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	<title>Schuldnerberatung Miehler &#38; Müller Rechtsanwälte &#187; Thema</title>
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	<description>Informationen zu Entschuldung und Verbraucherinsolvenz</description>
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		<title>Die SCHUFA Holding AG</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 12:15:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunft]]></category>
		<category><![CDATA[Handyvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kontoeröffnung]]></category>
		<category><![CDATA[Löschung]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Schufa Holding AG ist keine staatliche Organisation, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zu 65 Mio. Personen gesammelt hat. Die Schufa gibt Kreditinstituten und anderen Firmen Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person (Positiv- oder Negativmerkmale) weiter. (Bild Quelle : Schufa Holding AG) Ein negativer Schufaeintrag bedeutet Probleme, einen Kredit zu bekommen, einen Ratenzahlungskauf zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div align="left"><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2010/02/schufa.jpg"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2010/02/schufa.jpg" alt="Schild &quot;Schufa&quot; Quelle : Schufa Holding AG" title="Schufa" width="300" height="200" class="alignleft size-full wp-image-850" /></a></div>
<p>Die Schufa Holding AG ist keine staatliche Organisation, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zu 65 Mio. Personen gesammelt hat. Die Schufa gibt Kreditinstituten und anderen Firmen Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person (Positiv- oder Negativmerkmale) weiter. (Bild Quelle : Schufa Holding AG)</p>
<p>Ein negativer Schufaeintrag bedeutet Probleme, einen Kredit zu bekommen, einen Ratenzahlungskauf zu tätigen, ein Konto zu eröffnen oder auch nur einen Handyvertrag abzuschließen.</p>
<h3>Auskunftsanspruch</h3>
<p>Bis 30.03.2010 stellte die Schufa Eigenauskünfte mit 7,80 EUR in Rechnung. Nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes besteht jetzt einmal jährlich ein Anspruch des Bürgers auf eine <strong>kostenlose</strong> Auskunft über :</p>
<ul>
<li>die gespeicherten personenbezogenen Daten</li>
<li>den Scorewerte zu Ihrer Person</li>
<li>woher diese Daten stammen</li>
<li>an wen ihre Daten weitergegeben wurden (mit Name und Adresse).</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<div class="info">Über <a href="http://meineschufa.de/">www.meineSchufa.de</a> können Sie die Auskunft direkt anfordern. Weiter gibt es die Möglichkeit sich registrieren zu lassen und einen unbefristeten Onlinezugang für 18,50 EUR beantragen. Sie können dann jederzeit (nicht nur 1x im Jahr) und ohne weitere Kosten Ihre Einträge prüfen.</div>
<p><br/></p>
<p>Natürlich können Sie auch schriftlich per Post die Auskunft beantragen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) oder eine Kopie des Reisepasses <strong>und</strong> die Meldebescheinigung mit senden.</p>
<p align="center">
<p>Ein Formular für den schriftlichen Antrag können Sie hier herunterladen und ausdrucken :<br />
<a href="https://www.meineschufa.de/download.php?file=SCHUFA_Infoblatt-DU-Antrag-deutsch.pdf&amp;token=92887">Formular</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Einträge löschen </h3>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top" width="442">Daten über <strong>nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte</strong> einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide)</td>
<td valign="top" width="172">3 Jahre<br />
nach dem Jahr der Rückzahlung (= laufendes Jahr + 3 Jahre zum 31.12.)</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="442">Giro- und Kreditkartenkonten</td>
<td valign="top" width="172">Sofort, wenn das Konto aufgelöst wird</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="442">Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung (Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte)</td>
<td valign="top" width="172">nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<h3>So beantragen Sie die vorzeitige Löschung von Eidesstattlicher Versicherung und Haftbefehl : </h3>
<ol>
<li>Lassen Sie sich vom Gläubiger ein Erledigungsschreiben geben, sobald die Forderung erloschen ist.</li>
<li>Mit dem Erledigungsschreiben des Gläubigers beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht (an Ihrem Wohnsitz) den Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu löschen.</li>
<li>Das Amtsgericht teilt der SCHUFA Holding AG die vorgenommene Löschung nach etwa drei bis vier Wochen automatisch mit. Sie können die Löschung aber beschleunigen, indem Sie eine Kopie des Löschungsbescheides an folgende Adresse senden :</li>
</ol>
<p>SCHUFA Holding AG<br />
Verbraucherservicezentrum Hannover<br />
Postfach 56 40<br />
30056 Hannover</p>
<p>Mit einer schriftlichen Bestätigung des Gläubigers können Sie einzelne bei der Schufa gespeicherte Einträge als „erledigt“ markieren lassen, die die dann nach Ablauf der Löschungsfrist nicht mehr auftauchen.<br />
&nbsp;<br />
Unter engen Voraussetzungen können Forderungen vorzeitig aus dem Schufa Datenbestand gelöscht werden:</p>
<ul>
<li>die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,</li>
<li>der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,</li>
<li>die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,</li>
<li>es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.</li>
</ul>
<p>Trifft auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht zu, bleibt die Forderung als &#8220;Erledigt&#8221; bis zum Ende der Speicherfrist gespeichert.<br />
&nbsp;</p>
<h3>Unrichtige Einträge</h3>
<p>&nbsp;<br />
Falsche Einträge können Sie gegenüber der Schufa Holding AG monieren.</p>
<p>Schufa Holding AG<br />
Kormoranweg 5<br />
65201 Wiesbaden<br />
Telefon: 06 11/92 78-0<br />
Telefax: 06 11/92 78-109<br />
www.schufa.de<br />
&nbsp;</p>
<p>Legen Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches) in Kopie der Schufa vor. Die Schufa stellt regelmäßig zur Klärung eine Rückfrage an den betroffenen Vertragspartner, von dem die Meldung stammt. Nach Angaben der Schufa erfolgt die Anfrage beim Vertragspartner noch am gleichen Tag. Der betroffene Eintrag selbst wird mit einem Vermerk versehen, dass der Eintrag bestritten wurde.<br />
&nbsp;</p>
<p>Bei Problemen können Sie sich an den Schufa-Vertrauensmann wenden :<br />
&nbsp;<br />
Gernot W. H. Bickel<br />
c/o Schufa Holding AG<br />
Geschäftsstelle München<br />
Elsenheimerstraße 61<br />
80687 München<br />
Mail: Gernot.Bickel@schufa.de<br />
&nbsp;</p>
<h3>Verbraucherinsolvenz und Schufa</h3>
<p>&nbsp;<br />
Da die Verbraucherinsolvenz veröffentlicht wird, erfährt natürlich auch die Schufa von dem Verfahren. Üblicherweise wird der Eintrag nach drei Jahren nach der Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Bei Berücksichtigung der Dauer der Wohlverhaltensberiode und des Insolvenzverfahrens selbst, muss der Schuldner damit rechnen, ca. 10 Jahre einen negativen Schufaeintrag zu haben.</p>
<div align="center"><a href="http://www.schuldner-anwalt.de/survival"><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/2011/12/Banner-schmal-ipad2.jpg" /></a></div><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MiwwLDAsaHR0cDovL3d3dy5zY2h1bGRuZXItYW53YWx0LmRlL3N1cnZpdmFs">JA</a>
<br></br>
<p>&nbsp;</p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktuelle Links zu Verbraucherschutz, Schulden und Inso</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/aktuelle-links-zu-verbraucherschutz-schulden-und-inso/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/aktuelle-links-zu-verbraucherschutz-schulden-und-inso/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2011 07:23:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lastschrift]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsabschluss]]></category>

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		<description><![CDATA[Konkludente Genehmigung einer Lastschrift &#160; Rechtslupe setzt sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 26. Juli 2011 – XI ZR 197/10 zum Thema &#8220;Konkludente Genehmigung einer Lastschrift&#8221; auseinander. Hintergrund ist, dass der Insolvenzverwalter / Treuhänder die Genehmigung einer Lastschrift durch den Schuldner und den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verhindern kann, indem er solchen Belastungsbuchungen widerspricht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Konkludente Genehmigung einer Lastschrift</h2>
<p>&nbsp;<br />
Rechtslupe setzt sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 26. Juli 2011 – XI ZR 197/10 zum Thema &#8220;Konkludente Genehmigung einer Lastschrift&#8221; auseinander. Hintergrund ist, dass der Insolvenzverwalter / Treuhänder die Genehmigung einer Lastschrift durch den Schuldner und den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verhindern kann, indem er solchen Belastungsbuchungen widerspricht. Das ist nur dann möglich, wenn die Lastschriftbuchungen nicht bereits von dem Lastschriftschuldner (Schuldner) genehmigt worden sind.<br />
&nbsp;<br />
<a href="http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/kapitalanlagerecht/32451-332451">Rechtslupe.de</a><br />
&nbsp;</p>
<h2>Schuldenerlass durch private Krankenversicherung</h2>
<p>&nbsp;<br />
Interessante Mitteilung zur Übernahme der privaten Krankenversicherung durch die Sozialbehörden, den Erlass der nicht von den Sozialbehörden übernommenen Rückstände und der hierzu geplanten gesetzlichen Regelung.<br />
&nbsp;<br />
<a href="http://widge.de/news/pkv-erlaesst-beduerftigen-die-schulden.htm">Verbraucherschutzportal für private Krankenversicherungen</a><br />
&nbsp;</p>
<h2>Gesetzesentwurf zu Vertragsabschlüssen am Telefon</h2>
<p>&nbsp;<br />
Rechtsanwalt Ferner berichtet zu einem Gesetzesentwurf des Bundesrates, der verhindern soll, dass Verbrauchern am Telefon Verträge untergeschoben werden sollen. Dies würde die Rechte von Verbrauchern stärken.<br />
&nbsp;<br />
<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/07/gesetzentwurf-kein-vertragsschluss-mehr-am-telefon-ohne-bestatigung/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">Kanzlei Ferner</a><br />
&nbsp;</p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ablauf einer aussergerichtlichen Schuldenbereinigung</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/ablauf-einer-aussergerichtlichen-schuldenbereinigung/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/ablauf-einer-aussergerichtlichen-schuldenbereinigung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Nov 2010 11:18:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenbereinigungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist Voraussetzung um Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Wie läuft das Verfahren ab ? An dem aussergerichtlichen Schuldenbereinigunsplan sind der Schuldner, die Gläubiger und wir als eine nach § 305 InsO geeignete Person (Rechtsanwalt) beteiligt. Auf der Grundlage der Informationen des Schuldners schreiben wir die Gläubiger an, um anzuzeigen, dass ein Schuldenbereinigunsverfahren durchgeführt werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist Voraussetzung um Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Wie läuft das Verfahren ab ?</b></p>
<p>An dem aussergerichtlichen Schuldenbereinigunsplan sind der Schuldner, die Gläubiger und wir als eine nach § 305 InsO geeignete Person (Rechtsanwalt) beteiligt. </p>
<p>Auf der Grundlage der Informationen des Schuldners schreiben wir die Gläubiger an, um anzuzeigen, dass ein Schuldenbereinigunsverfahren durchgeführt werden soll und bitten um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe. </p>
<p>Auf Grundlage der mitgeteilten Forderunghöhe wird ein Angebot zur Abzahlung der Schulden (Schuldenbereinigunsplan) erstellt und an alle Gläubiger versendet. Wenn einzelne Gläubiger dem Plan nicht zustimmen oder die Vollstreckung gegen den Schuldner betreiben, ist der Plan gescheitert. Der Schuldner erhält von uns dann die notwendige Bescheinigung, die mit dem Insolvenzantrag dem Gericht vorgelegt werden muss. </p>
<p>Der Ablauf lässt sich wie folgt darstellen : </p>
<p><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/Schuldenbereinigungplan.jpg" alt="Ablauf einer aussgergerichtlichen Schuldenbereinigung" /></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (Übersicht)</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/ablauf-eines-verbraucherinsolvenzverfahrens-ubersicht/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/ablauf-eines-verbraucherinsolvenzverfahrens-ubersicht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 09:28:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Ablauf]]></category>
		<category><![CDATA[Übersicht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Übersichten, die ich über das Verbraucherinsolvenzverfahren im Internet gefunden habe, konnten mich bislang nicht überzeugen. Die Darstellung ist natürlich vereinfacht und soll lediglich dem groben Überblick dienen. Sie können die Übersicht über das Verbraucherinsolvenzverfahren auch als PDF-Datei herunterladen : Übersicht Verbraucherinsolvenz Schuldenberatung &#124; Schuldenbereinigung &#124; Verbraucherinsolvenz - Miehler &#038; Müller Rechtsanwälte GbR München]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/ablaufverbraucherinso.jpg" alt="Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens " /></p>
<p>Die Übersichten, die ich über das Verbraucherinsolvenzverfahren im Internet gefunden habe, konnten mich bislang nicht überzeugen. Die Darstellung ist natürlich vereinfacht und soll lediglich dem groben Überblick dienen.</p>
<p>Sie können die Übersicht über das Verbraucherinsolvenzverfahren auch als PDF-Datei herunterladen :<br />
<a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/Ablaufverbraucherinsolvenz.pdf">Übersicht Verbraucherinsolvenz</a></p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenskostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/verfahrenskostenstundung-im-verbraucherinsolvenzverfahren/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/verfahrenskostenstundung-im-verbraucherinsolvenzverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:29:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Eröffnungsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Obliegenheitsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrenskostenstundung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, durch das die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, wird der Insolvenzantrag des Schuldners &#8220;mangels Masse&#8221; abgewiesen. Bei der Verfahrenskostenstundung ist einiges zu beachten. Antrag auf Verfahrenskostenstundung Der Antrag auf Verfahrenskostenstundung wird mit dem Eröffnungsantrag verbunden. Wenn die Verfahrenskosten gestundet werden, kann das Verfahren nicht &#8220;mangels Masse&#8221; abgewiesen werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, durch das die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, wird der Insolvenzantrag des Schuldners &#8220;mangels Masse&#8221; abgewiesen. Bei der Verfahrenskostenstundung ist einiges zu beachten.</strong></p>
<h2>Antrag auf Verfahrenskostenstundung</h3>
<p>Der Antrag auf Verfahrenskostenstundung wird mit dem Eröffnungsantrag verbunden. Wenn die Verfahrenskosten gestundet werden, kann das Verfahren nicht &#8220;mangels Masse&#8221; abgewiesen werden. Im Antrag muss der Schuldner bestätigen, dass keine Versagungsgründe des § 290 Abs.1 Nr. 1 und 3 InsO vorliegen. </p>
<p><strong>Achtung:</strong> Aktuell erweitert der Bundesgerichtshofs (BGH) seine Rechtsprechung und wendet die Versagung auch auf weitere nicht ausdrücklich genannte Verstöße an. </p>
<h2>Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung</h2>
<p>Die Verfahrenskosten werden aus der Masse vorrangig ausgeglichen. Soweit keine Masse vorhanden ist, würden die Verfahrenskosten grundsätzlich in die Restschuldbefreiung fallen. Die gestundeten Verfahrenskosten sind aber gesetzlich von der Restschuldbefreiung <a href="http://www.ent-schuldigung.de/restschuldbefreiung-gilt-nicht-fur/">ausgenommenen</a>. Auch nach erteilter Restschuldbefreiung werden daher die noch offenen Verfahrenskosten geschuldet. </p>
<h2>Aufhebung der Verfahrenskostenstundung</h2>
<p>Auch <strong>ohne einen Gläubigerantrag</strong> kann das Gericht jederzeit bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen des Schuldners die Stundung aufheben (§ 4c InsO). Kann der Schuldner in diesem Fall die Verfahrenskosten nicht vorstrecken, wird das Verfahren nach § 207 InsO eingestellt. </p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann brauche ich eine Bescheinigung für das P-Konto ?</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/wann-brauche-ich-eine-bescheinigung-fur-das-p-konto/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 12:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Bescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kontopfändung]]></category>
		<category><![CDATA[P-Konto]]></category>
		<category><![CDATA[Sockelbetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Einrichtung eines P-Kontos steht dem Kontoinhaber ein pfändungsfreier Betrag von 1.028.,89 EUR automatisch zu. Eine zusätzliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Bescheinigung bei Unterhaltspflichtigen Wer mehr will, z.B. wegen Unterhaltspflichten, muss seinen Bedarf nachweisen (aufgestockter Sockelbetrag). Neben den institutionellen Schuldnerberatungsstellen, die aber überlaufen sind, kann auch der Sozialleistungsträger, der Arbeitgeber, die Familienkassen oder ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Einrichtung eines <a href="http://www.ent-schuldigung.de/pfandungsschutz-fur-konten-p-konto/">P-Kontos</a> steht dem Kontoinhaber ein pfändungsfreier Betrag von 1.028.,89 EUR automatisch zu. Eine zusätzliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. </p>
<h3>Bescheinigung bei Unterhaltspflichtigen</h3>
<p>Wer mehr will, z.B. wegen Unterhaltspflichten, muss seinen Bedarf nachweisen (aufgestockter Sockelbetrag). Neben den institutionellen Schuldnerberatungsstellen, die aber überlaufen sind, kann auch der Sozialleistungsträger, der Arbeitgeber, die Familienkassen  oder ein <strong>Rechtsanwalt </strong>die Bescheinigung ausstellen. </p>
<p>Die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird oder für die der Schuldner/Kontoinhaber Leistungen nach SGB II oder XII entgegennimmt, erhöht den Pfändungsfreibetrag um derzeit auf 387,22 €. Jede weitere Person wird mit jeweils 215,73 € berücksichtigt. Die Beträge wurden zum 01.07.2011 angepasst.</p>
<h3>Eine Bescheinigung ist auch notwendig bei :</h3>
<ul>
<li>einmaligen Sozialleistungen </li>
<li>wiederkehrende Sozialleistungen (die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen), </li>
<li>Kindergeld </li>
<li>andere Sozial(geld)leistungen für Kinder (§ 850k Abs. 2, 5 ZPO-2010)</li>
</ul>
<p>Wenn der aufgestockte Sockelbetrag nicht ausreicht, kann ein individueller Freigabeantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO gestellt werden. </p>
<p><strong>Update : Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch über P-Konto !<br />
</strong></p>
<blockquote>
<div align="center"><b><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/pkonto.pdf">Zusammenfassung zum Herunterladen und weitergeben</a></b></div>
</blockquote>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Restschuldbefreiung und Ehepartner</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 11:06:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Ehe]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererstattungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[verheiratet]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung des Schuldners wirkt grundsätzlich nur für ihn selbst. In der Praxis wirkt sich das Verfahren auch auf den Ehegatten des Schuldners aus : die Verfahrenskosten für die Verbraucherinsolvenz können erst dann gestundet werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Schuldner die Kosten nicht tragen kann, da der Schuldner einen Anspruch gegen den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung des Schuldners wirkt grundsätzlich nur für ihn selbst. In der Praxis wirkt sich das Verfahren auch auf den Ehegatten des Schuldners aus :</strong></p>
<ul>
<li>die Verfahrenskosten für die Verbraucherinsolvenz können erst dann gestundet werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Schuldner die Kosten nicht tragen kann, da der Schuldner einen Anspruch gegen den Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss nach § 1360a Abs.4 BGB hat.</li>
<li>Steuererstattungsansprüche des Schuldners werden vom Treuhänder eingezogen. Dies betrifft bei Zusammenveranlagung auch die Erstattungsansprüche des Ehepartner. Der Ehepartner kann aber eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben, wonach die Steuererstattungsansprüche geteilt werden sollen. </li>
<li>Haben die Ehegatten gemeinsame Schulden, werden die Gläubiger an den Ehegatten herantreten, der kein Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet hat. Hat der Ehegatte dann an den Gläubiger gezahlt, bestehen keine Ersatzansprüche (Gesamtschuldnerausgleich) gegen den Schuldner, weil auch diese unter die Restschuldbefreiung fallen (§ 301 Abs.2 S.2 InsO).	</li>
</ul>
<p>Besonderheiten gelten, wenn Eheleute nicht den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sondern Gütergemeinschaft vereinbart haben. Hier sollten sich die Eheleute in jedem Fall beraten lassen. </p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		<title>Restschuldbefreiung: Was bedeutet das?</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 22:21:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jens A. Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Beipiel]]></category>
		<category><![CDATA[pfändbares Einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsfreigrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungstabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Wohlverhaltensphase]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der Restschuldbefreiung verpflichtet sich der Schuldner für die Dauer von 6 Jahren (sog. Wohlverhaltenphase) seine pfändbaren Forderungen aus seinem Arbeitseinkommen oder seinem Gewinn an einen Treuhänder abzuführen. Im Gegenzug erhält der Schuldner die Möglichkeit, dass ihm nach der Wohlverhaltensphase, die dann noch bestehenden Schulden erlassen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Restschuldbefreiung ist ein wichtiger Grund für Schuldner ein Insolvenzverfahren anzustreben.</p>
<p>Im Rahmen der Restschuldbefreiung verpflichtet sich der Schuldner für die Dauer von 6 Jahren (sog. Wohlverhaltenphase) seine pfändbaren Forderungen aus seinem Arbeitseinkommen oder seinem Gewinn an einen Treuhänder abzuführen. Im Gegenzug erhält der Schuldner die Möglichkeit, dass ihm nach der Wohlverhaltensphase, die dann noch bestehenden Schulden erlassen werden.</p>
<blockquote><p><strong>Ein Beispiel:</strong></p>
<p>Ein Schuldner hat Schulden in Höhe aus EUR 100.000,00. Von seinem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von EUR 1.500,00 muss ein alleinstehender Schuldner einen Betrag in Höhe von EUR 340,60 an den Treuhänder abführen. Bei dem Betrag in Höhe von EUR 340,60 handelt es sich um den pfändbaren Teil seines Einkommens. Der pfändbare Teil des Einkommens ist abhängig von der Höhe des Einkommens sowie von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.</p>
<p>In 6 Jahren steht somit ein Betrag in Höhe von EUR 24.523,20 für die Gläubiger und die Kosten des Treuhänders zur Verfügung. Es verbleibt somit eine Restschuld in Höhe von mindestens EUR 75.476,80.  Diese Restschuld kann dem Schuldner auf Antrag erlassen werden. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung der Restschuldbefreiung weitere Voraussetzungen vorliegen müssen. Siehe &#8220;Keine Restschuldbefreiung&#8221; und &#8220;Obliegenheiten des Schuldners.&#8221;  Bei dem Beipiel handelt es sich um eine vereinfachte Berechnung, die in Details von der Rechtslage abweicht.</p></blockquote>
<p>Nähere Einzelheiten teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.</p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		<title>Unterhaltsansprüche in der Verbraucherinsolvenz</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 20:39:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherinsolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Unterhaltsansprüche, die vor dem Eröffnungsbeschluss über die Verbraucherinsolvenz entstanden sind, zählen zu den Insolvenzforderungen. Nach dem Eröffungsbeschluss kann daher nicht mehr aus diesen Unterhaltsrückständen vollstreckt werden. Siehe Beitrag zu Pfändungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahren. Wenn aber Unterhaltsansprüche nach dem Eröffnungsbeschluss neu entstehen, fallen diese nicht in die Insolvenz, der Schuldner ist dann auch nicht vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unterhaltsansprüche, die <strong>vor dem Eröffnungsbeschluss</strong> über die Verbraucherinsolvenz entstanden sind, zählen zu den Insolvenzforderungen. Nach dem Eröffungsbeschluss kann daher nicht mehr aus diesen Unterhaltsrückständen vollstreckt werden. </p>
<p>Siehe Beitrag zu<a href="http://www.ent-schuldigung.de/besuch-vom-gerichtsvollzieher-nach-eroffnung-der-insolvenz/"> Pfändungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahren</a>. </p>
<p>Wenn aber Unterhaltsansprüche <strong>nach dem Eröffnungsbeschluss neu </strong>entstehen, fallen diese nicht in die Insolvenz, der Schuldner ist dann auch nicht vor der Vollstreckung geschützt. Als Neugläubiger können Unterhaltsgläubiger vielmehr während des laufenden Insolvenzverfahrens in die nach § 850d ZPO erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners vollstrecken (§ 114 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO). Diese &#8220;Neuforderungen&#8221; fallen auch nicht unter die Restschuldbefreiung. </p>
<p>Siehe auch : <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=en&#038;nr=13904">BAG-Entscheidung vom 17.9.2009 &#8211; 6 AZR 369/08</a> </p>
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		<title>Restschuldbefreiung trotz rechtkräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ?</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 11:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[rechtskräftige Verurteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubte Handlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Straftat der Steuerhinterziehung ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung. Daher kann sind auch die nachgeforderten Beträge von der Restschuldbefreiung umfasst. Bundesfinanzhof (BFH) VII R 6/07 v. 19.08.2008 Grundsätzlich fallen Forderungen aus unerlaubten Handlungen nicht unter die Restschuldbefreiung. Hinweise zur Versagung der Restschuldbefreiung Das Finanzamt fand es da naheliegend, dass Nachforderungen wegen einer Steuerhinterziehung, zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Straftat der Steuerhinterziehung ist <strong>keine </strong>vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung. Daher kann sind auch die nachgeforderten Beträge von der Restschuldbefreiung umfasst. </p>
<div class="urteil">Bundesfinanzhof (BFH) VII R 6/07 v. 19.08.2008 </div>
<p><br/><br />
Grundsätzlich fallen Forderungen aus unerlaubten Handlungen nicht unter die Restschuldbefreiung. <a href="http://www.ent-schuldigung.de/keine-restschuldbefreiung/">Hinweise zur Versagung der Restschuldbefreiung</a></p>
<p>Das Finanzamt fand es da naheliegend, dass Nachforderungen wegen einer Steuerhinterziehung, zu der auch noch eine rechtkräftige Verurteilung des Schuldners vorlag, ebenfalls eine unerlaubte Handlung darstellen und  daher nicht unter die Restschuldbefreiung fallen. Das hätte zur Folge, dass nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode, in der die Zwangsvollstreckung unzulässig ist, das Finanzamt weiter vollstrecken könnte. </p>
<p>Nach Auffassung des BFH handelt sich aber bei Nachforderungen aus Steuerhinterziehung um eigenständige, dem öffentlichen Recht zuzurechnende Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Hier gelten die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen nicht.  Steueransprüche entstehen nach eigenen Regeln und werden nicht wie zivilrechtliche Ansprüche durchgesetzt. Deshalb stellen Forderungen aus seiner Steuerhinterziehung nach Ansicht des BFH keine Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung dar. </p>
<p>Die Straftat der Steuerhinterziehung ist auch nicht in dem abschließenden Katalog der §§ 290 und 302 InsO enthalten, in dem alle Ausschließungsgründe für die Versagung der Restschuldbefreiung enthalten sind. </p>
<p><strong>Trotzdem sollte man sich nicht zu früh freuen. Die unrichtigen Angaben gefährden gleichwohl die Restschuldbefreiung!</strong> siehe : <a href="http://www.ent-schuldigung.de/steuerhinterziehung/">Steuerhinterziehung als Stolperstein in der Privatinsolvenz</a> </p>
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		<title>Mietrückstände / Mietschulden</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 20:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrückstand]]></category>
		<category><![CDATA[Mietschuld]]></category>
		<category><![CDATA[Räumung]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Mietrückstände sind für den Schuldner besonders gefährlich, da diese zur Kündigung der Wohnung und einer (teuren) Räumungsklage führen können. Es gibt hier zwei Möglichkeiten : der Mieter hat zwei mal aufeinander folgend die Miete nicht rechtzeitig gezahlt und ist insgesamt mit mindestens einer Miete in Verzug §§ 543 Abs. 2 Nr.3a, 569 Abs.3 BGB (Bsp.: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mietrückstände sind für den Schuldner besonders gefährlich, da diese zur Kündigung der Wohnung und einer (teuren) Räumungsklage führen können. Es gibt hier zwei Möglichkeiten :</p>
<ul>
<li>der Mieter hat <b>zwei mal aufeinander folgend</b> die Miete nicht rechtzeitig gezahlt und ist insgesamt mit <strong>mindestens einer Miete</strong> in Verzug §§ 543 Abs. 2 Nr.3a, 569 Abs.3 BGB (Bsp.: Miete für Januar und Februar nicht bezahlt)</li>
<li>der Mieter ist länger als zwei Monate <strong>insgesamt </strong>mit einem Betrag in Verzug, der gleich oder mehr als <strong>zwei</strong> Monatsmieten ist §§ 543 Abs. 2 Nr.3a BGB. (Bsp.: über sechs Monate jeden Monat 50,00 EUR Miete zu wenig gezahlt. Miete beträgt 300,00 EUR) Der zweite Fall tritt gerne bei einer unberechtigten Mietminderung ein.
</ul>
<p>Der Vermieter kann den Mieter allerdings nicht einfach vor die Türe setzen, sondern muss auf Räumung klagen. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind bedingt durch den relativ hohen Streitwert nicht ganz unerheblich. Die Kosten muss im Fall der Verurteilung der Mieter tragen. Es kommt dazu, dass der Schuldner in der Regel bei dieser Art von Räumungsklagen keine Prozesskostenhilfe erhält. Auch die Kosten der Räumung selbst können enorm sein. Diese werden zwar zunächst vom Vermieter vorgestreckt, treffen aber später den Schuldner. </p>
<p>Daher gilt : </p>
<ul>
<li>Mietschulden nach Möglichkeit vermeiden und lieber die Zahlung anderer Forderungen zurückstellen</li>
<li>bei Zugang der Kündigung schnell reagieren. Falls möglich, die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen den Vermieter erklären</li>
<li>die Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Räumungsklage beim Schuldner alle Rückstände des Mieters vollständig bezahlt werden (&#8220;Zahlen schafft Frieden&#8221;). Suchen Sie daher sofort das für Sie zuständige Wohnungsamt auf, da die Mietschulden unter Umständen übernommen werden können. Lassen Sie sich beraten. In München wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Migration </li>
<li>Räumungsfrist bei Gericht beantragen (vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung)</li>
<li>wenn alle Stricke reißen, kann noch ein Antrag auf Räumungssschutz versucht werden, diese sind allerdings bis auf wenige Härtefälle (Suizidgefahr, Geburt eines Kindes zum beabsichtigten Räumungstermin) erfolglos. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin gestellt werden. </li>
</ul>
<p>Besser ist es daher, Mietschulden auf jeden Fall zu vermeiden ! Mit dem in diesem Fall sicherlich vorhandenen Negativvermerk bei der Schufa ist es schwer, eine neue Wohnung zu finden. </p>
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		</item>
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		<title>Restschuldbefreiung gilt nicht für &#8230;.</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 23:51:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jens A. Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
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		<category><![CDATA[Ordnungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubte Handlung]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige Verbindlichkeiten werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Diese bestehen daher auch noch nach Gewährung der Restschuldbefreiung fort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:</p>
<ol>
<li>
<div>Verbindlichkeiten  des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung,  sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses  Rechtsgrundes angemeldet hatte;</div>
</li>
<li>
<div><a href="http://www.ent-schuldigung.de/geldstrafen-in-der-verbraucherinsolvenz/">Geldstrafen</a>, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie  solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer  Geldzahlung verpflichten;</p>
</div>
</li>
<li>
<div>Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens.</p>
<p>Diese Forderungen bestehen somit auch noch nach Abschluss des Verfahrens und trotz Bewilligung der Restschuldbefreiung fort.</p>
</div>
</li>
</ol>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Restschuldbefreiung</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/keine-restschuldbefreiung/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 23:38:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jens A. Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[falsche Angaben]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubigerbenachteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzstraftat]]></category>
		<category><![CDATA[Mitwirkungspflichten]]></category>
		<category><![CDATA[unangemessene Verbindlichkeiten begründen]]></category>
		<category><![CDATA[unrichtige Angaben]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensverschwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Versagung der Restschuldbefreiung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gründe, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im  Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn</p>
<ol>
<li>
<div>der  Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des  Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,</div>
</li>
<li>﻿﻿der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung  des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob  fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine  wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten,  Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an  öffentliche Kassen zu vermeiden,﻿</li>
<li>in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des  Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner  Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 versagt worden  ist,</li>
<li>
<div>der  Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des   Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob   fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch   beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet   oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner   wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert   hat,</p>
</div>
</li>
<li>
<div>der Schuldner während des  Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder  Mitwirkungspflichten nach diesem  Gesetz vorsätzlich oder grob  fahrlässig verletzt hat (siehe auch <a href="http://www.ent-schuldigung.de/restschuldbefreiung-obwohl-tatigkeit-nicht-angegeben-wurde/">Nichtangabe der Aufnahme einer Tätigkeit</a>) oder</div>
</li>
<li>der  Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden  Verzeichnissen  seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger  und der gegen  ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob  fahrlässig unrichtige  oder unvollständige Angaben gemacht hat.</li>
</ol>
<dl>
<dd>
<div></div>
</dd>
</dl>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Restschuldbefreiung in 6 Jahren</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/restschuldbefreiung-in-6-jahren/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 23:18:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jens A. Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[6-Jahres-Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohlverhaltensphase]]></category>

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		<description><![CDATA[6-Jahres-Frist (sog. Wohlverhaltensphase) beginnt erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>﻿﻿﻿Zeit ist Geld. Dies gilt insbesondere im Verbraucherinsolvenzverfahren.</p>
<p>Eine Restschuldbefreiung kann erst 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt werden.</p>
<p>Dies bedeutet, dass die 6-Jahres-Frist während des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nicht läuft.</p>
<p>In Fällen, in denen Schuldner keine Zahlung(en) leisten können, scheitert in der Regel eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Es ist dann besonders wichtig, dass es zügig zu einer Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens kommt. Erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gerichtlicher Beschluss) beginnt die 6-Jahres-Frist.</p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beratungshilfe und außergerichtliche Schuldenbereinigung</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/beratungshilfe-und-ausergerichtliche-schuldenbereinigung/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/beratungshilfe-und-ausergerichtliche-schuldenbereinigung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 14:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Plan]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenberatung]]></category>

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		<description><![CDATA[Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die der Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) ähnlich ist. Die Kosten des Rechtsanwalts für die Beratung oder eine außergerichtliche Tätigkeit werden von der Staatskasse getragen. Der Mandant hat einen Eigenanteil von 10,00 EUR an den Rechtsanwalt zu bezahlen. Voraussetzungen für die Beratungshilfe]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die der Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) ähnlich ist. Die Kosten des Rechtsanwalts für die Beratung oder eine außergerichtliche Tätigkeit werden von der Staatskasse getragen. Der Mandant hat einen Eigenanteil von 10,00 EUR an den Rechtsanwalt zu bezahlen. </p>
<h2>Voraussetzungen für die Beratungshilfe </h2<br />
Der Rechtssuchende kann persönlich bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. </p>
<p><a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/daten/00514/index.php">Rechtsantragstelle Amtsgericht München</a></p>
<p>Beachten Sie bei der Antragstellung : </p>
<ul>
<li>Bringen Sie Ihre Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnung, SGB II Bescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag &#8230;) mit. Damit vermeiden Sie, dass nochmals Unterlagen nachgefordert werden. Bei Vorlage eines Sozialhilfebescheides sind weitere Nachweise nicht erforderlich.
</li>
<li>Beachten Sie die Öffnungszeiten. Es empfiehlt sich frühzeitig zu erscheinen und sich sogleich in die Warteliste einzutragen, damit Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Der Aufruf erfolgt nach der Warteliste. Werdende Mütter und Behinderte werden aber bevorzugt vorgelassen.</li>
</ul>
<p>Die Beratungshilfe umfasst lediglich die <b>außergerichtliche</b> Vertretung bis zur Erteilung der Bescheinigung nach § 305 InsO. Die Antragstellung für die Verbraucherinsolvenz, Stundung der Verfahrenskosten und Antrag auf Restschuldbefreiung werden nicht mehr von der Beratungshilfe getragen. Diese Kosten müssen, da insoweit auch keine Prozesskostenhilfe gewährt wird, vom Antragsteller selbst aufgebracht werden. </p>
Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Pfändungsschutz für Konten (P-Konto)</title>
		<link>http://www.ent-schuldigung.de/pfandungsschutz-fur-konten-p-konto/</link>
		<comments>http://www.ent-schuldigung.de/pfandungsschutz-fur-konten-p-konto/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 13:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Thema]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ent-schuldigung.de/?p=34</guid>
		<description><![CDATA[Ab dem 01.07.2010 können Schuldner ihr bereits bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Ein Betrag in Höhe von 1.028,89 EUR genießt dann Pfändungsschutz und kann nicht vollstreckt werden. Dies ist insbesondere für Selbständige von Vorteil, weil deren Einkünfte nicht, wie die von Arbeitnehmern bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt waren. Voraussetzungen für die Umwandlung des Kontos [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 01.07.2010 können Schuldner ihr bereits bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Ein Betrag in Höhe von 1.028,89 EUR genießt dann Pfändungsschutz und kann nicht vollstreckt werden. Dies ist insbesondere für Selbständige von Vorteil, weil deren Einkünfte nicht, wie die von Arbeitnehmern bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt waren. </p>
<h2>Voraussetzungen für die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto </h2>
<ol>
<li>Es kann nur <b>ein</b> Pfändungsschutzkonto geführt werden. Bei mehreren P-Konten kann der Gläubiger den Pfändungsschutz für ein Konto gerichtlich aufheben lassen.</li>
<li>Das P-Konto wird nur auf Antrag des Schuldners eingerichtet. Der Schulnder muss daher von sich aus tätig werden.</li>
</ol>
<h2>Erhöhung des pfändungsfreien Betrages </h2>
<p>Bei Leistungen nach dem SGB II, SGB XII sowie bei Kindergeld kann der geschützte Betrag erhöht werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft über das Konto abgewickelt werden und die Leistungen 985,15 EUR übersteigen. In diesem Fall muss der Bank eine Bescheinigung einer Schuldenberatungsstelle (Rechtsanwalt) oder des Arbeitgebers vorgelegt werden. </li>
<p><strong>Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und können auch die notwendige Bescheinigung für die Eröffnung des P-Kontos ausstellen. </strong></p>
<p>Es gibt einen eigenen Blog zum Thema P-Konto : &#8220;<a href="http://p-konto-blog.de/p-konto/">p-Konto-Blog</a>&#8221;</p>
<p><strong>Update : Ab 01.01.2012 gibt es nur noch Vollstreckungsschutz über das P-Konto. </strong></p>
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<div align="center"><b><a href="http://www.ent-schuldigung.de/wp-content/uploads/pkonto.pdf">Zusammenfassung zum Herunterladen und weitergeben</a></b></div>
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Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München]]></content:encoded>
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