
<p>Aus den Gründen : </p>
<blockquote><p>
Grund dafür ist, dass der Schuldner, der einen unzulässigen, nicht erfolgreichen oder keinen Insolvenzantrag gestellt hat, nicht dem Insolvenzgericht sogleich mittels eines &#8220;Nachhol-Antrages&#8221; erneut Arbeit machen und die Beschleunigungsmaxime nicht beachten können soll, denn er hätte bereits die &#8220;erste Gelegenheit&#8221; bei genügender Anstrengung wahrnehmen können.Der BGH hat nunmehr die Konstellation der Rücknahme des RSB-Antrags im Vorverfahren zur Vermeidung einer Entscheidung über einen Versagungsantrag entschieden und auch hier eine 3-jährige Sperrfrist angenommen . Das Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung an.</p>
<p>Diese Rechtsprechung gilt auch für die Rücknahme und fingierte Rücknahme eines neuen Restschuldbefreiungsantrags in einem Folgeverfahren (Pape, FS Ganter, S. 315, 330; Pape/Pape, InsbürO 2010, 162, 164).</p>
<p>Die Annahme einer 3-jährigen Sperrfrist erfordert nicht das Vorliegen eines Restschuldbefreiungsversagungsgrundes im Vorverfahren oder gar ein &#8220;unredliches&#8221; Verhalten des Schuldners (so aber die nicht der BGH-Rechtsprechung folgen wollende Abt. 68g des AG Hamburg gemäß AG Hamburg v. 9.9.2011, ZInsO 2011, 2048). <strong>Der BGH hat ausdrücklich in seiner Entscheidung v. 21.1.2010 (ZInsO 2010, 344) nicht auf unredliches Verhalten des Schuldners abgestellt, sondern auf Behinderung der verfahrensfördernden Zwecke und beschleunigenden Funktionen des Insolvenzverfahrens und seiner Regelungen </strong>(dort: Ignorieren des gerichtlichen Hinweises nach § 20 Abs. 2 InsO im Gläubigerantragsverfahren). Der BGH führt wörtlich aus: &#8220;Die Pflicht des Insolvenzgerichts, den Schuldner auf die Möglichkeit der Eigenantragstellung verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung hinzuweisen und ihm eine richterliche Frist zur Antragstellung zu setzen (BGH, ZInsO 2005, 310 [IX ZB 176/03]; BGH, ZInsO 2004, 974 [IX ZB 209/03]; BGH, ZInsO 2009, 1171, 1172 [IX ZB 202/07] Rn. 6), würde ihrer verfahrensfördernden und -beschleunigenden Funktion beraubt, wenn die Nichtbefolgung dieser Hinweise wegen der Befugnis zur Einleitung eines weiteren Insolvenzverfahrens ohne verfahrensrechtliche Konsequenzen bliebe. Der Schuldner könnte die Gerichte sofort wieder mit einem erneuten Verfahren belasten, obwohl er Gelegenheit gehabt hat, in dem auf Antrag eines Gläubigers betriebenen Verfahren einen Eigenantrag zu stellen und damit mehrere, innerhalb kurzer Fristen nacheinander durchzuführende Verfahren zu vermeiden. Dies wäre mit Sinn und Zweck der Belehrungsregeln, die auch verhindern sollen, dass das aufwändige und kostenintensive Verfahren innerhalb kurzer Zeiträume wiederholt durchgeführt werden muss, nicht zu vereinbaren. Analog § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO gilt deshalb auch hier eine Sperrfrist von drei Jahren ab der einen Eigenantrag des Schuldners ausschließenden Verfahrenseröffnung auf Antrag des Gläubigers.&#8221;</p>
<p>So verhält es sich auch mit der Rücknahmefiktion: Das Gericht hat gem. § 305 Abs. 3 InsO die Pflicht, den Schuldner, der den gesetzlichen Antragsbogen im Verbraucherinsolvenzverfahren zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung nutzen muss, auf Mängel bei der Ausfüllung hinzuweisen. Vorliegend fehlte sogar die Bescheinigung über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Die gesetzliche Frist von einem Monat zur Beseitigung der Mängel ist im Interesse der Verfahrensbeschleunigung geschaffen worden. Wenn der Schuldner seinen Antrag so mangelhaft gestaltet oder das Verfahren so früh einleitet, dass er ersichtlich bei Bemängelung die gesetzliche Frist nicht halten kann, verstößt er gegen das vom BGH &#8211; s.o. &#8211; gemeinte Beschleunigungsgebot, er kann dann nicht sofort wieder einen neuen Antrag stellen. Auch bei der vom BGH entschiedenen Konstellation der vorzeitigen Erteilung einer RSB wegen Vollbefriedigung aller Gläubiger ist eine Sperrfrist angenommen worden (BGH v. 11.5.2010, ZInsO 2010, 1151). Auch hier besteht kein &#8220;Unredlichkeitsverhalten&#8221; des Schuldners, trotzdem soll eine Sperrfrist gelten.</p></blockquote>
<div class="urteil">AG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2011, 68c IK 891/11, ZInsO 05/2012, 195</div>
<p></br></p>
<p>Folge : Die Schuldnerin kann vorliegend daher erst ab Erhalt des o.g. Schreibens plus 3 Jahren einen neuen RSB-Antrag stellen.</p>
<div class="info">Bei der Tendenz der Rechtsprechung wird es immer wichtiger, in der Vorbereitung und während der Eröffnung des Verfahrens keine Fehler zu begehen. Eine Vertretung durch eine zugelassene Schuldenberatungsstelle oder einen Anwalt ist mehr denn je zu empfehlen.</div>
<p><br/></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schuldenbereinigungsplan : Zustimmungsersetzung durch das Gericht</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/zustimmung/</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 09:07:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubiger]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenbereinigungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Zustimmungsersetzung]]></category>

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		<description><![CDATA[In vielen Fällen scheitert ein Schuldenbereinigungsplan daran, dass einzelne Gläubiger die Zustimmung verweigern. Die fehlende Zustimmung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen durch das Gericht ersetzt werden. Oft sind es die Gläubiger mit den kleinsten Forderungen, die Sand in das Getriebe streuen und eine Gesamtlösung verhindern. Diese Gläubiger mit einer höheren Quote als die übrigen Gläubiger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Fällen scheitert ein Schuldenbereinigungsplan daran, dass einzelne Gläubiger die Zustimmung verweigern. Die fehlende Zustimmung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen durch das Gericht ersetzt werden.</p>
<p>Oft sind es die Gläubiger mit den kleinsten Forderungen, die Sand in das Getriebe streuen und eine Gesamtlösung verhindern. Diese Gläubiger mit einer höheren Quote als die übrigen Gläubiger zu befriedigen kann die Zustimmung der übrigen Gläubiger kosten. </p>
<p>In unserem Fall hatten wir bei einer Gesamtverschuldung in einer Größenordnung von 30.000,00 EUR eine Einmalzahlung von 2.000,00 EUR vorgeschlagen. Nur ein Telefondienstleister mit einer Forderung von knapp 600,00 EUR stellte sich quer und verhinderte damit den Vergleich. Auch mehrere Anrufe bei dem Telefonanbieter brachten keinen Erfolg.</p>
<p>Schliesslich haben wir für unseren Mandanten ein Zustimmungsersetzungsverfahren beantragt. Es handelt sich um einen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Zusatzantrag, vor der Eröffnung ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. In dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen wenn : </p>
<ul>
<li>mehr als die Hälfte der Gläubiger (nach Kopfteilen) haben dem außergerichtlichen Plan zugestimmt </li>
<li>die zustimmenden Gläubiger zusammen mehr als die Hälfte der Gesamtforderung auf sich vereinen</li>
<li>kein Gläubiger eingewendet hat, er werde im Vergleich zu den übrigen Gläubigern oder zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens schlechter gestellt </li>
</ul>
<p>Jetzt hat unser Mandant die Zustimmungsersetzung durch das Gericht erhalten. </p>
<p><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/zustimmungsersetzung.jpg" /></p>
<p>Ein gerichtlicher Schuldenbereiniungplan kommt nur in ca. 3% der Privatinsolvenzen vor. Es besteht bis zur Eröffnung des Verfahrens jederzeit die Möglichkeit den Verbraucherinsolvenzantrag zurückzunehmen. Durch die geplanten Reformen soll die Zustimmungsersetzung vereinfacht werden. </p>
<p><br/></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>So läuft die Privatinsolvenz ab</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/ablauf-privatinsolvenz/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 06:48:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ablauf]]></category>
		<category><![CDATA[Privatinsolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ziel der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist die Restschuldbefreiung. Die Privatinsolvenz ist dabei ein stark formalisiertes Verfahren. Diese Darstellung des Ablaufs einer Privatinsolvenz zeigt die wesentlichen Verfahrensabschnitte, enthält aber nicht alle Feinheiten. Der Ausgangspunkt Der Schuldner hat seine persönliche Schmerzgrenze erreicht. Auslöser ist meist die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eine Konto- oder Gehaltspfändung. Dass ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ziel der <a href="http://www.ent-schuldigung.de/schuldenbereinigung/privatinsolvenz/" title="Mehr zur Privatinsolvenz">Privatinsolvenz </a>(Verbraucherinsolvenz) ist die Restschuldbefreiung. Die Privatinsolvenz ist dabei ein stark formalisiertes Verfahren. Diese Darstellung des Ablaufs einer Privatinsolvenz zeigt die wesentlichen Verfahrensabschnitte, enthält aber nicht alle Feinheiten.  </p>
<div class="aktivitaet">
<ul>
<li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/frust.jpg" alt="Schuldner im Stress" /></div>
<h3>Der Ausgangspunkt</h3>
<p>Der Schuldner hat seine persönliche Schmerzgrenze erreicht. Auslöser ist meist die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eine Konto- oder Gehaltspfändung. Dass ein Gläubiger bei einem Verbraucher Insolvenzantrag stellt kommt in der Praxis fast nicht vor. </p>
</li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/beratung.jpg" alt="Beratung beim Schuldnerberater" /></div>
<h3>Beratung beim Schuldnerberater</h3>
<p>Im Gespräch mit dem Schuldnerberater werden die Besonderheiten des Falles und die weitere Vorgehensweise besprochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden mögliche <a href="http://www.ent-schuldigung.de/keine-restschuldbefreiung/" title="Versagungsgründe">Versagungsgründe </a>abgeklärt.</p>
</li>
<li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/planerstellen1.jpg" alt="Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan" /></div>
<h3>Außergerichtlicher Schuldenbereinigungplan</h3>
<p>Der Schuldenberater fragt bei den Gläubigern die aktuellen Forderungsstände ab und erstellt aus den gewonnenen Informationen einen <a href="http://www.ent-schuldigung.de/ablauf-einer-aussergerichtlichen-schuldenbereinigung/" title="Details der außergerichtllichen Schuldenberatung">Schuldenbereinigungsplan</a>. Wenn der Plan gescheitert ist, stellt der Schuldenberater eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus.</p>
</li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/gericht.jpg" alt="Gericht prüft Eröffnung des Verfahrens" /></div>
<h3>Verfahren bis zum Eröffnungsantrag</h3>
<p>Nach Eingang des Antrages prüft das Gericht, ob <a href="http://www.ent-schuldigung.de/verfahrenskostenstundung-im-verbraucherinsolvenzverfahren/" title="Verfahrenskostenstundung">Verfahrungsstundung </a>bewilligt und das Verfahren eröffnet werden kann. In seltenen Fällen wird ein gerichtlicher Schuldenbereiniungsplan versucht, bei dem das Gericht die fehlende Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen kann. Mit der Eröffnung bestellt das Gericht einen Treuhänder. Mit dem Tag der Eröffnung beginnt die Frist für die Wohlverhaltensphase an zu laufen. </p>
</li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/treuhaender.jpg" alt="Gericht prüft Eröffnung des Verfahrens" /></div>
<h3>Insolvenzphase</h3>
<p>Nach Eröffnung des Verfahrens versucht der Treuhänder das Vermögen des Schuldners, so weit es der Pfändung unterliegt, zu verwerten und Ansprüche zur Masse zu ziehen. Im Schlusstermin legt der Treuhänder Rechenschaft ab und die Gläubiger können Versagungsanträge stellen. Die Dauer dieser Phase hängt davon ab, wie schnell der Treuhänder das Vermögen des Schuldners verwerten kann.  </p>
</li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/abtretung.jpg" alt="Gericht prüft Eröffnung des Verfahrens" /></div>
<h3>Wohlverhaltensphase</h3>
<p>Die Wohlverhaltensperiode ist die längste Phase der Privatinsolvenz. Sie dauert 6 Jahre ab dem Eröffnungsbeschluss . In dieser Zeit hat der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgetreten. Im 5. und 6. Jahr erhält er einen Bonus. Während der Wohlverhaltensperiode sind <a href="http://www.ent-schuldigung.de/obliegenheiten-des-schuldners-im-rahmen-der-restschuldbefreiung/" title="Obliegenheiten in der Wohlverhaltenperiode">Obliegenheiten </a>zu beachten.  </p>
</li>
<div class="links"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2012/02/feier.jpg" alt="Feier der Restschuldbefreiung" /></div>
<h3>Restschuldbefreiung</h3>
<p>Nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode stellt das Gericht die <a href="http://www.ent-schuldigung.de/restschuldbefreiung-was-bedeutet-das/" title="Restschuldberfeiung">Restschuldbefreiung </a>in einem Beschluss fest. Die Privatinsolvenz ist beendet. Alle Forderungen gegen den Schuldner sind erloschen. Ausnahmen : die Gerichtskosten in diesem Verfahren, Forderungen aus &#8220;<a href="http://www.ent-schuldigung.de/vorsatzlich-unerlaubte-handlung-und-die-restschuldbefreiung/" title=""unerlaubte Handlung" und Restschuldbefreiung">unerlaubter Handlung</a>&#8221; und <a href="http://www.ent-schuldigung.de/geldstrafen-in-der-verbraucherinsolvenz/" title="Geldstrafen und die Restschuldbefreiung">Geldbußen und Geldstrafen</a>.  </p>
</li>
</ul>
</div>
<p>Lesen Sie auch : <a href="http://www.ent-schuldigung.de/welche-kosten-entstehen-bei-einer-privatinsolvenz/" title="Kosten der Privatinsolvenz">Kosten einer Privatinsolvenz</a> </p>
<p><br/></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Berlin will Inkassofirmen an die Kandarre nehmen</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/berlin-will-inkassofirmen-an-die-kandarre-nehmen/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 06:49:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Inkassofirma]]></category>

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		<description><![CDATA[Verbraucher klagen schon lange über unseriöse Inkassopraktiken. Willkür und Phantasiegebühren kennzeichnen die Inkassokosten. Die Verbraucherzentrale spricht von &#8220;Inkassogebühren nach Gutsherrenart&#8221;. Immer wieder wird versucht, fragwürdige und unbegründete Forderungen durch den Aufbau von Drohszenarien beizutreiben. Oft wissen die Verbraucher nicht einmal, um welche Forderung es sich eigentlich handelt. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden (siehe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbraucher klagen schon lange über unseriöse Inkassopraktiken. Willkür und Phantasiegebühren kennzeichnen die Inkassokosten. Die Verbraucherzentrale spricht von &#8220;Inkassogebühren nach Gutsherrenart&#8221;. Immer wieder wird versucht, fragwürdige und unbegründete Forderungen durch den Aufbau von Drohszenarien beizutreiben. Oft wissen die Verbraucher nicht einmal, um welche Forderung es sich eigentlich handelt. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden (siehe <a href="http://www.vzbv.de/8329.htm">Verbraucherzentrale</a>).<br />
<span id="more-1020"></span></p>
<p>Ursächlich hierfür ist, dass die Tätigkeit von Inkassofirmen kaum reguliert ist. Zwar ist die Ausübung der Inkassotätigkeit zulassungspflichtig, eine Regelung über die Höhe der Inkassogebühren gibt es allerdings nicht. Hinzu kommt, dass die einzige Ahndungsmöglichkeit gegen Inkassounternehmen der Widerruf der Zulassung ist. Von dieser Möglichkeit wird aber nur selten Gebrauch gemacht, schließlich kann nicht jeder Regelverstoß sofort einen Zulassungswiderruf nach sich ziehen.  </p>
<p>Um gegen diese Missstände vorzugehen, hat nun Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Berliner Tagesspiegel schärfere Regelungen angekündigt. </p>
<p>Geplant sind Regelungen in folgenden Bereichen : </p>
<ul>
<li>Deckelung der Inkassogebühren </li>
<li>eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen </li>
<li>erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden </li>
</ul>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/justizministerin-will-schaerfere-gesetze-gegen-unserioese-geldeintreiber/5918322.html">Quelle: Tagesspiegel.de</a></p>
<blockquote><p>Lesen Sie auch unseren Beitrag &#8220;<a href="http://www.ent-schuldigung.de/inkasso-noetigung/">Wenn sich Inkassounternehmen daneben benehmen</a>&#8220;</p></blockquote>
<p><strong><br />
Ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen können Sie unten in der Kommentarfunktion weitergeben. </strong></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Muss ich wegen Schulden in den Knast ?</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/wegen-schulden-in-den-knast/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 08:40:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzfreiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Angst wegen der Schulden hinter Gitter zu kommen ist genauso weit verbreitet wie weitgehend unbegründet. Während der Schuldturm noch bis ins 19. Jahrhundert die übliche Vorgehensweise war, um säumige Schuldner zur Zahlung zu animieren, haftet heute der Schuldner grundsätzlich nur mit seinem Vermögen, nicht mit seiner Freiheit. Aber es gibt Ausnahmen. Einmal rief mich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Angst wegen der Schulden hinter Gitter zu kommen ist genauso weit verbreitet wie weitgehend unbegründet. Während der Schuldturm noch bis ins 19. Jahrhundert die übliche Vorgehensweise war, um säumige Schuldner zur Zahlung zu animieren, haftet heute der Schuldner grundsätzlich nur mit seinem Vermögen, nicht mit seiner Freiheit. Aber es gibt Ausnahmen.<br />
<span id="more-992"></span><br />
<a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/12/knast.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/12/knast.jpg" alt="Gefängnis " title="knast" width="500" height="191" class="alignnone size-full wp-image-996" /></a></p>
<p>Einmal rief mich eine völlig aufgelöste Mandantin an : &#8220;Herr Miehler, die Polizei ist gerade bei mir und will mich verhaften !&#8221; Die Mandantin war so aufgeregt, dass ich mir den Polizisten ans Telefon geben ließ, um mir erklären zu lassen, was vorgefallen war. Die Mandantin war zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte sich auf die Mahnungen der Staatsanwaltschaft nicht gemeldet. Jetzt sollte sie die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. &#8220;Ich hatte einfach kein Geld&#8221; meinte sie, als ich sie kurz darauf in der Vorführzelle im Polizeipräsidium München besuchte. </p>
<h3>Dem Schuldner droht nur in folgenden Fällen die Festnahme :</h3>
<ul>
<li>wenn er nicht zur Abgabe der <a href="http://www.ent-schuldigung.de/offenbarungseid/">eidesstattlichen Versicherung </a>erscheint</li>
<li>
eine Geldstrafe nicht bezahlt (Ersatzfreiheitsstrafe)</li>
<li>
ein Ordnungsgeld trotz Androhung nicht begleicht (in einem Zivilrechtlichen Verfahren wurde zu einem bestimmten Verhalten unter Zwangsgeldandrohung verurteilt). </li>
</ul>
<p>Bei einer Verhaftung wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung wird der Schuldner unmittelbar nach Abgabe eidesstattlichen Versicherung entlassen. </p>
<p>Handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe bleibt der Schuldner grundsätzlich in Haft, bis die Geldstrafe verbüßt oder die Geldstrafe bezahlt ist. Dabei entspricht ein Tag Haft einem Tagessatz (die Geldstrafe wird vom Gericht mit der Anzahl der Tagessätze und Höhe des einzelnen Tagessatzes angegeben). Bei einer offenen Strafe von 90 Tagessätzen bedeutet dies 90 Tage Haft. </p>
<p>In vielen Fällen ist die Ersatzfreiheitsstrafe unnötig, da die Möglichkeit besteht, mit der Staatsanwaltschaft Zahlungserleichterungen in Form einer Zahlungsfrist oder einer Ratenzahlung zu vereinbaren (§ 42 StGB). Wenn es allerdings so weit ist, dass der Schuldner bereits festgenommen wurde, ist die Verhandlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft eher gering. Hier hilft nur noch, wenn Verwandte den Rest der Geldstrafe schnellstmöglich bezahlen. </p>
<p>Meine Mandantin hatte Glück. Sie hatte einen Geldbetrag bei sich, der einen guten Teil der Geldstrafe abdeckte. Da sie zudem nachweisbar schwer erkrankt war und darlegen konnte, dass sie aufgrund schwerer Schicksalsschläge kaum in der Lage war, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, konnte ich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, sie wieder auf freien Fuß zu setzen. Eine Nacht musste sie allerdings in Haft bleiben, da aufgrund des  Oktoberfesttrubels die Freigabeerklärung, die meine Mandantin zu unterschreiben hatte, nicht mehr rechtzeitig an sie übergeben werden konnte. </p>
<blockquote><div class="info"><strong>Tipp : es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Sollten Sie wegen einer offenen Geldstrafe angemahnt werden, melden Sie sich unbedingt bei der Staatsanwaltschaft und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung !</strong></div>
</blockquote>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn Kleingläubiger den Schuldenbereinigungsplan blockieren</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Dec 2011 13:34:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gläubigervergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Kleingläubiger]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenbereinigungsplan]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige Gläubiger sind hartnäckiger als andere. Gerade Inhaber kleinerer Forderungen stellen sich oft quer und verhindern durch ihre Ablehnung das Zustandekommen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Dass ist gerade dann sehr bitter, wenn bereits fast alle übrigen Gläubiger dem Plan zugestimmt haben. Diesen &#8220;Kleingläubigern&#8221; mit einer höheren Teilzahlung entgegenzukommen bringt wenig, da dann die anderen Gläubiger ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einige Gläubiger sind hartnäckiger als andere. Gerade Inhaber kleinerer Forderungen stellen sich oft quer und verhindern durch ihre Ablehnung das Zustandekommen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Dass ist gerade dann sehr bitter, wenn bereits fast alle übrigen Gläubiger dem Plan zugestimmt haben. Diesen &#8220;Kleingläubigern&#8221; mit einer höheren Teilzahlung entgegenzukommen bringt wenig, da dann die anderen Gläubiger ihre Zustimmung wiederrufen. Bleibt dem Schuldner nur noch der Weg in die <a href="http://www.ent-schuldigung.de/schuldenbereinigung/privatinsolvenz/" title="Hinweise zur Privatinsolvenz">Privatinsolvenz </a>? </strong><br />
<span id="more-955"></span></p>
<div align="center"><a href="http://www.flickr.com/photos/ceasedesist/5005199536/" title="Head in hands von ceasedesist bei Flickr"><img src="https://farm5.staticflickr.com/4080/5005199536_a4b26f8ff7.jpg" width="500" height="375" alt="Head in hands"></a></div>
<p>Bild Quelle : &#8220;ceased&#8221; via flickr, creative Commons</p>
<p>Wir betreuten einen jungen Mann, der nur zwei Gläubiger hatte. Es bestanden Steuerforderungen (Steuerschätzung) aus einer gescheiterten Selbständigkeit in einer Größenordnung von 25.000 EUR und lediglich eine weitere Forderung über 538,41 EUR die von einem Inkassounternehmen durchgesetzt werden sollte. Das Finanzamt stimmt dem Plan zu, der eine Einmalzahlung vorsah. Doch auch durch mehrfache Anrufe ließ sich die Inkassofirma nicht dazu bewegen, dem Plan zuzustimmen. Der Hinweis, dass im Insolvenzverfahren voraussichtlich gar nichts für die Gläubiger übrig bleiben würde, beeindruckte die Inkassofirma nicht. Sie wollten lediglich auf die angefallenen Zinsen verzichten. Das wiederum hätte das Finanzamt nicht mitgemacht, weil dann das Inkassounternehmen eine viel höhere Quote bekommen hätte. Der außergerichtliche Plan war damit gescheitert.</p>
<h2>Warum sind gerade Kleingläubiger so hartnäckig ?</h2>
<p>Da Inhaber von kleinen Forderungen haben in einem Insolvenzverfahren ohnehin keine Chancen auf Auszahlung eines Geldbetrags, der die Mühe der Forderungsanmeldung rechtfertigen würde. Außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne orientieren sich an den Zahlungen, die der Gläubiger auch im Insolvenzverfahren erhalten würde. Dies ist für Kleingläubiger auch nicht attraktiv. Daher bleibt ihnen im Schuldenbereinigungsverfahren nur die Möglichkeit &#8220;Sand ins Getriebe&#8221; zu streuen und die Zustimmung zu verweigern. Die Zustimmung lassen sie sich dann durch die Berücksichtigung mit einer höheren Quote erkaufen. </p>
<p>Das wissen auch viele Schuldner und versuchen bereits vorab mit den &#8220;Kleingläubigern&#8221; Vereinbarungen zu treffen, so dass diese später nicht mehr im Schuldenbereinigungsplan beteiligt sind. So können diese später auch nicht den Plan &#8220;sabotieren&#8221;.</p>
<h2>Alternative : Zustimmungsersetzung durch das Gericht</h2>
<p>Im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gelten andere Regeln als beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan : </p>
<ul>
<li>schweigt ein Gläubiger auf den Plan, gilt das als Zustimmung</li>
<li>verweigert ein oder mehrere Gläubiger die Zustimmung, kann das Gericht die Zustimmung ersetzen</li>
</ul>
<p>Voraussetzung für die Zustimmungsersetzung ist, dass :</p>
<ol>
<li>von der Kopfzahl der Gläubiger mehr als die Hälfte zugestimmt hat &#8211; und -</li>
<li>
auch von der Summe der Gläubiger mehr als die Hälfte zugestimmt hat &#8211; und &#8211; </li>
<li>der Gläubiger durch den Plan nicht schlechter gestellt wird, als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens</li>
</ol>
<p>Der Schuldner muss also einen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren stellen und ausdrücklich mitteilen, dass ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gewünscht wird. Dabei sollte dem Gericht auch mitgeteilt werden, aus welchen Gründen die Erwartung besteht, dass der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan Erfolg haben wird. Sollte das Gericht die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ablehnen, hat der Schuldner auch die Möglichkeit seinen Insolvenzantrag zurückzunehmen. </p>
<p>Wir haben für unseren Mandanten diesen Weg gewählt. Das Gericht hat den Gläubigern bereits ein vorläufiges Vollstreckungsverbot ausgesprochen und die Pläne versandt. Wenn der Plan durch das Gericht festgestellt wird, hat dies die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs. </p>
<p><strong>Haben Sie Probleme mit Kleingläubigern ? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in der Kommentarfunktion !</strong></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Inkasso &#8211; 75 % der Schuldner fühlen sich bedroht</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/inkasso-75-der-schuldner-fuhlen-sich-bedroht/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 16:01:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounternehmen regelrecht bedroht (75 % der Verbraucher nach Studie der Verbraucherzentrale vom 01.12.2011). Ankündigunen wie „Bedenken Sie, dass ein Schuldtitel 30 Jahre lang zu Zwangsvollstreckungen hinsichtlich Ihres Eigentums, zu Lohn- oder Rentenpfändungen führen kann“ oder der Hinweis, dass die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounternehmen regelrecht bedroht (75 % der Verbraucher nach Studie der Verbraucherzentrale vom 01.12.2011). Ankündigunen wie „Bedenken Sie, dass ein Schuldtitel 30 Jahre lang zu Zwangsvollstreckungen hinsichtlich Ihres Eigentums, zu Lohn- oder Rentenpfändungen führen kann“ oder der Hinweis, dass die Vollstreckung durch „Verhaftung betrieben werden kann“ oder die Drohung ein Detektiv werde sich  über die wirtschaftlichen Verhältnisse „längerfristig und intensiv“ einen Überblick verschaffen bringen viele Verbraucher dazu aus Angst vor Unannehmlichkeiten auch fragwürdige Forderungen zu bezahlen.<br />
<span id="more-943"></span></p>
<h2>Oft sind nicht nur die Hauptforderungen selbst, sondern auch die Gebühren der Inkassofirmen fragwürdig. </h2>
<p></br></p>
<blockquote><p>&#8220;Inkassounternehmen verlangen durchschnittlich deutlich mehr Gebühren für ihre Tätigkeit als die zulässigen Höchstgebühren, an die Rechtsanwälte gesetzlich für die Inkassotätigkeit gebunden sind.&#8221;</p></blockquote>
<p>Stellt die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht fest. Durch die zusätzlichen Inkassogebühren stiegen die Kosten um durchschnittlich 52 %. In einem Fall stieg die Forderung von ursprünglich <strong>67,41 EUR auf 7.316,56 EUR </strong>an, eine Steigerung von 10.754 %.</p>
<p>Die Studie warnt vor unseriösen Vergleichsangeboten. Diese seien in vielen Fällen mit der Anerkennung der Hauptforderung verbunden. Auf diese Weise werden unberechtigte Forderungen in berechtigte umgewandelt, ohne dass dies dem Verbraucher in vielen Fällen bewust wird. </p>
<p>Quelle : <a href="http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Inkasso-Auswertung-vzbv-2011.pdf">http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Inkasso-Auswertung-vzbv-2011.pdf</a></p>
<h2>Nahezu zeitgleich hat der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. eine Liste mit 10 Prüfsteinen für seriöse Inkassounternehmen vorgestellt : </h2>
<p></br></p>
<blockquote>
<ol>
<li>Die Inkassotätigkeit ist eine gesetzlich geregelte Rechtsdienstleistung. Der Gesetzgeber hat sie im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an strenge Auflagen verknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen, müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben genannten Voraussetzungen zutreffen.</li>
<li>    Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück.</li>
<li>
    Inkassounternehmen suchen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Dazu erinnern sie den säumigen Zahler – in aller Regel zunächst schriftlich – an seine Zahlungsverpflichtungen.</li>
<li>
    Hat ein Verbraucher Einwände gegen eine Forderung, sollte er diese dem Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Unternehmen werden darauf selbstverständlich reagieren.</li>
<li>
    Die dem Gläubiger entstandenen Inkassokosten sind Teil des Verzugsschadens, den der säumige Schuldner diesem ersetzen muss.</li>
<li>
    Zwar sind Inkassounternehmen als Kaufleute frei darin, welche Höhe der Vergütung sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren. Der Schuldner muss aber nur das zahlen, was sich im Rahmen »des Üblichen und Angemessenen« bewegt. Von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist eine Anlehnung an das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelte Gebührensystem der Rechtsanwälte. Über dessen Struktur kann man sich zum Beispiel im Internet jederzeit informieren.</li>
<li>
    Der BDIU verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung. Verstößt ein Mitglied dagegen, praktiziert der BDIU verschiedene Sanktionsmöglichkeiten – von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.</li>
<li>
    Verbraucher, die ein Problem mit der Inkassosachbearbeitung eines BDIU-Mitgliedsunternehmens haben, können sich mit ihren Fragen vertrauensvoll an die Beschwerdestelle des BDIU wenden.</li>
<li>    Bei Beschwerden zur Inkassosachbearbeitung fordert der BDIU das Mitgliedsunternehmen zu einer Stellungnahme auf. Anschließend teilt der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung des Sachverhalts mit, die durchaus von der Meinung seines Mitglieds abweichen kann.</li>
<li>    Die Mitgliedsunternehmen des BDIU sind in einer Mitgliederliste auf www.inkasso.de veröffentlicht. Nicht zuletzt wegen der strengen Kontrolle über die Berufsausübung gilt die Mitgliedschaft im BDIU auch als ein Gütesiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Quelle : <a href="http://www.inkasso.de/inkassowirtschaft/10punkte/index.html">http://www.inkasso.de/inkassowirtschaft/10punkte/index.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Girokonto für Jedermann &#8211; Gesetzesinitiative des Bundeslandes Hamburg</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/girokonto-fur-jedermann-gesetzesinitiative-des-bundeslandes-hamburg/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/girokonto-fur-jedermann-gesetzesinitiative-des-bundeslandes-hamburg/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 06:16:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bank]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch auf Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Jedermannkonto]]></category>
		<category><![CDATA[Konto]]></category>

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		<description><![CDATA[Ohne ein Konto ist man vom modernen Wirtschaftsleben faktisch ausgeschlossen. Selbst der Bezug von Sozialleistungen gestaltet sich ohne Bankverbindung schwierig. Bargeldlose Zahlungen sind der Standart. Dem Vermieter oder künftigen Arbeitgeber kein Konto angeben zu können wirkt zumindest suspekt. Wenn alle Überweisungen am Bankschalter einbezahlt werden müssen, entstehen hohe Zusatzkosten. Das Problem entsteht dadurch, dass für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne ein Konto ist man vom modernen Wirtschaftsleben faktisch ausgeschlossen. Selbst der Bezug von Sozialleistungen gestaltet sich ohne Bankverbindung schwierig. Bargeldlose Zahlungen sind der Standart. Dem Vermieter oder künftigen Arbeitgeber kein Konto angeben zu können wirkt zumindest suspekt. Wenn alle Überweisungen am Bankschalter einbezahlt werden müssen, entstehen hohe Zusatzkosten. </p>
<p>Das Problem entsteht dadurch, dass für die Banken die Kontoführungsgebühren alleine nicht kostendeckend sind. Die Bank verdient entweder an der Überziehung des Kontos oder an der Möglichkeit dem Kunden weitere Finanzprodukte verkaufen zu können. Viele Kunden sind für die Bank einfach nicht lohnend. Zudem fällt für Rücklastschriften ein hoher Verwaltungsaufwand an. Die Banken sind daher daran interessiert, &#8220;schlechte&#8221; Kunden zu entsorgen. Hier hat sich der Begriff „Schalterhygiene“ herausgebildet. </p>
<h2>Empfehlung „Girokonto für Jedermann“</h2>
<p>Bislang sind die Banken nicht verpflichtet, jedem ein Konto zu eröffnen. Sie können sich die Kunden frei aussuchen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat zwar bereits 1995 eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ abgegeben. Danach sollen die Kreditinstituten jeder Person, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und auch bei Überschuldung, ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitzuhalten (sogenanntes Jedermannkonto). Diese Empfehlung ist leider jedoch nicht rechtlich bindend ! </p>
<h2>P-Konto</h2>
<p>Auch die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto bedeuten lediglich, dass ein bereits <b>bestehendes</b> Konto umgewandelt werden kann. Ein Anspruch auf ein neues Konto nach derzeitiger Rechtslage besteht nicht. </p>
<h2>Hamburger Gesetzesentwurf</h2>
<p>Diese Lücke soll jetzt durch den Gesetzesentwurf des Landes Hamburg geschlossen werden. </p>
<blockquote><p>
&#8220;Der Gesetzesantrag verfolgt das Ziel, einen subjektiven Anspruch auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen für jedermann einzuführen, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. &#8230;&#8221; </p></blockquote>
<p>Zudem sollen die Kosten der Kontoführung eines P-Kontos geregelt werden.<br />
<a href="http://www.f-sb.de/download/girokontoinitiativehh_2011.pdf"><br />
Link zum Gesetzesentwurf</a></p>
<p>Sicherlich reicht eine Selbstverpflichtung der Banken nicht aus. Wir begrüßen daher die Initiative und werden über den weiteren Verlauf des Gesetzesvorhabens berichten. </p>
<blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Der Weg zur raschen Restschuldbefreiung öffnet sich nur unter Bedingungen&#8221;</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/der-weg-zur-raschen-restschuldbefreiung-offnet-sich-nur-unter-bedingungen/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/der-weg-zur-raschen-restschuldbefreiung-offnet-sich-nur-unter-bedingungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 12:52:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Reform InsO]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzreform]]></category>
		<category><![CDATA[Schnarrenberger]]></category>

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		<description><![CDATA[Anlässlich der Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim Deutschen Insolvenzverwalterkongress am 28. Oktober 2011 in Berlin wurden neue Einzelheiten des geplanten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Verbraucherinsolvenz bekannt. Verkürzung der Wohlverhaltensphase Wie berichtet soll künftig der Schuldner bereits nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangen können, wenn er 25% der Gläubigerforderung befriedigt. &#8220;Schuldner erhalten die faire [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich der Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim Deutschen Insolvenzverwalterkongress am 28. Oktober 2011 in Berlin wurden neue Einzelheiten des geplanten Gesetzentwurfs zur Neuordnung der <a href="http://www.ent-schuldigung.de/schuldenbereinigung/privatinsolvenz/">Verbraucherinsolvenz </a>bekannt.<br />
<span id="more-923"></span></p>
<h2>Verkürzung der Wohlverhaltensphase</h2>
<p>Wie berichtet soll künftig der Schuldner bereits nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangen können, wenn er 25% der Gläubigerforderung befriedigt. </p>
<blockquote><p>&#8220;Schuldner erhalten die faire Chance, sich innerhalb eines fest definierten und überschaubaren Zeitraumes ernsthaft für eine Befriedigung der Gläubiger einzusetzen und dabei gegebenenfalls auch überobligatorische Leistungen zu erbringen. Der Schuldner kann – wozu er bislang keine Veranlassung hatte – zum Beispiel auf Teile seines unpfändbaren Einkommens oder Vermögens verzichten, durch Annahme eines Nebenjobs sein pfändbares Einkommen erhöhen oder ein Verwandtendarlehen in Anspruch nehmen. Insbesondere bei einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen Tätigkeit können Überschüsse anfallen, die natürlich den Gläubigern zugeführt werden können.</p>
<p>Wie wir alle wissen, honoriert die Insolvenzordnung bislang solche besondere Anstrengungen des Schuldners nicht. Das Anreizmodell setzt demgegenüber das Signal, dass es sich für Schuldner lohnen kann, einen Teil des Bergs der Verbindlichkeiten aktiv abzutragen.&#8221; </p></blockquote>
<h2>Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre</h2>
<p>Neu ist, dass die Dauer der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre verkürzt werden soll, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten gezahlt hat. </p>
<h2>Stärkung der Gläubigerrechte</h2>
<p>Folgende geplante Regelungen sollen die Rechte der Gläubiger stärken : </p>
<ul>
<li>Gläubiger können künftig jederzeit Versagungsanträge stellen, nicht nur im Schlusstermin</li>
<li>Werden Versagungsgründe erst nach dem Schlusstermin bekannt, soll ein Antrag innerhalb einer Überlegungsfrist von sechs Monaten nach Kenntnis vom Versagungsgrund gestellt werden können</li>
<li>Erweiterung der Versagungsgründe um die Tatbestände Betrug und Untreue </li>
<li>Abschaffung des Lohnabtretungsprivilegs, um Rechte der ungesicherten Gläubiger zu stärken</li>
</ul>
<p>Weiter sollen das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgeschafft werden. Der Schuldner kann die gerichtliche Zustimmungsersetzung bereits im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren beantragen. </p>
<p>Die Prüfung ob Versagungsgründe vorliegen, soll bereits bei Eröffnung durch das Gericht geprüft werden, nicht erst im Schlusstermin. </p>
<p><strong>Quelle : </strong><a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2011/20111101_Deutscher_Insolvenzverwalterkongress_2011.html?nn=1477162">http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2011/20111101_Deutscher_Insolvenzverwalterkongress_2011.html?nn=1477162</a></p>
<p>Derzeit liegt aber noch kein Gesetzesentwurf vor, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wir werden weiter berichten. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab 01.01.2012 kein Pfändungsschutz für Sozialleistungen (ohne P-Konto)</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/ab-01-01-2012-kein-pfandungsschutz-fur-sozialleistungen-ohne-p-konto/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/ab-01-01-2012-kein-pfandungsschutz-fur-sozialleistungen-ohne-p-konto/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 10:22:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bank]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Tipp]]></category>
		<category><![CDATA[Harz IV]]></category>
		<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändung]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsschutzkonto]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialleistungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ent-schuldigung.de/?p=915</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von dieser Möglichkeit machen viele Leistungsempfänger auch seit Jahren Gebrauch. In der Regel ergibt sich bereits aus dem Betreff der Überweisung, dass es sich um eine Sozialleistung handelt. Ansonsten reichte es aus, der Bank den Leistungsbescheid vorzulegen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit können Sozialleistungen (nach § 55 SGB I) 14 Tage lang auch bei einer bestehenden Kontopfändung abgehoben werden. Von dieser Möglichkeit machen viele Leistungsempfänger auch seit Jahren Gebrauch. In der Regel ergibt sich bereits aus dem Betreff der Überweisung, dass es sich um eine Sozialleistung handelt. Ansonsten reichte es aus, der Bank den Leistungsbescheid vorzulegen. </p>
<div class="achtung">Ab dem 01.01.2012 tritt diese Regelung außer Kraft. Ein Schutz ist dann nur noch über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich. </div>
<p><br/></p>
<blockquote><div class="info">Betroffene sollten ihr Konto bereits vor dem 01.01.2012 in ein P-Konto umwandeln. Wenn ein erhöhter Sockelbedarf besteht, ist eine Bescheinigung erforderlich, die von einer Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder dem Leistungsträger selbst ausgestellt werden kann. In der Regel wird der Leistungsbescheid selbst von den Banken nicht akzeptiert.</div>
</blockquote>
<p>Der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, der auch Caritas und Rotes Kreuz angehören, rechnet mit einer stark zunehmenden Nachfrage an diesen Bescheinigungen. Die Schuldnerberatungsstellen seien aber durch diese zusätzliche Aufgabe weiter überlastet. </p>
<p>Quelle : <a href="http://www.f-sb.de/download/pkono_erhebungagsbv_2011.pdf ">http://www.f-sb.de/download/pkono_erhebungagsbv_2011.pdf </a></p>
<blockquote>
<div align="center"><b><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/pkonto.pdf">Zusammenfassung zum Herunterladen und weitergeben</a></b></div>
</blockquote>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		<title>K1 Magazin : &#8220;Top Ten Tipps gegen Überschuldung&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 07:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
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		<category><![CDATA[k1 Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Schulden]]></category>
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		<description><![CDATA[Heute wird der Beitrag &#8220;Top Ten Tipps gegen Überschuldung&#8221; auf &#8220;Kabel 1&#8243; ausgestrahlt, bei dem ich mitgewirkt habe. Da ich nicht jeden Tag vor der Kamera stehe, bin ich etwas nervös. Aber ich hoffe auf´s Beste und freue mich über Ihre Kommentare. Quelle Bild: http://www.kabeleins.de/tv/k1-magazin# Update : Die Sendung im Internet : bei Kabel 1 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/10/k1-ankuendigung.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/10/k1-ankuendigung.jpg" alt="K1-Magazin Programmankündigung" title="k1-ankuendigung" width="348" height="238" class="alignright size-full wp-image-903" /></a><br />
Heute wird der Beitrag &#8220;Top Ten Tipps gegen Überschuldung&#8221; auf &#8220;Kabel 1&#8243; ausgestrahlt, bei dem ich mitgewirkt habe. Da ich nicht jeden Tag vor der Kamera stehe, bin ich etwas nervös. Aber ich hoffe auf´s Beste und freue mich über Ihre Kommentare.</p>
<p>Quelle Bild: <a href="http://www.kabeleins.de/tv/k1-magazin#">http://www.kabeleins.de/tv/k1-magazin#</a></p>
<p>Update : Die Sendung im Internet : <a href="http://www.kabeleins.de/tv/k1-magazin/videos/clip/top-10-tipps-ueberschuldung-1.46082">bei Kabel 1</a></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		<title>Schrottlaube reicht für Austauschpfändung des Autos nicht aus</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/schrottlaube-reicht-fur-austauschpfandung-des-autos-nicht-aus/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 09:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Austauschpfändung]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein an sich unpfändbarer Gegenstand (weil z.B. für die Berufsausübung erforderlich) kann in der Zwangsvollstreckung dann durch den Gläubiger verwertet werden, wenn dieser dem Schuldner einen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellt. Nicht jeder Schuldner ist natürlich begeistert, wenn ihm der Gläubiger für den Audi TT 1,8 T Roadster/Cabrio eine alte Rostlaube vors Haus stellt. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein an sich unpfändbarer Gegenstand (weil z.B. für die Berufsausübung erforderlich) kann in der Zwangsvollstreckung dann durch den Gläubiger verwertet werden, wenn dieser dem Schuldner einen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellt. Nicht jeder Schuldner ist natürlich begeistert, wenn ihm der Gläubiger für den Audi TT 1,8 T Roadster/Cabrio eine alte Rostlaube vors Haus stellt. </p>
<blockquote><p>Die Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges ist nur zulässig, wenn das Ersatzstück eine annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer wie das gepfändete Fahrzeug aufweist. Das ist dann nicht der Fall, wenn das gepfändete Kraftfahrzeug neun Jahre alt mit einer Laufleistung von 50.000 km, das Ersatzstück dagegen 19 Jahre alt mit einer Laufleistung von 200.000 km ist.</p>
<div class="urteil"><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=a23d534bf338100d1dae8534e5e58103&#038;nr=57036&#038;pos=0&#038;anz=1">Beschluss des VII. Zivilsenats vom 16.6.2011 &#8211; VII ZB 114/09</a></div>
</blockquote>
<blockquote>
<strong>
Mehr zu diesem und weiteren Themen finden Sie auch in unserem neuen eBook
<a href="http://www.schuldner-anwalt.de/survival">
Überlebenstechniken für Schuldner
</a>
</strong>
</blockquote>
&nbsp;
<a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MSwxLDAsaHR0cDovL3d3dy5zY2h1bGRuZXItYW53YWx0LmRlL3N1cnZpdmFs">test</a>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Miehler bei &#8220;K1 Magazin&#8221;</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/unser-interview-fur-k1-magazin/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 12:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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		<category><![CDATA[Magazin]]></category>
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		<category><![CDATA[Überschuldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern hatten wir in der Kanzlei und der näheren Umgebung die Aufnahmen zu &#8220;K1 Magazin&#8221; zum Thema &#8220;Top Ten Tipps gegen Überschuldung&#8221;. Nach der anfänglichen Nervosität fand ich erstaunlich, wie &#8220;relativ&#8221; gelassen ich die Aufnahmen in der Münchner Fußgängerzone überstanden habe. Auch wenn es riesig Spaß gemacht hat (vielen Dank an das Filmteam) &#8211; nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/10/interview.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/10/interview.jpg" alt="Interview für K1 Magazin" title="Interview" width="214" height="276" class="alignright size-full wp-image-880" /></a><br />
Gestern hatten wir in der Kanzlei und der näheren Umgebung die Aufnahmen zu &#8220;K1 Magazin&#8221; zum Thema &#8220;Top Ten Tipps gegen Überschuldung&#8221;. </p>
<p>Nach der anfänglichen Nervosität fand ich erstaunlich, wie &#8220;relativ&#8221; gelassen ich die Aufnahmen in der Münchner Fußgängerzone überstanden habe. Auch wenn es riesig Spaß gemacht hat (vielen Dank an das Filmteam) &#8211; nach insgesamt 4,5 Stunden war ich ziemlich erleichtert als alles &#8220;im Kasten&#8221; war.<br />
&nbsp;<br />
Der Beitrag wird am <strong>11.10.2011 um 22:15 </strong>in der Sendung &#8220;K1 Magazin&#8221; ausgestrahlt. Keine Sorge der Beitrag dauert keine 4,5 Stunden, sondern nur ca. 10 Minuten. </p>
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		</item>
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		<title>Ersatzfreiheiststrafe droht &#8211; Wie verhalte ich mich richtig ?</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/ersatzfreiheiststrafe/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 10:15:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzfreiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>

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		<description><![CDATA[Geldstrafen nehmen unter den Schulden eine gewisse Sonderstellung ein. Nur wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Wegen anderer Schulden droht dem Schuldner allenfalls nur dann Haft, wenn er sich weigert die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft unabhängig von der Höhe des Tagessatzes. Die Geldstrafe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geldstrafen nehmen unter den Schulden eine gewisse Sonderstellung ein. Nur wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Wegen anderer Schulden droht dem Schuldner allenfalls nur dann Haft, wenn er sich weigert die <a href="http://www.ent-schuldigung.de/offenbarungseid/">Eidesstattliche Versicherung</a> abzugeben. </p>
<p>Bei der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft unabhängig von der Höhe des Tagessatzes. Die Geldstrafe wird nach Anzahl der Tagessätze mal Höhe des Tagessatzes ausgeurteilt, zB. 90 Tagessätze, den Tagessatz zu 100,00 EUR. Dies wäre dann eine Geldstrafe von insgesamt 9.000,00 EUR oder 90 Tage Ersatzhaft.</p>
<p>Geldstrafen sind wegen ihres Strafcharakters auch von der Restschuldbefreiung im <a href="http://www.ent-schuldigung.de/schuldenbereinigung/privatinsolvenz/">Verbraucherinsolvenzverfahren </a>ausgeschlossen. Das bedeutet, auch wenn der Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit sechsjähriger Wohlverhaltensphase durchlaufen und das Gericht Restschuldbefreiung gewährt hat, ist die Schuld nicht erloschen. </p>
<p>Aufgrund des Strafcharakters ist es auch nicht möglich, über die Höhe des Schuldbetrages zu verhandeln. Möglich ist es allerdings, eine Ratenvereinbarung zu treffen. Zuständig ist die jeweilige Staatsanwaltschaft. </p>
<p>Wenn der Schuldner nicht in der Lage die Geldstrafe aufzubringen, besteht die Möglichkeit, die Geldstrafe abzuarbeiten („Schwitzen statt sitzen“).</p>
<p>Spätestens dann, wenn Ihnen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe androht wird, sollten Sie sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung oder das Abarbeiten der Geldstrafe anbieten. Sobald Sie sich in Haft befinden, ist die Staatsanwaltschaft gegenüber Ratenzahlungsangeboten nicht sonderlich zugänglich. </p>
<p>Für die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe erhalten Sie keine Ladung, sondern Sie werden unangekündigt von der Polizei „einkassiert“. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann im offenen Vollzug erfolgen. Das bedeutet, dass der Schuldner unter Tags seiner Arbeit nachgehen kann und sich danach in der Justizvollzugsanstalt einfinden muss. Ein Rechtsanspruch auf Verlegung in den offenen Vollzug gibt es allerdings nicht.</p>
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		</item>
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		<title>Haushaltsbuch vs. Budget für Schuldenabbau</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/haushaltsbuch-vs-budget-fur-schuldenabbau/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 08:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich persönlich bin kein großer Freund des Haushaltsbuches. Ich kenne kaum jemanden, der ein Haushaltsbuch tatsächlich über einen längeren Zeitraum durchgehalten hätte. Es ist einfach zu umständlich und benötigt zu viel Disziplin jede Ausgabe einzeln zu notieren. In einer Familie möchte man vielleicht auch nicht unbedingt jede Ausgabe vor den prüfenden Blicken des Partners ins [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/09/haushaltsbuch.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/09/haushaltsbuch.jpg" alt="Haushaltsbuch" title="haushaltsbuch" width="338" height="226" class="alignleft size-full wp-image-869" /></a>Ich persönlich bin kein großer Freund des Haushaltsbuches. Ich kenne kaum jemanden, der ein Haushaltsbuch tatsächlich über einen längeren Zeitraum durchgehalten hätte. Es ist einfach zu umständlich und benötigt zu viel Disziplin jede Ausgabe einzeln zu notieren. In einer Familie möchte man vielleicht auch nicht unbedingt jede Ausgabe vor den prüfenden Blicken des Partners ins Haushaltsheft eintragen müssen, um sich dann dem Vorwurf der Verschwendung ausgesetzt zu sehen. </p>
<p>Auch halte ich den Nutzen eines Haushaltsbuches für gering. Tatsächlich begrenzt es die Ausgaben &#8211; aus dem einfachen Grund, dass man nicht einen neuen Eintrag schreiben muss. Das Haushaltsbuch gibt nur einen Rückblick über bereits vergangene Ausgaben – aber die sind Geschichte. Das Geld ist weg und daran ändert auch das Haushaltsbuch nichts.</p>
<p>Es gibt natürlich viele elektronische Varianten des Haushaltsbuchs, die Ihnen Ihre Ausgaben statistisch auswerten. Sie können sehr schön sehen, in welchen Lebensbereichen Sie zu viel Geld ausgegeben haben. Ich gebe zu, dass elektronische Haushaltsbücher auf dem PC oder dem iPad durchaus ihren Reiz haben und mich auch einige Zeit beschäftigt haben. Letztlich war der Nutzen im Verhältnis zur aufgewendeten Zeit sehr gering. Sinnvoller ist es, seine Zeit dafür zu verwenden, die Einnahmen zu erhöhen oder die Ausgaben zu reduzieren.</p>
<p>Ich möchte Ihnen keinesfalls ein Haushaltsbuch ausreden. Ich halte nur die Relation zwischen Aufwand und Nutzen für sehr gering. </p>
<p>Sinnvoll halte ich es allerdings, sich am Monatsanfang Gedanken über die in diesem Monat anfallenden Ausgaben zu machen (Budget). </p>
<p>Während das Haushaltsbuch die Vergangenheit analysiert, blickt das Budget in die Zukunft : was habe ich nächsten Monat zur Verfügung und welche Ausgaben stehen an ?</p>
<p>Bewährt hat es sich, in klammen Situationen den Bedarf an Bargeld gleich zu Monatsanfang zu ermitteln, abzuheben und für die kommenden Wochen bis zum nächsten Monat in jeweils getrennten Briefumschlägen aufzubewahren. Für jede Woche ist ein Umschlag mit dem vorher festgelegten Betrag vorgesehen. Die Aufteilung in „Wochen“ schafft einen leichten Überblick. Nicht verbrauchtes Geld kann dann zum „Notfallpolster“ zugefügt werden oder dient für eine kleine „Luxusanschaffung“. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn sich Inkassounternehmen daneben benehmen</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/inkasso-noetigung/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 10:43:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Inkassofirma]]></category>
		<category><![CDATA[Nötigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Inkassounternehmen die Schuldner telefonisch spät abends bedrohen und ankündigen man würde Arbeitgeber, Nachbarn oder Verwandte über die Schulden informieren oder (bei Ausländern) die Ausländerbehörde einschalten sind zum Glück selten. Auch unangekündigte Hausbesuche von Inkassomitarbeitern, die den Anschein eines &#8220;offiziellen&#8221; Auftrages erwecken und Einlass in die Wohnung begehren sind Ausnahmen. Doch wie wehrt man sich als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Inkassounternehmen die Schuldner telefonisch spät abends bedrohen und ankündigen man würde Arbeitgeber, Nachbarn oder Verwandte über die Schulden informieren oder (bei Ausländern) die Ausländerbehörde einschalten sind zum Glück selten. Auch unangekündigte Hausbesuche von Inkassomitarbeitern, die den Anschein eines &#8220;offiziellen&#8221; Auftrages erwecken und Einlass in die Wohnung begehren sind Ausnahmen. </p>
<p><strong>Doch wie wehrt man sich als Schuldner ?</strong></p>
<p>Zunächst muss man sich als Schuldner bewusst machen, dass eine Inkassofirma keine Behörde ist und auch keine &#8220;amtlichen&#8221; Befugnisse hat. Niemand ist verpflichtet einen Inkassomitarbeiter in die Wohnung zu lassen. Bedrohungen durch einen Inkassomitarbeiter müssen Sie nicht hinnehmen. </p>
<p>Wenn Sie sich durch ein Inkassounternehmen bedroht fühlen können Sie:</p>
<ul>
<li>Strafanzeige wegen Nötigung erstatten (Lassen Sie den Sachverhalt aber bitte vorher prüfen !)</li>
<li>
Beschwerde beim zuständigen Landgericht einlegen (siehe unten)</li>
<li>
Beschwerde an den BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder.</li>
</ul>
<blockquote><p>Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Friedrichstraße 50–55, 10117 Berlin,<br />
Telefon: 030 / 2 06 07 36-0, Fax: 030 / 2 06 07 36-33)</p></blockquote>
<p>Das Landgericht ist für die Zulassung von Inkassounternehmen zuständig. Hier können Sie prüfen ob das Inkassounternehmen überhaupt eine Zulassung hat und welches Landgericht zuständig ist:<br />
<a href="http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/">http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/</a> </p>
<blockquote><p><strong><br />
Auf jeden Fall gilt : </strong></p>
<p>Unterschreiben Sie nichts unter dem Druck der Situation, sondern prüfen Sie was genau was Sie da eigentlich unterschreiben sollen. Lassen Sie sich helfen. Suchen Sie eine Verbraucherzentrale auf, wenden Sie sich an die Beratungsstelle des örtlichen Anwaltsvereins oder an eine offizielle Schuldnerberatungsstelle. </p></blockquote>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die SCHUFA Holding AG</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/schufa/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 12:15:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Handyvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kontoeröffnung]]></category>
		<category><![CDATA[Löschung]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Schufa Holding AG ist keine staatliche Organisation, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zu 65 Mio. Personen gesammelt hat. Die Schufa gibt Kreditinstituten und anderen Firmen Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person (Positiv- oder Negativmerkmale) weiter. (Bild Quelle : Schufa Holding AG) Ein negativer Schufaeintrag bedeutet Probleme, einen Kredit zu bekommen, einen Ratenzahlungskauf zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div align="left"><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2010/02/schufa.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2010/02/schufa.jpg" alt="Schild &quot;Schufa&quot; Quelle : Schufa Holding AG" title="Schufa" width="300" height="200" class="alignleft size-full wp-image-850" /></a></div>
<p>Die Schufa Holding AG ist keine staatliche Organisation, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zu 65 Mio. Personen gesammelt hat. Die Schufa gibt Kreditinstituten und anderen Firmen Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person (Positiv- oder Negativmerkmale) weiter. (Bild Quelle : Schufa Holding AG)</p>
<p>Ein negativer Schufaeintrag bedeutet Probleme, einen Kredit zu bekommen, einen Ratenzahlungskauf zu tätigen, ein Konto zu eröffnen oder auch nur einen Handyvertrag abzuschließen.</p>
<h3>Auskunftsanspruch</h3>
<p>Bis 30.03.2010 stellte die Schufa Eigenauskünfte mit 7,80 EUR in Rechnung. Nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes besteht jetzt einmal jährlich ein Anspruch des Bürgers auf eine <strong>kostenlose</strong> Auskunft über :</p>
<ul>
<li>die gespeicherten personenbezogenen Daten</li>
<li>den Scorewerte zu Ihrer Person</li>
<li>woher diese Daten stammen</li>
<li>an wen ihre Daten weitergegeben wurden (mit Name und Adresse).</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<div class="info">Über <a href="http://meineschufa.de/">www.meineSchufa.de</a> können Sie die Auskunft direkt anfordern. Weiter gibt es die Möglichkeit sich registrieren zu lassen und einen unbefristeten Onlinezugang für 18,50 EUR beantragen. Sie können dann jederzeit (nicht nur 1x im Jahr) und ohne weitere Kosten Ihre Einträge prüfen.</div>
<p><br/></p>
<p>Natürlich können Sie auch schriftlich per Post die Auskunft beantragen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) oder eine Kopie des Reisepasses <strong>und</strong> die Meldebescheinigung mit senden.</p>
<p align="center">
<p>Ein Formular für den schriftlichen Antrag können Sie hier herunterladen und ausdrucken :<br />
<a href="https://www.meineschufa.de/download.php?file=SCHUFA_Infoblatt-DU-Antrag-deutsch.pdf&amp;token=92887">Formular</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Einträge löschen </h3>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top" width="442">Daten über <strong>nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte</strong> einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide)</td>
<td valign="top" width="172">3 Jahre<br />
nach dem Jahr der Rückzahlung (= laufendes Jahr + 3 Jahre zum 31.12.)</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="442">Giro- und Kreditkartenkonten</td>
<td valign="top" width="172">Sofort, wenn das Konto aufgelöst wird</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="442">Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung (Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte)</td>
<td valign="top" width="172">nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<h3>So beantragen Sie die vorzeitige Löschung von Eidesstattlicher Versicherung und Haftbefehl : </h3>
<ol>
<li>Lassen Sie sich vom Gläubiger ein Erledigungsschreiben geben, sobald die Forderung erloschen ist.</li>
<li>Mit dem Erledigungsschreiben des Gläubigers beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht (an Ihrem Wohnsitz) den Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu löschen.</li>
<li>Das Amtsgericht teilt der SCHUFA Holding AG die vorgenommene Löschung nach etwa drei bis vier Wochen automatisch mit. Sie können die Löschung aber beschleunigen, indem Sie eine Kopie des Löschungsbescheides an folgende Adresse senden :</li>
</ol>
<p>SCHUFA Holding AG<br />
Verbraucherservicezentrum Hannover<br />
Postfach 56 40<br />
30056 Hannover</p>
<p>Mit einer schriftlichen Bestätigung des Gläubigers können Sie einzelne bei der Schufa gespeicherte Einträge als „erledigt“ markieren lassen, die die dann nach Ablauf der Löschungsfrist nicht mehr auftauchen.<br />
&nbsp;<br />
Unter engen Voraussetzungen können Forderungen vorzeitig aus dem Schufa Datenbestand gelöscht werden:</p>
<ul>
<li>die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,</li>
<li>der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,</li>
<li>die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,</li>
<li>es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.</li>
</ul>
<p>Trifft auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht zu, bleibt die Forderung als &#8220;Erledigt&#8221; bis zum Ende der Speicherfrist gespeichert.<br />
&nbsp;</p>
<h3>Unrichtige Einträge</h3>
<p>&nbsp;<br />
Falsche Einträge können Sie gegenüber der Schufa Holding AG monieren.</p>
<p>Schufa Holding AG<br />
Kormoranweg 5<br />
65201 Wiesbaden<br />
Telefon: 06 11/92 78-0<br />
Telefax: 06 11/92 78-109<br />
www.schufa.de<br />
&nbsp;</p>
<p>Legen Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches) in Kopie der Schufa vor. Die Schufa stellt regelmäßig zur Klärung eine Rückfrage an den betroffenen Vertragspartner, von dem die Meldung stammt. Nach Angaben der Schufa erfolgt die Anfrage beim Vertragspartner noch am gleichen Tag. Der betroffene Eintrag selbst wird mit einem Vermerk versehen, dass der Eintrag bestritten wurde.<br />
&nbsp;</p>
<p>Bei Problemen können Sie sich an den Schufa-Vertrauensmann wenden :<br />
&nbsp;<br />
Gernot W. H. Bickel<br />
c/o Schufa Holding AG<br />
Geschäftsstelle München<br />
Elsenheimerstraße 61<br />
80687 München<br />
Mail: Gernot.Bickel@schufa.de<br />
&nbsp;</p>
<h3>Verbraucherinsolvenz und Schufa</h3>
<p>&nbsp;<br />
Da die <a href="http://www.ent-schuldigung.de/welche-kosten-entstehen-bei-einer-privatinsolvenz/" title="Ablauf einer Privatinsolvenz">Verbraucherinsolvenz </a>veröffentlicht wird, erfährt natürlich auch die Schufa von dem Verfahren. Üblicherweise wird der Eintrag nach drei Jahren nach der Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Bei Berücksichtigung der Dauer der Wohlverhaltensberiode und des Insolvenzverfahrens selbst, muss der Schuldner damit rechnen, ca. 10 Jahre einen negativen Schufaeintrag zu haben.</p>
<div align="center"><a href="http://www.schuldner-anwalt.de/survival"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/12/Banner-schmal-ipad2.jpg" /></a></div><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MiwwLDAsaHR0cDovL3d3dy5zY2h1bGRuZXItYW53YWx0LmRlL3N1cnZpdmFs">JA</a>
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<p>&nbsp;</p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		<title>Schuldnerverzeichnis : auf der schwarzen Liste</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 09:01:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[eidestattliche Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldnerverzeichnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie kann ich Einträge im Schuldnerverzeichnis löschen ? Das Schuldnerverzeichnis wird bei dem Amtsgericht am Wohnsitzes des Schuldners geführt. In das Verzeichnis wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Haftanordnung nach § 901 ZPO eingetragen. Haft nach strafrechtlichen Vorschriften wird natürlich nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Das Verzeichnis ist öffentlich. Wer Auskunft will, muss ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie kann ich Einträge im Schuldnerverzeichnis löschen ?</strong></p>
<p>Das Schuldnerverzeichnis wird bei dem Amtsgericht am Wohnsitzes des Schuldners geführt. In das Verzeichnis wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Haftanordnung nach § 901 ZPO eingetragen. Haft nach strafrechtlichen Vorschriften wird natürlich nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.</p>
<p>Das Verzeichnis ist öffentlich. Wer Auskunft will, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Für Gläubiger reicht die Angabe „zum Zwecke der Zwangsvollstreckung“ aus. Die Daten des Schuldnerverzeichnisses werden von der Schufa und anderen Informationsdiensten abgeglichen. So erfährt auch die Schufa von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.</p>
<p>Die Einträge werden automatisch gelöscht, wenn seit Abgabe der eV oder der Haftanordnung drei Jahre verstrichen sind.</p>
<p><strong>Vorzeitige Löschung</strong></p>
<p>Wenn der Schuldner nachweist, dass der Gläubiger befriedigt ist, der eV oder Haftbefehl beantragt hat, wird der Eintrag im Schuldnerverzeichnis durch Antrag des Schuldners an das Vollstreckungsgericht auch vorzeitig gelöscht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top" width="307">
<p align="center"><strong>ausreichender Nachweis</strong></p>
</td>
<td valign="top" width="307">
<p align="center"><strong>kein ausreichender Nachweis</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="307">Bestätigung des Gläubigers, dass Vollstreckungsforderung vollständig beglichen wurde und Einverständnis mit der Löschung erteilt wurde</td>
<td valign="top" width="307">
<ul>
<li>Zahlungsbeleg</li>
<li>Quittung des Gerichtsvollziehers</li>
<li>Vorlage des vollstreckbaren Titels</li>
<li>Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass Anspruch vollständig beglichen wurde</li>
</ul>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Bestätigung des Gläubigers kann der Schuldner beim Gläubiger erbitten. Es macht Sinn, eine entsprechende Klausel bereits in einen Ratenzahlungsvergleich mit aufzunehmen, damit man nicht der Willkür des Gläubiges ausgesetzt ist.</p>
<p>Die Bearbeitung des Antrages dauert etwa zwei Wochen.</p>
<p>&nbsp;</p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schuldtilgung : &#8220;Gießkannenprinzip&#8221; als schlechteste Option</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 07:43:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gießkannenprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldtilgung]]></category>
		<category><![CDATA[Tilgung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn man als Schuldner mehrere Gläubiger (und keinen Druck) hat, ist das &#8220;Gießkannenprinzip&#8221; die schlechteste Möglichkeit seine Schulden zu Tilgen. Beim Gießkannenprinzip werden die zur Tilgung freien Beträge gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. &#160; Der Tilgungsbetrag wird bei den Gläubigern dabei zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die eigentliche Forderung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/09/giesskanne.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/09/giesskanne.jpg" alt="Gießkannenprinzig" title="giesskanne" width="390" height="288" class="alignleft size-full wp-image-824" /></a> Wenn man als Schuldner mehrere Gläubiger (und keinen Druck) hat, ist das &#8220;Gießkannenprinzip&#8221; die schlechteste Möglichkeit seine Schulden zu Tilgen. Beim Gießkannenprinzip werden die zur Tilgung freien Beträge gleichmäßig an die Gläubiger verteilt.<br />
&nbsp;</p>
<p>Der Tilgungsbetrag wird bei den Gläubigern dabei zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die eigentliche Forderung (Hauptforderung) verrechnet. Trifft der Schuldner eine andere Zahlungsbestimmung kann der Gläubiger die Annahme verweigern.<br />
&nbsp;<br />
Da sich die Zahlungen auf mehrere Gläubiger verteilen, wird bei den einzelnen Gläubigern nur die Kosten oder Zinsen bedient, aber die Hauptforderung nicht reduziert. Zinsen entstehen daher weiter aus dem vollen Betrag. </p>
<p>Wenn sich aber die Zahlung auf nur einen Gläubiger konzentriert (im Bild dargestellt durch den Hammer) ist der Erfolg viel &#8220;durchschlagender&#8221;. Die Hauptforderung kann schneller reduziert werden. Damit fallen in der nächsten Zinsperiode weniger Zinsen an. Sobald ein Gläubiger getilgt wurde, konzentriert sich der Schuldner auf den nächsten Gläubiger. Insgesamt lässt sich durch diese Vorgehensweise im Regelfall  einiges an Zinsen einsparen (Insbesondere wenn man sich zuerst auf den Gläubiger mit dem höchsten Zinssatz konzentriert). Gleichzeitig hat der Schuldner schneller den Eindruck, dass sich etwas bewegt, so dass er die Motivation leichter aufrecht erhalten kann. </p>
<p>Nach diesem Grundsatz funktioniert auch die in den USA verbreitete Strategie des &#8220;dept snowball&#8221;, bei der ebenfalls versucht wird, sich bei der Zahlung auf einen Gläubiger nach dem anderen zu konzentrieren.  </p>
<p>Siehe <a href="http://www.daveramsey.com/article/get-out-of-debt-with-the-debt-snowball-plan/">Dept snowball</a> (engl. Artikel) Ich werde über diesem Thema in näherer Zukunft noch schreiben. </p>
<p><strong>Natürlich funktioniert dieser Grundsatz nur dann, wenn sich nicht andere &#8220;Notwendigkeiten&#8221; ergeben ! </strong><br />
&nbsp;</p>
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