Schuldnerberatung durch den Anwalt
Wir helfen bei Schuldenabbau und Gläubigervereinbarungen. Wenn keine anderen Optionen vorhanden sind, bereiten wir die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) vor.
Wir beraten und vertreten bei :
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Gläubigerverhandlungen

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Schuldnerschutz

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Verbraucherinsolvenz

Was sind die Vorteile einer Anwaltskanzlei gegenüber einer Schuldnerberatung ?
- Zeitfaktor : keine Wartezeiten von bis zu 6 Monaten für eine Erstberatung
- juristische Fachkenntnisse bei rechtlich problematischen Forderungen
- Schuldnerberatungsstellen dürfen keine Anträge im Regelinsolvenzverfahren stellen
- als Rechtsanwälte können wir auch im Steuerverfahren tätig werden und Steuererklärungen abgeben
- auch Rechtsanwälte dürfen die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen
Welche Kosten entstehen ?
Wir vereinbaren mit dem Schuldner noch vor Auftragserteilung anhand der Zahl der Gläubiger einen Festbetrag. Der Schuldner kennt daher von Anfang an die entstehenden Kosten. In geeigneten Fällen werden wir auf auf der Grundlage von Beratungshilfe tätig.
Informationen zu vielen weiteren Themen finden Sie unter “Aktuelle Informationen” oder in den Themenangeboten an der rechten Leiste.
Haben Sie als Schuldner Fragen zum Umgang mit Ihren Gläubigern oder zum Ablauf einer Verbraucherinsolvenz ? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail. info@ent-schuldigung.de



